DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2015 - page 83

2008 wurde die Stadt Pirna als „Ort der Vielfalt“
ausgezeichnet. Pirnas damaliger Oberbürgermeis-
ter, heute sächsischer Innenminister, Markus Ulbig
(l.) und Dietmar Schneider (r.), Region Sächsische
Schweiz, bei der Auszeichnung durch den heuti-
gen Bundespräsidenten Dr. Joachim Gauck für den
„Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie“
Quelle: Stadtverwaltung Pirna
Begrenzung der Belegungsdichte für jede einzelne der bereitgestellten Wohnungen:
1-Zi.-Whg. mit ca. 27 bis 35 m
2
: 1 bis 2 Personen
2-Zi.-Whg. mit ca. 39 bis 45 m
2
: 2 bis 4 Personen
3-Zi.-Whg. mit ca. 59 bis 78 m
2
: 3 bis 5 Personen (Familien)
4-Zi.-Whg. mit ca. 73 m
2
: 3 bis 5 Personen (Familien)
5-Zi.-Whg. mit ca. 87 m
2
: 5 bis 7 Personen (Familien )
Bei der Belegung der Wohnungen werden ethnische, religiöse und andere Spezifika berück-
sichtigt. Dieser Punkt ist von zentraler Bedeutung für erfolgreiches Handeln in dem Bereich.
Zudem finden turnusmäßig Begehungen statt, an denen Vertreter des Betreibers, der WGP und
der Landkreisverwaltung teilnehmen. Die bereitgestellten Wohnungen befinden sich zudem
ausnahmslos in sanierten Objekten. Es werden keine notdürftig reanimierten „Schrottimmobi-
lien“ für die Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen genutzt.
BELEGUNGSDICHTE
• ein schnelles Aufgreifen von Problemen und
zügige Problemlösung,
• die Qualifizierung der eigenen Belegschaft zur
Erlangung weiterer Kompetenzen im interkul-
turellen Austausch sowie
• die Anpassung von Geschäftsprozessen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die WGP
imMärz die nächste Vertragserweiterungmit dem
Betreiber der Flüchtlingsunterbringung verein-
bart und wird weitere zehn Wohnungen für die
dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden und
Kriegsflüchtlingen bereitstellen. Allerdings darf
eines nicht vergessenwerden: Nach Erlangung der
Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung beginnen
die Herausforderungen erst, da keine Betreiber
mehr bereitstehen und keine systematische Be-
treuung bzw. Alltagsbegleitung der Flüchtlinge
stattfindet. Personen, die eine Aufenthaltsge-
nehmigung/ Duldung erhalten haben, werden in
der Regel nicht automatisch bei der Integration
unterstützt. Es gibt zwar ehrenamtliche Helfer und
Hilfsorganisationen, die gute Arbeit leisten, deren
Kapazitäten jedoch nicht ausreichen. Es wird eine
systematische Integrationshilfe benötigt, die bei
typischen Problemen unterstützt – wie z.B. dem
Abschluss eines Mietvertrages ohne Übersetzung,
dem fehlenden Verständnis der Mieter für den
Inhalt des Vertrags, den oftmals zeitlich kurzen
Mietverhältnissen und der relativ schnellen Ab-
wanderung in die alten Bundesländer sowie bei
der Einhaltung von Regeln bei Kündigung, Fristen,
Wohnungsübergaben oder Instandsetzung.
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