DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 3/2016 - page 64

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3|2016
MARKT UND MANAGEMENT
Verkehrssicherungspflicht
Mobile Sicherheitsbegehungen mit Tablet-PCs
Die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (NL) hat Haus-
warte und technischen Gebietsbetreuer mit Tablet-PCs ausgestattet, um
die Arbeitsabläufe bei Sicherheitsbegehungen zu vereinfachen. Zweimal
jährlich lässt die Wohnungsgenossenschaft alle ihre Grundstücke, Gebäude
und Treppenhäuser begehen; Spielplätze werden mindestens monatlich
kontrolliert, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Zukünftig können die Hauswarte alle Prüfungen per Klick auf dem Tablet-
PC dokumentieren. Sollte etwas zu beanstanden sein, senden die Mitar-
beiter den Mangel direkt an den Handwerker, der sie behebt. Die mobile
Lösung enthält auch eine Erinnerungsfunktion, damit alle Punkte zuver-
lässig kontrolliert werden. Zudem erfolgt eine automatische Ablage und
Dokumentation der Begehungsprotokolle sowie der Abarbeitungsstände
von Mängeln im ERP-System.
„Bevor wir mit der mobilen Lösung starteten, gab es unterschiedliche
Prüfprotokolle, nach der die Kollegen alle Bauteile mit einer Sicht- oder
Funktionsprüfung in Augenschein nahmen und dies handschriftlich
vermerkten. Die Verwendung von Papierprotokollen für die Prüfungen
bedeutete dabei immer eine aufwendige Archivierung der erstellten
Dokumente. Zusätzlich mussten die Abarbeitungsstände der Begehungen
regelmäßig erfragt werden“, sagt Sören Knoblauch, Prokurist der NL.
Die Digitalisierung notwendiger Prozesse sei ein wichtiges Thema, das
die Genossenschaft in den kommenden Jahren weiter ausbauen wolle.
Die eingesparte Zeit solle verwendet werden, um den Kontakt vor Ort zu
intensivieren und den Mitgliederservice zu verbessern, so Knoblauch.
Weitere Informationen:
u und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Quelle: Neue Lübecker
Onlineplattform für Flüchtlingswohnungen in NRW
Seit Anfang des Jahres ein Immobilienportal für die Erfassung von
Flüchtlingswohnungen in Nordrhein-Westfalen online. Das NRW-Mi-
nisterium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der
VdW Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. haben
die Plattform in Abstimmung mit Städten und Wohnungsunternehmen
entwickelt; betrieben wird sie von der Wohnraumkarte GmbH i.G.
Unter
wohnraumkarte.de/refugees
können Wohnungen für Flücht-
linge eingestellt und Informationen abgerufen werden. Die Wohnun-
gen müssen einem bestimmten Mindeststandard entsprechen, der
zwischen Ministerium und Verband vereinbart wurde. Die Onlineplatt-
form soll den Kontakt zwischen Städten und Vermietern beschleu-
nigen. „Vermieter können in die neue Datenbank alle Wohnungen
einstellen, die für die Nutzung durch Flüchtlinge in Frage kommen.
Städte und Gemeinden können auf diese Informationen zugreifen, die
Wohnungen anmieten und Asylbewerber darin unterbringen“, sagte
VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter. Für die Städte soll die
Wohnraumkarte den Verwaltungsaufwand senken, da die verfügbaren
Wohnungen zentral erfasst und verglichen werden können.
Verschiedene Wohnungsunternehmen sowie Städte aus dem Ruhr-
gebiet nutzen die Plattform nach dem Start. Grundsätzlich steht sie
allen Interessenten offen. „Wir setzen auch auf die Beteiligung der
Privatvermieter und würden uns freuen, wenn sie die Onlineplatt-
form ausgiebig nutzen“, sagte NRW-Bauminister Michael Groschek.
„Nordrhein-Westfalen hat viel Potenzial. Das Potenzial der leerstehen-
den Wohnungen wollen wir jetzt mobilisieren.“
Das NRW-Bauministerium geht davon aus, dass durch den Flüchtlings-
zuzug in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren 200.000
zusätzliche Wohnungen benötigt werden. 80.000 davon sollen im
Bestand gewonnen werden.
Quelle: Wohnraumkarte GmbH i.G.
FLÜCHTLINGSUNTERBRINGUNG
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
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