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3|2015
Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG
-Wahlvorstand-
Sophienstraße 40
15230 Frankfurt (Oder)
Bekanntmachung der Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung
der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG
Der Wahlvorstand gibt den Mitgliedern der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG Folgendes bekannt:
1. Durchführung der Wahl der Vertreter 2015
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 15.09.2014 beschlossen, dass die im Jahr 2015 stattfindende Wahl der Vertreter zur Ver-
treterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG ausschließlich in Form der
Briefwahl
durchgeführt wird. Die Stimmzettel werden den wahlberechtigten Mitgliedern der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG
bis zum 03.04.2015 übersandt. Die Stimmabgabe kann vom 04.04.2015 bis zum
24.04.2015 um 13:00 Uhr
erfolgen. Die letzten Wahlbriefe müssen spätestens bis zum genannten Zeitpunkt beim Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossen-
schaft Frankfurt (Oder) eG, Sophienstraße 40 in 15230 Frankfurt (Oder), eingegangen sein.
2. Wahlbezirk und Anzahl der zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter
Nach § 31 Absatz 4 der Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG ist auf je angefangene 150 Mitglieder ein
Vertreter zu wählen. Gemäß § 5 Absatz 5 der Wahlordnung wird auf Beschluss des Wahlvorstandes vom 09.12.2014 für die Wahl der
Vertreter nur ein Wahlbezirk (Wahlversammlung) gebildet.
Wahlbezirk
Anzahl Mitglieder per 31.12.2014
Anzahl Vertreter
Anzahl Ersatzvertreter
1 (Genossenschaft)
8.643
58
12
3. Wahlvorschläge
Jedes Mitglied kann Kandidaten zur Wahl vorschlagen (Selbstvorschlag ist möglich). Der Vorschlag muss jeweils den Namen, Vor-
namen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizu-
fügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist. Die
Wahlvorschläge sind ab sofort bis zum 20.03.2015 um 13:00 Uhr
dem Wahlvorstand einzureichen (Verwaltungsgebäude der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG, Sophienstraße 40 in
15230 Frankfurt (Oder)). Es ist wünschenswert, dass insgesamt eine größere Anzahl von Wahlvorschlägen eingeht, als Vertreter und
Ersatzvertreter zu wählen sind. Die Anzahl der erhaltenen Stimmen entscheidet, wer als Vertreter oder Ersatzvertreter gewählt wird.
4. Wählbarkeit und Wahlberechtigung
Wählbar
ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG
ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört.
Wahlberechtigt
ist jedes bis zum Tag der Wahlbekanntmachung auf Beschluss
des Vorstandes zugelassene Mitglied.
5. Auslegung der Wählerlisten und Wahlvorschläge
Ab dem Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung bis zum Ende der Wahl liegt die
Wählerliste
im Verwaltungsgebäude der Wohnungsbau-
genossenschaft Frankfurt (Oder) eG, Sophienstraße 40 in 15230 Frankfurt (Oder) aus. Die
Wahlvorschläge
werden
vom 23.03.2015
bis zum Ende der Wahl
im Verwaltungsgebäude der Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG, Sophienstraße 40 in 15230
Frankfurt (Oder) ausgelegt. Während der üblichen Geschäftszeiten, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis
18:00 Uhr ist bis zum Ende der Wahl die Einsichtnahme in die Wählerliste und der Wahlvorschläge möglich. Einsprüche gegen die Wäh-
lerliste und gegen Wahlvorschläge sind bis zum 25.03.2015 möglich und haben gegenüber demWahlvorstand schriftlich zu erfolgen.
Über Einzelheiten der Wahl gibt Herr Dirk Sitteck als Mitglied des Wahlvorstandes im Verwaltungsgebäude der Wohnungsbaugenos-
senschaft Frankfurt (Oder9) eG Auskunft.
Frankfurt (Oder), 2. Februar 2015
Der Wahlvorstand
Wohnungsbaugenossenschaft Frankfurt (Oder) eG
gez. Peter Klösel
Vorsitzender des Wahlvorstandes