MARKT UND MANAGEMENT
86
11|2015
Vermietung einen gewerblichen Charakter mit
der Konsequenz des Verlustes der erweiter-
ten Gewerbesteuerkürzung an (H 15.7 Abs. 2
EStH 2013 „Gewerblicher Charakter der Vermie-
tungstätigkeit“).
Bei der Vermietung möblierter Zimmer dürfen
solche Nebentätigkeiten nicht ausgeübt werden,
die der Organisation eines Beherbergungsbetrie-
bes entsprechen (H 15.7 Abs. 2 EStH 2013 „Ver-
mietung möblierter Zimmer“).
Auch Bauleistungen zur Errichtung einer Flücht-
lingseinrichtung auf einem fremden Grund-
stück sowie eine Baubetreuungstätigkeit für
Nichtwohnungsbauten sind schädlich für die
Beanspruchung der erweiterten Gewerbe-
steuerkürzung. Grundsätzlich nicht schädlich ist
die Vermietung von Räumlichkeiten an die Stadt
(Anteilseigner), wenn die Stadt die Flüchtlings-
unterbringung im hoheitlichen Bereich vornimmt
(vgl. auch: Fachbuch für die Wohnungswirt-
schaft „Die Gewerbesteuer bei Wohnungsunter-
Mittlerweile ist die Not relativ groß,
temporäre Bauten und Wohncon-
tainer müssen helfen. Außen- und
Innenraumfotos einer Flüchtlings-
unterkunft des Wohnungsunterneh-
mens Wohnbau Mainz GmbH
Quelle: Wohnbau Mainz GmbH
BEURTEILUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN DER FLÜCHTLINGSUNTERBRINGUNG
Quelle: GdW-Gremienumfrage, Unterbringung von Flüchtlingen, 22.-25. Juni.2015, n= 175
Angebote zur
Berufsintegration
3,8%
Schaffung von Akzeptanz
bei der Quartiersbevölkerung
3,5%
Kommunikation mit und Information
der Wohnungsunternehmen
3,3%
Anleitung bei Fragen des täglichen
Lebens
3,3%
Angebote zum Erwerb der
deutschen Sprache
3,1%
Soziale Betreuung der
Flüchtlinge
3,0%
Angemessene Kostenerstattung
für die Unterbringung
Medizinische Versorgung
der Flüchtlinge
Könnte man sagen, dass sich die Rahmenbedingungen für
die Flüchtlingsunterbringung in den letzten drei Monaten
verbessert haben?
Wie bewerten Sie das Engagement des Landkreises / der
Kommune bei der Flüchtlingsunterbringung in folgenden
Aufgabenbereichen?
[Schulnoten: 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft)]
2,9%
2,7%
stimme voll zu
stimme überwiegend zu
teils/teils
stimme überwiegend nicht zu
stimme absolut nicht zu
1%
37%
17%
8%
37%