Controller Magazin 7/8/2018 - page 37

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wieweit Controlling z. B. über die Informations-
funktion wiederum auf CG einwirkt.
Wie kann
die wechselseitige Einbindung des Control-
lings in die Corporate Governance erfolgen?
Nevries:
Das haben Sie genau richtig darge-
stellt, es handelt sich um eine
gegenseitige
Befruchtung
. Hier können wir seit einigen Jah-
ren eine enorme Weiterentwicklung in der Zu-
sammenarbeit von Corporate Governance und
Controlling beobachten. Seitens CG durch stra-
tegische Vorgaben und seitens des Controllings
als Informationslieferant und Transparenzgeber.
Beide Seiten sind interessiert an einem Abbau
der Informationsasymmetrie.
Biel:
In CG kommt auch Verhaltenssteuerung
zum Ausdruck. Ein Thema, das in der neueren
BWL eine wachsende Rolle spielt. Die Bedeu-
tung des Themas kommt auch durch die Verlei-
hung des Wirtschaftsnobelpreises 2017 an US-
Verhaltensökonom Richard Thaler zum Aus-
druck. MCS (Management Control Systems)
zählt zu Ihren Arbeitsschwerpunkten. Daher die
Frage, worauf kommt es besonders an, um die
Tätigkeiten sämtlicher Mitarbeiter auf die Ziele
des Unternehmens auszurichten? Wie rational
oder auch emotional ist diese Aufgabe?
Nevries:
Dies ist ein spannendes Thema.
Con-
trolling moderner Prägung
, also Controlling
im Sinne der Rationalitätssicherung,
ist immer
inhärent verhaltenssteuernd
, insofern gibt
es das Zusammengehören von harten und wei-
chen Faktoren. Dies gilt ganz besonders, um
mittels Steuerungssystemen (MCS) die Strate-
gie umzusetzen, aber auch im Hinblick auf die
Beherrschung und Nutzung der Informations-
systeme – und damit CG-Informationen „nach
oben“ zu liefern.
Biel:
Bitte lassen Sie mich ergänzend fragen.
Bei der Präsentation Ihres Fachgebiets wird be-
rechtigterweise auf verschiedene mögliche Zie-
le der Unternehmen hingewiesen, die es zu be-
handeln gilt. Axel von Werder hat bereits 1996
die allgemeinen Normen der Unternehmens-
führung mit einem Dreiklang beschrieben:
Rechtliche Zulässigkeit, ökonomische
Zweckmäßigkeit und soziale und ethische
Zuträglichkeit
(zitiert nach Küpper / Friedl /
Hofmann / Hofmann / Pedell: Controlling, 6. A.,
S. 65). Wir führen unseren Dialog zu einer Zeit,
en in der Regel anders führen und arbeiten
,
z. B. kooperativer und konsensorientierter sind.
Insofern können Frauen die Führung und damit
die Wirtschaft verändern und bereichern. Be-
triebswirtschaftlich ist zu fragen, welchen Füh-
rungsstil möchte der Eigentümer haben und
welcher Führungsstil passt zum Unternehmen.
Biel:
Wie gestaltet sich die Schnittstelle von
Controlling und CG? Wieweit übt CG wegen der
ausgeübten Rahmensetzung auch Einfluss auf
das Controlling aus? Anderseits ist zu fragen,
unter Umständen auch kontraproduktiv auswir-
ken, beispielsweise als „Quotenfrau“ und
scheinbar nicht aufgrund besonderer Kompe-
tenz in den Aufsichtsrat gewählt zu werden. In
der Realität ist auch die Frage zu berücksichti-
gen, ob die vielen spezifisch ausgebildeten
Frauen, die hier nachgefragt würden, über-
haupt kurzfristig zur Verfügung stünden. Des-
wegen lehnen ja auch einige Frauen selbst die-
se Quoten ab. Aus betriebswirtschaftlicher
Sicht finde ich jedoch wichtiger hervorzuheben,
dass wir aus vielen Studien wissen,
dass Frau-
Infobox 2
Corporate Governance – unterschiedliche Definitionen
– Zugleich Empfehlungen zum Weiterlesen –
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für
die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Quelle (zuletzt am 29.11.07 aufgerufen):
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Corporate
Governance, online im Internet:
Unter dem Begriff der Corporate Governance fasst man sämtliche Prozesse der Leitung
und Überwachung eines Unternehmens zusammen. Dies betrifft die interne Ordnung
inklusive Regelungen und Richtlinien, Überwachungsfunktionen und deren Mittel.
Quelle (zuletzt am 29.11.07 aufgerufen):
Controlling-Portal, Stichwort: Corporate Governance, online im Internet:
In (...) befassen wir uns mit dem Ordnungsrahmen des Controllings, der sich auf die
rechtlichen, organisatorischen und informationellen Regelungen zur Überwachung des
Unternehmensgeschehens erstreckt. Dies ist der Gegenstand von Corporate Governance.
Aus: Horváth/Gleich/Seiter: Controlling, 13. Auflage, München 2015, S. 453.
Mit Corporate Governance bezeichnet man den Ordnungsrahmen zur Leitung und
Überwachung. Durch die Vorgabe der übergeordneten Zielsetzung und von Regelungen
für die Strukturen, Prozesse sowie Personen der Unternehmensführung soll sie eine
Qualitätssicherungs- und Schutzfunktion ausüben.
Aus: Küpper/Friedl/Hofmann/Hofmann/Pedell: Controlling, 6. Auflage, Stuttgart 2013, S. 61.
Der Begriff Corporate Governance umfasst alle Elemente und Rahmenbedingungen für
eine verantwortungsvolle und zielgerichtete Funktionsweise sowie Überwachung der
Unternehmensführung.
Aus: Fischer/Möller/Schultze: Controlling, 2. Auflage, Stuttgart 2015, S. 485.
Unter Corporate Governance ist somit die Gesamtheit der organisatorischen und
inhaltlichen Ausgestaltung einer zielgerichteten Führung und Überwachung eines
Unternehmens zu verstehen.
Aus: Becker/Ulrich (Hrsg.): Handbuch Controlling, Wiesbaden 2016, S. 743.
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