95
          
        
        
          Infolge der Global Reporting Initiative (GRI) ent-
        
        
          halten die Lageberichte der Unternehmen seit
        
        
          2017 auch eine Nachhaltigkeitsberichterstat-
        
        
          tung (Corporate Social Responsibility, CSR).
        
        
          Eine Beziehung zum Risikomanagement ergibt
        
        
          sich dadurch, dass hier auch auf wesentliche
        
        
          nicht finanzielle Risiken einzugehen ist
        
        
          Anzugeben sind im Geschäftsbericht allerdings
        
        
          nur Risiken, die – unter Berücksichtigung von
        
        
          Risikobewältigungsmaßnahmen – sehr wahr-
        
        
          scheinlich sind und schwerwiegende negative
        
        
          Auswirkungen haben (z.B. auf das Unterneh-
        
        
          men, Mitarbeiter, Kunden, Natur oder die
        
        
          Gesellschaft). Die Wesentlichkeitsschwelle ist
        
        
          so hoch, dass bisher kaum über CSR-Risiken
        
        
          berichtet wird. Dennoch sind „intern“ auch
        
        
          diese CSR-Risiken ein Thema für das Risiko
        
        
          management. Empfehlenswert, diese zunächst
        
        
          einmal zu strukturieren (vgl. Abbildung).
        
        
          Aus Sicht des Risikomanagements interessie-
        
        
          ren primär die finanziellen CSR-Risiken (Rin 1
        
        
          und 2), mit direkter oder indirekter finanzieller
        
        
          Wirkung (wie z.B. ein Kundenverlust wegen
        
        
          Reputationsproblemen in Folge ethisch proble-
        
        
          matischen Geschäftsgebahrens). Direkte fina -
        
        
          zielle Auswirkungen haben z.B. „CO
        
        
          2
        
        
          -Emissi-
        
        
          onsrisiken“, die zukünftig einen teuren Kauf von
        
        
          CO
        
        
          2
        
        
          -Zertifik ten erfordern können. §91 AktG
        
        
          fordert, dass mögliche „bestandsgefährdende
        
        
          Entwicklungen“, auch aus Kombinationseffek-
        
        
          ten von Einzelrisiken, früh erkannt werden. Von
        
        
          einer Bestandsgefährdung ist jedoch nur aus-
        
        
          zugehen, wenn ein „CSR-Risiko“ auch finanz -
        
        
          elle Auswirkungen hat und so zur Illiquidität
        
        
          führen kann (also zu Ring 1 oder 2 gehört).
        
        
          Bei den Risiken zu Ring 3 sind gesetzliche
        
        
          Vorgaben einzuhalten; ein Thema für „Compli-
        
        
          ance“. Ob ein Unternehmen mehr als dies tun
        
        
          sollte, ist strittig. Milton Friedman hat argumen-
        
        
          tiert, Unternehmen sollten nachhaltig – unter
        
        
          Beachtung von Gesetzen – möglichst hohe
        
        
          Gewinne für ihre Eigentümer erwirtschaften und
        
        
          es diesen überlassen, ob sie Erträge für soziale,
        
        
          ökologische oder sonstige Ziele einsetzen
        
        
          möchten (Shareholder Value Ansatz).
        
        
          Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich das Risi-
        
        
          komanagement auch mit „CSR-Risiken“ befas-
        
        
          sen muss, also Methoden für die Identifik tion,
        
        
          Quantifizierung und Überwachung von Risiken
        
        
          entwickeln muss, die primär Auswirkungen
        
        
          haben auf Mitarbeiter, Kunden, Natur oder die
        
        
          Gesellschaft. Man benötigt Messkonzepte, auch
        
        
          für die nichtfinanziellen Auswirkungen (z.B. wie
        
        
          den DALY (Disease Adjusted Life Years) zur
        
        
          Erfassung möglicher negativer gesundheitlicher
        
        
          Auswirkungen). Darüber hinaus ist bei jedem
        
        
          „CSR-Risiko“ – wie bei jedem anderen Risiko
        
        
          – immer auch die finanzielle Auswirkung auf
        
        
          das Unternehmen zu erfassen (inklusive indi-
        
        
          rekter Auswirkungen z.B. durch eine negative
        
        
          Reputationsauswirkung). Wie immer ist zu
        
        
          beachten: neben Eintrittswahrscheinlichkeit ist
        
        
          auch die Unsicherheit der Auswirkungen zu
        
        
          quantifizieren also durch eine geeignete Wahr-
        
        
          scheinlichkeitsverteilung und nicht durch eine
        
        
          „sichere Schadenshöhe“ zu beschreiben. Es
        
        
          geht also zur Vermeidung von Scheingenauig-
        
        
          keiten um Bandbreiten. Diese sind das Thema
        
        
          in zwei Beiträgen dieses Controller Magazins:
        
        
          „Die treiberbasierte Planung als Zwischenschritt
        
        
          zur Bandbreitenplanung“ (Florian Bliefert) und
        
        
          „Bandbreitenbasierte Risikografik – Das Ko -
        
        
          zept einer gefahren- und chancenorientierten
        
        
          Risikopriorisierung“ (Rainer Suter, Clemens
        
        
          Mann und Thomas Weber).  //
        
        
          Ich wünsche viel Spaß beim Lesen.
        
        
          Prof. Dr. Werner Gleißner
        
        
        
          
            CM Juli / August 2019
          
        
        
          Nachhaltigkeit, CSR-Risiken und Risikomanagement
        
        
          Vom CSR-Risiko zum finanziellen Risik
        
        
          TOP
        
        
          EVENT
        
        
          11. Juli
        
        
          – Sitzung des Arbeitskreises
        
        
          „Risikomanagement in der Energiewirtschaft“
        
        
          bei den Stadtwerken Lindau
        
        
          25. September
        
        
          – Start des nächsten Fortbil-
        
        
          dungsprogramms Enterprise Risk Manager (Univ.)
        
        
          21./22. Oktober
        
        
          – Risk Management Congress
        
        
          in Berlin
        
        
          Impressum
        
        
          Ralf Kimpel
        
        
          Vorsitzender des Vorstands der
        
        
          Risk Management Association e. V.
        
        
        
           V.i.S.d.P.
        
        
          RMA-Geschäftsstelle
        
        
          Risk Management Association e. V.
        
        
          Zeppelinstr. 73, D-81669 München
        
        
          Tel.: +49.(0)1801 – RMA TEL (762 835)
        
        
          Fax: +49.(0)1801 – RMA FAX (762 329)
        
        
          E-Mail: of
        
        
        
          Web:
        
        
        
          Prof. Dr. Werner Gleißner
        
        
        
          Tel.: +49.(0)711- 79 73 58 30
        
        
          Prof. Dr. Werner Gleißner
        
        
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          Ring 1
        
        
          Ring 2
        
        
          Ring 3
        
        
          direkte
        
        
          nanzielle
        
        
          Wirkung
        
        
          Wirkungsbereiche von CSR-Risiken
        
        
          Ring 1: Risiken mit einer direkten finanziellen Wirkung
        
        
          auf das Unternehmen.
        
        
          Ring 2: Risiken mit Wirkung auf Kunden, Lieferanten
        
        
          und Mitarbeiter (indirekte finanzielle Wirkung).
        
        
          Ring 3: Risiken mit „nur“ sozialer oder
        
        
          ökologischer Wirkung.