CONTROLLER Magazin 4/2019 - page 103

101
CM Juli / August 2019
Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
grundlegend reformiert. Mit der Umsetzung
der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden
diese weiter verschärft. Mehrere Kreditinstitu-
te wurden bereits wegen mangelnder Kont-
rollsysteme und Verwicklungen in Geldwä-
scheaffären mit hohen Bußgeldern belegt.
Entsprechend überprüfen Kreditinstitute ihre
Vertragspartner zunehmend strenger, davon
sind auch kleine und mittelständische Unter-
nehmen betroffen. Diese sind nicht nur im
konkreten Verdachtsfall zur Überprüfung ihrer
Kunden und Lieferanten verpflichtet: Das
Geldwäschegesetz schreibt einer Reihe von
Unternehmen vor, die Identität ihres Vertrags-
partners festzustellen, zu überprüfen und die
entsprechenden Angaben zu dokumentieren.
Dies betrifft nicht nur neue Geschäftsbezie-
hungen, sondern gilt auch bei Verdachtsmo-
menten oder Zweifeln an der Identität beste-
hender Geschäftspartner, sowie bei bestimm-
ten Transaktionen außerhalb einer Geschäfts-
beziehung (vgl. Abbildung 2).
Ermittlung des wirtschaftlich
Berechtigten
Kernpunkt des Geldwäschegesetzes ist die
Identifizierung des oder der wirtschaftlich
Berechtigten. Bei juristischen Personen zählt
gemäß § 3 Abs. 1 GwG zu den wirtschaftlich
Berechtigten jede natürliche Person, die un-
mittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der
Kapitalanteile hält, oder mehr als 25 % der
Stimmrechte kontrolliert, oder auf vergleichba-
re Weise Kontrolle ausübt. Unternehmen sind
also verpflichtet, bei (nicht börsennotierten) ju-
ristischen Personen die Identität derjenigen
Anteilseigner oder natürlichen Personen fest-
zustellen, die als wirtschaftlich Berechtigte di-
rekt oder indirekt einen ausreichend großen
Anteil oder Stimmrechte besitzen oder kontrol-
lieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle
ausüben. Dabei wird grundsätzlich jede natür-
liche Person, die direkt oder indirekt mehr als
25% der Kapitalanteile hält, als wirtschaftlich
berechtigt im Sinne des Geldwäschegesetzes
(GwG) erachtet, denn in der Regel sind die Ei-
gentumsverhältnisse äquivalent zu den Kont-
rollstrukturen (die sog. Vermutungsregel).
Geht es darum, komplexe Haftungsverhältnis-
se, Gesellschafter- und Beteiligungsstrukturen
zu durchschauen, zu dokumentieren und den
wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln, liefert
beispielsweise die SCHUFA-GwG-Auskunft
entsprechende Informationen. Da sich Eigen-
tumsverhältnisse schnell ändern können,
kommt es bei der Datenbasis auf Zuverlässig-
keit und Aktualität an: Alle Gesellschafterinfor-
mationen der GwG-Auskunft stammen aus
belastbaren Ursprungsquellen wie Gesell-
schafterlisten, Handelsregisterauszügen, Ge-
sellschaftsverträgen, Bundesanzeigermeldun-
gen sowie validierten Eigenauskünften von
Unternehmen. Die Beteiligungsstruktur hinter
dem Anfrageobjekt wird in einem Ergebnispro-
tokoll dokumentiert.
Bedarfsgerecht lässt sich die GwG-Auskunft
mit weiteren relevanten Auskünften kombinie-
ren. Die SCHUFA kann aktuell zu 6 Millionen
register-geführten Unternehmen, Kleingewer-
betreibenden und Selbstständigen valide Aus-
künfte liefern. Die Informationen stammen un-
ter anderem aus öffentlichen Registern, wie
dem Handels- und Partnerschaftsregister oder
auch dem Schuldnerverzeichnis. International
sind die Wirtschaftsauskünfte in 62 Ländern
sofort online verfügbar, insgesamt kann in über
200 Ländern beauskunftet werden. Darüber hi-
naus enthält die SCHUFA-Personendatenbank
Informationen zu 67,7 Millionen Privatperso-
nen, gemeldet von rund 9.500 Vertragspart-
nern aus unterschiedlichen Branchen. Neben
den Unternehmensdaten können auch Perso-
nendaten des wirtschaftlich Berechtigten des
Unternehmens in die GwG-Auskunft einfließen.
Die Kombination der Informationen aus der Un-
ternehmensdatenbank mit Informationen aus
der Personendatenbank liefert vor allem bei
kleinen und mittelständischen Unternehmen
wertvolle Erkenntnisse zu Verflechtungen und
Beteiligungen.
Dipl.-Volkswirtin Grit Bantow
Abb. 2: Geldwäscheprevention
1...,93,94,95,96,97,98,99,100,101,102 104,105,106,107,108,109,110,111,112,113,...116
Powered by FlippingBook