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            Bundesverband der Ratinganalysten e.V.
          
        
        
          Nicht nur Banken können schnell in den Ver-
        
        
          dacht der Geldwäsche kommen: Unternehmen,
        
        
          die Compliance-Regeln nicht einhalten und
        
        
          nicht nachweisen können, dass sie ihre Kunden
        
        
          und Lieferanten genau prüfen, verhalten sich bei
        
        
          Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten ordnungs
        
        
          widrig. Es drohen Bußgelder – oder sogar der
        
        
          Verlust der durch den Gesetzesverstoß erwirt-
        
        
          schafteten Gewinne. Manuell sind solche Prü-
        
        
          fungen und Dokumentationen kaum zu leisten.
        
        
          Automatisierte GwG- und Compliance-Prüfun-
        
        
          gen erleichtern gesetzeskonformes Handeln
        
        
          und sparen Prozess- sowie Sachkosten.
        
        
          Die regulatorischen Anforderungen zur Be-
        
        
          kämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi-
        
        
          nanzierung betreffen viele Wirtschaftsbereiche
        
        
          und Branchen. Der Gesetzgeber verpflichtet
        
        
          Unternehmen zur Überprüfung ihrer Geschäfts-
        
        
          kontakte. Entscheidend ist dabei immer, wel-
        
        
          che Person(en) hinter einem Unternehmen ste-
        
        
          hen (sogenannte(r) wirtschaftlichBerechtigte(r)),
        
        
          denn Geldwäsche oder sonstige kriminelle
        
        
          Aktivitäten werden immer von Personen be-
        
        
          gangen und nicht von Unternehmen. Darüber
        
        
          hinaus müssen Geschäftskontakte gegen PEP
        
        
          („Politically exposed person“) -, Sanktions-,
        
        
          Watch- und Blacklists abgeglichen werden. Bei
        
        
          Nichteinhaltung der Vorgaben können hohe
        
        
          Bußgelder drohen. Geprüft werden müssen so-
        
        
          wohl (internationale) Kunden, als auch Liefe-
        
        
          ranten. Wer die obligatorische Prüfung natio-
        
        
          naler und internationaler Listen bislang manu-
        
        
          ell durchgeführt hat, sollte sich nicht zuletzt
        
        
          aufgrund des Umfangs und der Tiefe der An-
        
        
          fragen mit einem automatisierten Risikoma-
        
        
          nagementsystem auseinandersetzen. Denn
        
        
          auch Lieferantenketten müssen dokumentiert
        
        
          werden, um die Compliance-Prüfung zu beste-
        
        
          hen (vgl. Abbildung 1) – bei einem Autoherstel-
        
        
          ler zum Beispiel bis zur kleinsten Schraube.
        
        
          Speziell für die Erfüllung regulatorischer Anfor-
        
        
          derungen gibt es zum Beispiel den Compli-
        
        
          ance-Service der SCHUFA. Dieser kann flexi-
        
        
          bel und je nach Bedarf in Organisationsein-
        
        
          heiten, einzelne Systeme, sowie zentrale und
        
        
          dezentrale Compliance-Prozesse im Einkauf,
        
        
          bei der Kundenakquise oder für das Risikoma-
        
        
          nagement integriert werden.
        
        
          Für die Prüfung von Personen und Unterneh-
        
        
          men nutzt der Compliance-Service offizielle na-
        
        
          tionale und internationale Listen: PEP-Listen
        
        
          enthalten über 700.000 politisch exponierte
        
        
          Personen aus über 240 Ländern und Territorien
        
        
          von offiziellen Regierungs-Webseiten sowie Pu-
        
        
          blikationen, zum Beispiel Gesetze und Dekrete.
        
        
          Dabei sind über 30.000 PEPs aus dem
        
        
          deutschsprachigen Raum. Eine politisch expo-
        
        
          nierte Person (PEP) ist ein Politiker oder eine
        
        
          Person im unmittelbaren Umfeld eines Politi-
        
        
          kers. Bei solchen Personen gilt eine erhöhte
        
        
          Sorgfaltspflicht. Auch entfernte Verwandte ei-
        
        
          nes hochrangigen Politikers können unter diese
        
        
          Kategorie fallen – jedoch nicht zwangsläufig mit
        
        
          Konsequenzen für die Geschäftsbeziehung. Die
        
        
          Recherche muss lediglich dokumentiert und
        
        
          nachgewiesen werden können. Ebenfalls ge-
        
        
          prüft werden Sanktionslisten mit ca. 15.000
        
        
          Netto-Einträgen von offiziellen Herausgebern
        
        
          wie der EU, den United Nations, HM Treasury
        
        
          etc. Hinzu kommen Watchlists und Blacklists
        
        
          aus über 1.000 öffentlich zugänglichen Quellen
        
        
          bei Behörden, Ministerien sowie der BaFin. Alle
        
        
          Listen fließen in den Prozess ein und werden
        
        
          kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Kriti-
        
        
          sche Prüffälle werden separat ausgewiesen
        
        
          und können in Folgeprozessen weiterverarbei-
        
        
          tet werden.
        
        
          
            Vertragspartner kennen –
          
        
        
          
            Geldwäsche verhindern
          
        
        
          Durch die Neufassung des Geldwäschegeset-
        
        
          zes (GwG) und durch Änderungen des Kredit-
        
        
          wesengesetzes (KWG) wurden die rechtlichen
        
        
          
            Know your customer:
          
        
        
          
            Wissen, mit wem man Geschäfte macht
          
        
        
          Grit Bantow, Leiterin Center of Competence B2B, SCHUFA Holding AG
        
        
          
            Abb. 1: Compliance-Prüfung