DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 1/2016 - page 41

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Norddeutscher Mietrechtstag –
Von der Mietpreisbremse bis zum Tod der Schönheitsreparaturen
„Mietrecht im Wandel“ – unter diesem Titel fand am 16. November
2015 in Lübeck der 3. Norddeutsche Mietrechtstag statt, eine Veran-
staltung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. und
des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen
und Bremen e. V.
VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner eröffnete die Tagung vor 120
Gästen. Eines der drängendsten Probleme unserer Zeit sei die Flücht-
lingsfrage, sagte er. Es handele sich um eine Mammutaufgabe der
nächsten Jahre für die Wohnungswirtschaft.
VNW-Justiziar Rainer Maaß gab einen Überblick über die zweite
Tranche des Vorhabens des Koalitionsvertrages sowie die aktuelle
Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Zudem informier-
te er über u. a. über das neue Melderecht. Dr. Beate Flatow (RiAG),
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Kiel, erläuterte in ihrem Vortrag Pro-
bleme bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. In einem
Vortrag von Dr. Matthias Meyer-Abich (RiAG), Hamburg, wurden die
Teilnehmer auf rechtliche Besonderheiten des Mietprozesses und die
Vollstreckung mietrechtlicher Ansprüche nach der Mietrechtsreform
aufmerksam gemacht.
Das Thema Mietpreisbremse stand im Mittelpunkt des Vortrags von
Rechtsanwältin Beate Heilmann, Berlin. Bislang gebe es mit diesem
Instrument in Berlin nur wenige Probleme. In der Öffentlichkeit sei
die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (§ 556 d Abs. 2 BGB) heiß
diskutiert worden. Heinrich Kleine-Arndt, Justitiar des vdw Nieder-
sachsen und Bremen, lieferte in seinem Vortrag „Neues aus
dem Betriebskostenrecht“ einen Einblick in die aktuelle BGH-
Rechtsprechung. Dabei wurde auch thematisiert, welche Ansprüche
an eine formell ordnungsgemäße und inhaltlich korrekte Betriebs-
kostenabrechnung gestellt werden können. Der BGH habe in seinen
Urteilen wiederholt klargestellt, dass an die Anforderungen der for-
malen Rechtmäßigkeit keine überhöhten Maßstäbe gesetzt werden
dürfen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Carsten Küttner, Hamburg,
in seinem Vortrag „Schönheitsreparaturen in der Wohnraummiete“ ist
das BGH-Urteil vom 18. März 2015 (VIII ZR 185/14) eine „Jahrtau-
sendentscheidung“, da der BGH hier von seiner jahrelangen Rechtspre-
chung zu den Schönheitsreparaturen abgewichen sei. Eine Formular-
klausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die
Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist
danach unwirksam.
Der 4. Norddeutsche Mietrechtstag findet am
7. November 2016
in
Lübeck statt.
Kongress
3. Erbbaurechtskongress
Wie sieht ein marktgerechter Erbbauzins aus? Wie kann ein Erbbaurecht
in der aktuellen Immobilienmarktsituation erfolgreich platziert werden?
Und wie geht man mit auslaufenden Erbbaurechtsverträgen um?
Diese Fragen werden am
22. und 23. Februar 2016
beim 3. Erbbaurechts-
kongress in Hannover behandelt. Unter dem Titel „Neugeschäft mit Erbbau-
rechten – Überlegungen, Konditionen und Rechtsfragen bei Neuabschluss
oder Erneuerung von Erbbaurechten“ berichten Referenten aus Wirtschaft,
Recht, Verwaltung und Kirche aus der Praxis. Neben der Rechtsprechung ist
auch die wirtschaftliche Betrachtung von Erbbaurechten ein Schwerpunkt.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion sollen zudem aktuelle Anforde-
rungen bei der Neuvergabe bzw. Neuverhandlung von Erbbaurechten
diskutiert werden. Wie bereits bei den vorherigen Tagungen wird das
Erbbaurecht auch über Landesgrenzen hinweg betrachtet.
Prof. Dr. Andreas Kletečka von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Salzburg gibt Einblicke in das österreichische Baurecht.
Veranstalter ist der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V., der es sich zur
Aufgabe gemacht hat, das Erbbaurecht einer breiteren Öffentlichkeit zu
vermitteln.
Weitere Informationen:
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Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
Weitere Informationen:
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Neubau und Sanierung
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Markt undManagement
Stadtbauund Stadtentwicklung
RÜCKBLICK
BUWOG
Neuer CFO
Der Aufsichtsrat der BUWOG AG bestellte
Andreas Segal
mit Wirkung zum Januar
2016 in den Vorstand des Unternehmens.
Er wird dort die Funktion des Chief Financial
Officer (CFO) sowie des stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden wahrnehmen. Der
bisherige Finanzvorstand Ronald Roos ist
zum Ende des Jahres 2015 aus dem Vorstand
ausgeschieden.
Andreas Segal war zuletzt Finanzvorstand
bei der Deutsche Wohnen AG und stellvertretender Aufsichtsratsvor-
sitzender der GSW Immobilien AG. Bevor er seine Funktion bei der
Deutsche Wohnen AG übernahm, war er als Co-Vorstandsvorsitzender
und Finanzvorstand bei der GSW Immobilien AG tätig. Weitere Stationen
in seiner beruflichen Laufbahn waren u. a. verschiedene Tätigkeiten
im internationalen Kapitalmarktgeschäft der Commerzbank sowie die
Tätigkeit als Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Corporate Finance
und Steuerrecht.
Quelle: BUWOG
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Stadtbauund Stadtentwicklung
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