CONTROLLER Magazin 4/2019 - page 102

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Bundesverband der Ratinganalysten e.V.
Nicht nur Banken können schnell in den Ver-
dacht der Geldwäsche kommen: Unternehmen,
die Compliance-Regeln nicht einhalten und
nicht nachweisen können, dass sie ihre Kunden
und Lieferanten genau prüfen, verhalten sich bei
Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten ordnungs­
widrig. Es drohen Bußgelder – oder sogar der
Verlust der durch den Gesetzesverstoß erwirt-
schafteten Gewinne. Manuell sind solche Prü-
fungen und Dokumentationen kaum zu leisten.
Automatisierte GwG- und Compliance-Prüfun-
gen erleichtern gesetzeskonformes Handeln
und sparen Prozess- sowie Sachkosten.
Die regulatorischen Anforderungen zur Be-
kämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi-
nanzierung betreffen viele Wirtschaftsbereiche
und Branchen. Der Gesetzgeber verpflichtet
Unternehmen zur Überprüfung ihrer Geschäfts-
kontakte. Entscheidend ist dabei immer, wel-
che Person(en) hinter einem Unternehmen ste-
hen (sogenannte(r) wirtschaftlichBerechtigte(r)),
denn Geldwäsche oder sonstige kriminelle
Aktivitäten werden immer von Personen be-
gangen und nicht von Unternehmen. Darüber
hinaus müssen Geschäftskontakte gegen PEP
(„Politically exposed person“) -, Sanktions-,
Watch- und Blacklists abgeglichen werden. Bei
Nichteinhaltung der Vorgaben können hohe
Bußgelder drohen. Geprüft werden müssen so-
wohl (internationale) Kunden, als auch Liefe-
ranten. Wer die obligatorische Prüfung natio-
naler und internationaler Listen bislang manu-
ell durchgeführt hat, sollte sich nicht zuletzt
aufgrund des Umfangs und der Tiefe der An-
fragen mit einem automatisierten Risikoma-
nagementsystem auseinandersetzen. Denn
auch Lieferantenketten müssen dokumentiert
werden, um die Compliance-Prüfung zu beste-
hen (vgl. Abbildung 1) – bei einem Autoherstel-
ler zum Beispiel bis zur kleinsten Schraube.
Speziell für die Erfüllung regulatorischer Anfor-
derungen gibt es zum Beispiel den Compli-
ance-Service der SCHUFA. Dieser kann flexi-
bel und je nach Bedarf in Organisationsein-
heiten, einzelne Systeme, sowie zentrale und
dezentrale Compliance-Prozesse im Einkauf,
bei der Kundenakquise oder für das Risikoma-
nagement integriert werden.
Für die Prüfung von Personen und Unterneh-
men nutzt der Compliance-Service offizielle na-
tionale und internationale Listen: PEP-Listen
enthalten über 700.000 politisch exponierte
Personen aus über 240 Ländern und Territorien
von offiziellen Regierungs-Webseiten sowie Pu-
blikationen, zum Beispiel Gesetze und Dekrete.
Dabei sind über 30.000 PEPs aus dem
deutschsprachigen Raum. Eine politisch expo-
nierte Person (PEP) ist ein Politiker oder eine
Person im unmittelbaren Umfeld eines Politi-
kers. Bei solchen Personen gilt eine erhöhte
Sorgfaltspflicht. Auch entfernte Verwandte ei-
nes hochrangigen Politikers können unter diese
Kategorie fallen – jedoch nicht zwangsläufig mit
Konsequenzen für die Geschäftsbeziehung. Die
Recherche muss lediglich dokumentiert und
nachgewiesen werden können. Ebenfalls ge-
prüft werden Sanktionslisten mit ca. 15.000
Netto-Einträgen von offiziellen Herausgebern
wie der EU, den United Nations, HM Treasury
etc. Hinzu kommen Watchlists und Blacklists
aus über 1.000 öffentlich zugänglichen Quellen
bei Behörden, Ministerien sowie der BaFin. Alle
Listen fließen in den Prozess ein und werden
kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Kriti-
sche Prüffälle werden separat ausgewiesen
und können in Folgeprozessen weiterverarbei-
tet werden.
Vertragspartner kennen –
Geldwäsche verhindern
Durch die Neufassung des Geldwäschegeset-
zes (GwG) und durch Änderungen des Kredit-
wesengesetzes (KWG) wurden die rechtlichen
Know your customer:
Wissen, mit wem man Geschäfte macht
Grit Bantow, Leiterin Center of Competence B2B, SCHUFA Holding AG
Abb. 1: Compliance-Prüfung
1...,92,93,94,95,96,97,98,99,100,101 103,104,105,106,107,108,109,110,111,112,...116
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