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M. Großklos, I. Behr, D. Paschka: „Möglichkeiten der
Wohnungswirtschaft zum Einstieg in die Erzeugung und
Vermarktung elektrischer Energie“; Forschungsinitiative
„Zukunft Bau“, IWU, Dezember 2015;
de/forschung/energie/2015/mieterstrom/
2 GdW und VKU: „Stadtwerke und Wohnungswirtschaft–
Partner für die Energiewende vor Ort“, VKU-Verlag,
Februar 2015
3 Vogler, I.; Herlitz, C.; Große, A.; Gebhardt, C.: Wohnungs-
unternehmen als Energieerzeuger, DW 12/2013 und
DW 01/2014
hängt neben baulichen und technischen Rand-
bedingungen auch von der Unternehmensform
(Unternehmenssteuern, Umsatzsteuer) des lie-
fernden Unternehmens ab.
Wichtig für die Wirtschaftlichkeit ist auch das
passende Messkonzept zur Erfassung der Strom-
verbräuche der belieferten und auch der nicht
belieferten Mieter. Häufig wird das sog. Sum-
menzählermodell mit virtuellen Zählpunkten
umgesetzt. Es ist preisgünstig, muss aber mit dem
lokalen Netzbetreiber ausgehandelt werden, bei
dem ggf. bei den ersten Projekten ein erheblicher
Aufwand für Softwareanpassungen entsteht. Wird
ein solches Summenzählermodell mit virtuellen
Zählpunkten realisiert, liegt das wirtschaftliche
Optimum bei einer Teilnahmequote von ca. 70%,
da dann die geringsten Kosten für den Reststrom-
bezug entstehen (siehe Abb. 3).
Die eigene Erzeugung von Strom reicht in der
Realität nicht aus, um die versorgten Mieter je-
derzeit vollständig mit Strom zu beliefern. Des-
wegen muss Zusatzstrom bezogen werden, der
mit einem Summenzähler gemessen wird. Von
diesem Zusatzstrombezug wird der Verbrauch
der von extern versorgten Mieter abgezogen.
Dadurch reduzieren sich die Bezugskosten für
den Anbieter von Mieterstrom. Werden alle Mie-
ter versorgt, können die Kosten für den Zusatz-
strombezug nicht reduziert werden. Werden zu
wenige Mieter beliefert, sinken die Kosten für
den Zusatzstrom bis auf null, aber auch die Er-
träge aus der Stromlieferung verringern sich. Die
optimale Teilnahmequote liegt daher bei etwa
70%.
Zukunft Mieterstrom?
Wohnungsunternehmen und zunehmend auch
Energieversorgungsunternehmen wollen Mie-
terstrom produzieren und vertreiben. Die rechtli-
chen Rahmenbedingungen verändern sich jedoch
fortwährend. Gerade ist das KWK-Gesetz mit
Konsequenzen für den KWK-Zuschlag und die Ein-
speisevergütung novelliert worden, die nächste
Novelle des EEG steht an. Notwendig ist der Abbau
von rechtlichen und ökonomischen Hindernissen,
aber auch die längerfristige Verlässlichkeit der
rechtlichen Rahmenbedingungen (siehe auch
DW 11/2015, S. 60).
Mieterstrom passt mit seiner regionalen Er-
zeugung hervorragend zu den Zielen der Ener-
giewende, kann Wohnungsunternehmen und
Dienstleistern neue Betätigungsfelder eröffnen
und Mieter bei den Wohnkosten entlasten. Somit
kann bei Mieterstrom eine Win-win-win-Situ-
ation entstehen, die zu einer Erweiterung der
Angebote führen sollte.
Weitere Informationen:
energie/2015/mieterstrom/
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
Effizienzhaus Plus in der
Frankfurter Speicherstraße
Quelle: IWU