CONTROLLER Magazin 1/2019 - page 87

85
fast sympathisch an. Ihre Zielsetzung soll auch
in keiner Weise in Frage gestellt werden.
Diese Steuerbelastung erfolgt nicht durch klar
erkennbare Steuerbescheide, sie ist allenfalls
versteckt z. B. im Anhang der Strom- und Ener-
gierechnung zu finden, wenn sie überhaupt se-
parat ausgewiesen ist. Es handelt sich, wie ein-
gangs gesagt, um eine „Kostensteuer“. Unter
diesem Begriff empfindet man sie zumindest
als das, was sie eben ist, ein Element, das zur
Erhöhung der Herstellkosten führt.
Im Einzelfall kommt es dann auf die Relation
Strom- und Energieverbrauch einerseits und
Rentenversicherungsbeiträge andererseits an.
Bei personalintensiven Unternehmen kann die
Absenkung des RV-Beitragssatzes die Mehr-
kosten an Öko-Steuer ggf. weitgehend kom-
pensieren. Ist das Unternehmen jedoch strom-
und energieintensiv und hat nur einen relativ
geringen Personalbestand, so wird es sicher-
lich erst einmal zu einer signifikanten Belastung
kommen.
Das Aufzeigen der vielschichtigen Entlastungs-
möglichkeiten soll dabei eine Hilfe sein, diese
Belastung zu reduzieren. Weitere Einzelheiten
sowie Ausnahmeregelungen ergeben sich aus
den gesetzlichen Vorschriften.
mals „tätige Personen“ wählen. Der Schwer-
punkt „Wertschöpfung“ liegt im Bereich des
Handels, auf Basis des „steuerbaren Umsat-
zes“ im Bereich der Dienstleistungen und wäre
insofern nicht hilfreich (vgl. Abbildung 5).
Die „Wertschöpfungsanteile“ sind anhand der
Abbildung 6 auf der Basis des letzten Ge-
schäftsjahres vor dem Zeitpunkt der Antragstel-
lung zu berechnen, was wiederum eine klassi-
sche Aufgabe für Kostenrechner/Controller ist.
Zusammenfassung
Strom- und Energiesteuer, verpackt unter dem
ansprechenden Begriff „Öko-Steuer“, hört sich
Unternehmen, die mehrere wirtschaftliche Tä-
tigkeiten ausüben und davon mindestens eine
nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurech-
nen ist, müssen den Schwerpunkt ihrer Tätig-
keit ermitteln.
Maßgebend sind
·
·
größter Teil der Wertschöpfung,
·
·
größte Anzahl tätiger Personen oder
·
·
höchster steuerbarer Umsatz.
Der
Antragsteller ist frei, nach welchem
Kriterium er den wirtschaftlichen Schwer-
punkt bestimmt
. Schwerpunkt bedeutet fer-
ner nicht, dass 50% überschritten sein müs-
sen, die einfache Mehrheit reicht. Daher würde
man im obigem Beispiel den Schwerpunkt der
wirtschaftlichen Tätigkeit auf Basis des Merk-
Abb. 5: Schwerpunktbestimmung von Mischunternehmen
Abb. 6: Berechnung Wertschöpfungsanteile
Praxiswissen für effektives
Projektmanagement
Dieses Buch bietet Ihnen die perfekte Unterstützung, um
die neuen Herausforderungen bei Projekten und Prozessen in
Zeiten der digitalen Transformation aktiv anzunehmen und
Lösungen erfolgreich umzusetzen. Von den Experten der
CA controller akademie.
Autoren: Dietmar Pascher, Jens Ropers, Detlev R. Zillmer
Hardcover: 327 Seiten, Euro 49,95
Bestellung unter
CM Januar / Februar 2019
1...,77,78,79,80,81,82,83,84,85,86 88,89,90,91,92,93,94,95,96,97,...116
Powered by FlippingBook