MARKT UND MANAGEMENT
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3|2016
NEUERUNGEN
GoBD
Bilanz- und Steuerwissen –
Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW
Anforderungen der GoBD
an Digitalisierungsprozesse im Wohnungsunternehmen
Mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 (BStBl. 2014 I, S. 1450 ff.) hat die Finanzverwaltung auf
37 Seiten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnun-
gen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht und damit ihre
Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung im Unternehmen formuliert. Mit den Konsequenzen
für digitale Prozesse im Wohnungsunternehmen beschäftigt sich der folgende Beitrag.
Die neuenGoBD lösen die in die Jahre gekommenen
GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme) aus demJahre 1995und die
zuletzt im Jahr 2002 geänderten GDPdU (Grund-
sätze zumDatenzugriff und zur Prüfbarkeit digita-
ler Unterlagen) ab. Die Finanzverwaltung sieht in
denGoBDkeine neue Rechtslage, sondern nur eine
Anpassung an die technische Entwicklung.
Die GoBD gelten für alle Veranlagungszeiträume,
die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, und
betreffen nicht nur bilanzierende Steuerpflichtige,
sondern auch Einnahme-Überschuss-Rechner. Die
GoBD gelten für alle im Unternehmen eingesetz-
ten Datenverarbeitungssysteme, also für Haupt-,
Vor- und Nebensysteme.
Jörg Cammann
vBP/StB
vdw Niedersachsen Bremen
Hannover
Nachvollziehbarkeit und
Nachprüfbarkeit
Wahrheit, Klarheit,
Unveränderbarkeit
Belegfunktion
Journal- und
Kontenfunktion
Datensicherheit
Quelle: Autor
prozessbezogene Anfor-
derungen und Pflichten
allgemeine Anforderungen
und Grundsätze
Aufzeichnungspflichten
Aufbewahrungspflichten
Verfahrensdokumentation
(einschließlich IKS) und
Verantwortlichkeiten
Datenzugriff
Für Wohnungsunternehmen, die im Hinblick auf
die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
neben
• steuerlichen Pflichten (§§ 90 Abs. 3, 141 bis
144 AO, § 22 UStG, § 4 Abs. 3, 4a, 7 und § 41
EStG)
auch
• außersteuerliche Pflichten (rechtsformspe-
zifische Pflichten z. B. in §§ 41 ff. GmbHG,
§ 33 GenG, §§ 91 ff. AktG sowie gewerberecht-
liche und branchenspezifische Pflichten z. B. in
MaBV, GewO, KWG)
erfüllenmüssen, stellt sich die Frage, ob die GoBD
auch die handelsrechtlichen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung (GoB) konkretisie-
ren. Goldshteyn/Jacob (in: WPg 19/2015, S. 992
ff.) vertreten die Auffassung, dass schon allein
die Tatsache, dass die Finanzverwaltung die zahl-
reichen Forderungen von Verbänden und aus der
Praxis nahezu unberücksichtigt ließ, dazu führt,
dass die GoBD die allgemeine Verkehrsanschau-
ung nicht abbilden und somit nicht in GoB-Rang
erwachsen. Inwieweit in der Zukunft durch die
Rechtsprechung die Bedeutung der GoBD auch
handelsrechtlich zunimmt, bleibt abzuwarten.
Bis dahin binden die GoBD als interne Anweisung
vorrangig die Finanzverwaltung.
Die GoBD im Überblick
Grundsätzlich gelten für die Ordnungsmäßigkeit
der elektronischenDatenverarbeitung die gleichen
Grundsätze wie bei manuell erstellten Büchern
und Aufzeichnungen. Die GoBD unternehmen den
Versuch, die Anforderungen der Finanzverwaltung