DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2016 - page 43

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9|2016
Wer ALFA sagt, muss auch BETA sagen!
Dauerhafte Anlagenoptimierung
Nach dem erfolgreichen Abschluss von ALFA
Nord (Allianz für Anlageneffizienz) hat der
VNW Verband norddeutscher Wohnungsun-
ternehmen e. V. das Nachfolge-Projekt BETA
Nord (BetriebsEffizienz Technischer Anlagen)
initiiert. Anfang August 2016 gab Verbands-
direktor Andreas Breitner den Startschuss. Hintergrund ist die Erkennt-
nis, dass die oftmals komplexe Regelungstechnik der in den Gebäuden
vorhandenen Anlagen zu Bedienfehlern und damit zu dauerhaft ineffizien-
tem Anlagenbetrieb führt. Unnötig hohe Verbräuche und Betriebskosten,
Mieterbeschwerden und teure Handwerkereinsätze sind die Folgen. Die
Anlageneffizienz zu verbessern, ist eine der wenigen verbleibenden Mög-
lichkeiten für die Wohnungswirtschaft, zur Energiewende beizutragen
und Spielräume bei der Kaltmiete zu schaffen. Hier setzt das Projekt an.
Es ist damit ein weiterer Baustein der vom VNW 2006 ins Leben gerufenen
„Aktion für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit“.
Die Kernidee ist, durch eine laufende energetische Betriebsführung
und begleitendes Maßnahmenmanagement einen dauerhaft effizienten
Betrieb der Anlagen zu erreichen und vorhandene Einsparpotenziale zu
heben. Funktionsstörungen und Minder-Performances sollen gezielt
behoben werden.
Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, sollen mindestens 100 Anlagen
in das zunächst auf zwei Jahre angelegte Projekt eingebunden werden.
Die HAW Hamburg begleitet BETA Nord wissenschaftlich.
Wohlverdienter Ruhestand
B. Hartmann und S. Rehberg
erhalten Ehrensiegel
Berthold Hart-
mann
, Geschäfts-
führer der Kreis-
baugesellschaft
Tübingen mbH,
und
Siegfried
Rehberg
, Leiter
des Technikberei-
ches beim Verband
Berlin-Branden-
burgischer Wohnungsunternehmen (BBU), sind im Frühjahr in den
wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden. Beide sind Grün-
dungsmitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention und gehören
diesem seit 15 Jahren ununterbrochen an.
Mit hohem Sachverstand und großem Engagement haben sie we-
sentlich zum Aufbau und zur Entwicklung der Geislinger Konvention
als die Grundlage für das Betriebskosten-Benchmarking in der Woh-
nungswirtschaft beigetragen.
In Anerkennung dieser Verdienste hat ihnen die Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen das in Acrylglas ge-
gossenen Ehrensiegel der Geislinger Konvention verliehen. Berthold
Hartmann und Siegfried Rehberg bleiben weiterhin Mitglieder des
Arbeitskreises Geislinger Konvention.
PETER KAY – AUFGESPIESST
Ferninspektion von Rauchmeldern – Haftung versus Kundenservice?
Seit der Novellierung der für Rauchwarn-
melder maßgeblichen Anwendungsnorm
DIN 14676 ist eine Sichtprüfung der
Geräte nicht mehr explizit vorgeschrieben.
Eigentlich sollte damit der Weg frei sein für
die von einigen Dienstleistern bereits ange-
botene Ferninspektion der kleinen Geräte.
Klar, dass diejenigen, die auf ein anderes
Geschäftsmodell bauen, davon abraten
und auf „unkalkulierbare Haftungsrisiken“
hinweisen. Auch in der übrigen Fachwelt
wird unterschiedlich über diese Frage
diskutiert. Allerdings nicht immer mit nachvollziehbaren Argumenten.
Zweifellos handelt es sich bei Rauchwarnmeldern um Sicherheitspro-
dukte, für die insbesondere bei der Projektierung, Installation und
Instandhaltung besondere Anforderungen gelten sollten. Aber auch bei
der jährlichen Wartung? Immerhin sehen viele Landesbauordnungen vor,
dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft grundsätzlich auch den
Mietern übertragen werden kann. Ohne diesen oder den oft im Niedrig-
lohn-Bereich beschäftigten „Fachkräften“ zu nahe zu treten, kann man
doch bezweifeln, ob dadurch die Sicherheit besser gewährleistet wird
als durch eine laufende, d. h. mehr als nur einmal jährlich stattfindende
Ferninspektion. Und darum geht es doch in erster Linie! Die Unterstel-
lung, dass Befürworter der Ferninspektion vorrangig Kostenvorteile im
Blick hätten, greift viel zu kurz. Auch für den Hinweis auf datenschutz-
rechtliche Probleme bei der Ferninspektion von Rauchwarnmeldern muss
man schon viel Fantasie aufbringen.
Letztendlich geht es doch nicht nur um Verkehrssicherung und Haftung,
sondern mindestens gleichgewichtig um das Interesse der Mieter. Mit der
Installierung von funkbasierten Heizkosten- und Wasserzählern haben
wir es gerade geschafft, dass sie nicht mehr mindestens einen halben
Urlaubstag für den Ableser opfern müssen. Das wäre mit der jährlichen
Sichtprüfung der Rauchwarnmelder in den Wohnungen wieder hinfällig.
Alle Welt spricht vom Smart Home sowie von der fortschreitenden Digi-
talisierung und Vernetzung unserer Lebenswelt. Wenn wir nicht einmal
die Ferninspektion der Rauchwarnmelder hinbekommen, kann die Woh-
nungswirtschaft ihren ohnehin schon beschwerlichen Weg Richtung
Web 2.0 oder gar Digitalisierung 4.0 gleich vergessen!
Quelle: Kasper Fuglsang
Quelle: Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH
Quelle: BBU
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