DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2016 - page 83

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9|2016
Aufnahmen aus der Vogelperspektive
Drohnen: rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Wohnungsunternehmen bzw. ihre Dienstleister haben inzwischen Drohnen für sich entdeckt, um ihre
Objekte aus der Vogelperspektive zu filmen oder Luftbilder anzufertigen. Was viele nicht wissen: Sie
benötigen eine Flugerlaubnis und eine Versicherung. Zudem ist der Einsatz der Geräte auch unter
datenschutz- sowie urheberrechtlichen Aspekten risikobehaftet.
Immobilienunternehmen setzen bei der Ver-
mittlung ihrer Objekte inzwischen auch auf die
Nutzung von Drohnen. Fotos und Videos aus der
Vogelperspektive, die beispielsweise im Internet
veröffentlicht werden, geben ein umfassenderes
Bild der Lage, des Gartens oder der Nachbarbe-
bauung wieder. Auch Baufortschritte oder Schä-
den an der Fassade oder am Dach lassen sich mit
diesen Fluggeräten einfacher und kostengünstiger
erfassen im Vergleich zur Anmietung einer mo-
bilen Hebebühne oder einer Beauftragung eines
Handwerkers.
Für die Nutzung von Drohnen sind u. a. das Luftverkehrsgesetz sowie Regelungen des Datenschutz- und Urheberrechts relevant
Quelle: Shutterstock.com / Maria Dryfhout
RAin Silvia C. Bauer
Datenschutz- und IT-Recht
Partnerin
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Köln
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