Controller Magazin 7/8/2018 - page 50

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Deutschland immer der Nutzung ihrer Daten zu-
stimmen müssen. Daher empfiehlt es sich, die
Nutzer bei Anlage des Nutzerkontos in den allge-
meinen Geschäftsbedingungen auf die Art und
Weise der Datengewinnung aufmerksam zu ma-
chen und eine aktive Einverständniserklärung
(z. B. per Mausklick) einzufordern.
Fußnote
1
Die hier dargestellten Kennzahlen beziehen
sich speziell auf Plattform-Geschäftsmodelle
und sind angelehnt an die Ausführungen aus
Parker et al. (2016).
Literatur
Hofstede, G. (2003): Culture’s Consequences.
SAGE Publications, Thousand Oaks.
Lammenett, E. (2017): Online Marketing Con-
trolling für Entscheider. CreateSpace Indepen-
dent Publishing Platform.
Parker, G, & Van Alstyne, M., & Choudary, S.
(2016): Platform Revolution – A Practical Guide
to the New Economy that is Transforming the
Way We Live, Work, and Play. W. W. Norton &
Company, New-York.
Rogers, D. (2016)
:
The Digital Playbook: Re-
think Your Business for the Digital Age. Colum-
bia University Press, New-York.
wahrscheinlich, dass das Unternehmen innovativ
tätig ist. Eine weitere Möglichkeit, die Innovati-
onsfähigkeit der Wettbewerber im Auge zu be-
halten, ist die Analyse der
Kommentare und
Beiträge
auf Social-Media-Seiten über die Wett-
bewerber (Anzahl der positiven Beiträge ÷ An-
zahl der Gesamtbeiträge). Sprechen die Kunden
der Konkurrenz plötzlich positiver und intensiver
über ein bestimmtes Produkt? Diese Anhalts-
punkte liefern wertvolle Einblicke in das Markt-
geschehen und verhindern bei kontinuierlicher
Innovationstätigkeit, dass die Plattform von der
Reifephase in die Rückgangsphase übergeht
(vgl. Abbildung 5).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die hier genannten Kennzahlen stellen Möglich-
keiten zur Ermittlung von Kennzahlen durch Mes-
sung von Nutzerverhalten auf Plattformen dar.
Bei der Implementierung der Kennzahlen ist dar-
auf zu achten, dass die bestehenden landes-
rechtlichen Regularien bezüglich des Daten-
schutzes eingehalten werden. Während es in den
Vereinigten Staaten beispielsweise keine gesetz-
lich verankerten Regularien zum Thema Daten-
schutz gibt, ist dieser in Deutschland streng ge-
regelt: „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn
eine Erlaubnisnorm dies gestattet oder die Ein-
willigung der Betroffenen vorliegt“ (§ 4 Abs. 1
BDSG). Dies bedeutet, dass die Nutzer in
Kennzahlen in der Reifephase
Nachdem in der Start-Up- und der Wachstums-
phase sichergestellt wurde, dass die Anzahl
und Qualität an Transaktionen zunimmt und
sich im Zeitverlauf festigt, ist es unumgänglich,
dass Bestehendes irgendwann überholt ist und
Wettbewerber neue Funktionalitäten zu ihrem
Produkt hinzufügen. Wichtig ist es, diese Ent-
wicklung im Auge zu behalten und kontinuier-
lich innovativ tätig zu bleiben (vgl. Abbildung 4).
Eine Möglichkeit, Innovation zu messen, ist die
Anzahl an Funktionalitäten des Produkts der di-
rekten Wettbewerber im Verhältnis zur Anzahl
an Funktionalitäten in der Vorperiode, also die
Veränderung Funktionalitäten der Wettbe-
werberprodukte.
Diese Kennzahl zeigt an, ob die Produkte der
Wettbewerber im Nutzen gestiegen sind. Ist
dies der Fall, muss dringend evaluiert werden,
ob ein Nachziehen dieser Funktionalitäten ei-
nerseits aus patentrechtlicher Sicht möglich,
bzw. aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Eine
weitere Kennzahl, welche in Kombination mit
der o.g. betrachtet werden kann, sind die Um-
sätze der jeweiligen Wettbewerber im Verhältnis
zur denen aus der Vorperiode, die
Umsatzent-
wicklung
. Aufschluss kann ebenfalls die
Ver-
änderung der Forschungs- und Entwick-
lungskosten
geben; wird hier investiert, ist es
Abb. 5: Phasen mit Zeit-/Umsatzachse
Kennzahlenorientierte Steuerung digitaler Plattformen
1...,40,41,42,43,44,45,46,47,48,49 51,52,53,54,55,56,57,58,59,60,...116
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