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          tenlage und der Schnelligkeit der Erstellung
        
        
          nicht den normalen, hohen Ansprüchen ent-
        
        
          sprechen kann.
        
        
          Insbesondere wenn bestimmte Mitarbeiter
        
        
          übernommen werden sollen, sind die verant-
        
        
          wortlichen Stellen in der Verpflichtung, deren
        
        
          konkreten Wertbeitrag aufzuzeigen. So soll ein
        
        
          guter Verkäufer mit Kontakten zu einer be-
        
        
          stimmten Kundengruppe auch entsprechende
        
        
          Umsätze generieren.
        
        
          
            Durchsetzung der eigenen
          
        
        
          
            Vorstellungen
          
        
        
          Mit der abschließenden Festlegung des Vor-
        
        
          gehens finden die unternehmensinternen
        
        
          Überlegungen ihr Ende. Nunmehr wird
        
        
          direk-
        
        
          ter Kontakt mit dem Wettbewerber bzw.
        
        
          einzelnen Mitarbeitern
        
        
          oder Kunden aufge-
        
        
          nommen. Sind die angestrebten Ziele nur ko-
        
        
          operativ zu erreichen, erfolgt die Einladung zu
        
        
          einem ersten, informellen Gespräch. Grund-
        
        
          sätzlich sollte eine
        
        
          Kontaktaufnahme auf
        
        
          Augenhöhe
        
        
          erfolgen, womit bei Verhandlun-
        
        
          gen auf der Leitungsebene entsprechend die
        
        
          eigene Unternehmensleitung gefordert ist.
        
        
          Meistens wird ein
        
        
          erstes Gespräch unter
        
        
          vier Augen
        
        
          produktiver sein als das Treffen in
        
        
          einer größeren Gruppe. Im Mittelstand steht
        
        
          oft das Lebenswerk des Besitzers bzw. Grün-
        
        
          ders auf dem Spiel. Entsprechend sensibel
        
        
          sollte die Darstellung des eigenen Handelns
        
        
          erfolgen, bei allem Termindruck ist eine ge-
        
        
          wisse Überlegungsdauer einzuräumen, auch
        
        
          nach einer emotionalen Absage. Kartellrecht-
        
        
          liche Fragen werden sich nur im Ausnahmefall
        
        
          bei großen Unternehmen ergeben. Im Rah-
        
        
          men einer Kooperation kann das Controlling
        
        
          hinzugezogen werden. Spätestens dann,
        
        
          wenn es darum geht, welche Vermögensgüter
        
        
          zu welchem Preis erworben werden möchten,
        
        
          kann eine Darlegung der Berechnungsgrund-
        
        
          lagen die Lösungssuche versachlichen.
        
        
          Werden Verhandlungen aufgenommen, ist die
        
        
          Unternehmensleitung in der Pflicht festzulegen,
        
        
          inwieweit man dem Partner entgegen kommt
        
        
          oder ob man mehr oder weniger dessen
        
        
          schwierige Situation ausnutzt. Dem Controlling
        
        
          kommt die Aufgabe zu, erste Spielräume auf-
        
        
          zuzeigen. Wobei nicht alleine die Festlegung
        
        
          Lieferanten, könnte der geschwächte Wettbe-
        
        
          werber rasch wieder zum gefährlichen Kon-
        
        
          kurrenten werden.
        
        
          Die wesentliche Entscheidung zu diesem Zeit-
        
        
          punkt ist, ob die
        
        
          Zusammenarbeit mit dem
        
        
          Konkurrenten oder eine Konfrontation
        
        
          ge-
        
        
          sucht wird. Entscheidend ist, wie viele interes-
        
        
          sante Aktiva vorhanden sind. Handelt es sich
        
        
          um solche, welche sich in der rechtlichen Ver-
        
        
          fügungsmacht des Konkurrenten befinden,
        
        
          kann nur eine Zusammenarbeit zu einer Lösung
        
        
          führen. Sollen dagegen primär Mitarbeiter zum
        
        
          Wechsel des Arbeitgebers bewogen werden,
        
        
          wird dies vielleicht Auseinandersetzungen nach
        
        
          sich ziehen, welchen allerdings bei Einhaltung
        
        
          der gesetzlichen Vorgaben gelassen entgegen
        
        
          gesehen werden kann.
        
        
          Da es sich in der Praxis meistens um mehrere
        
        
          interessante Aktiva handelt, wird eine Gewich-
        
        
          tung vorgenommen, da beide Verhaltensweisen
        
        
          nicht miteinander kombinierbar sind. Zwar mag
        
        
          es möglich sein, erst mit dem Wettbewerber
        
        
          zusammen zu arbeiten um später die bewusste
        
        
          Auseinandersetzung zu suchen, wenn bspw.
        
        
          einzelne Mitarbeiter zum Wechsel bewogen
        
        
          werden sollen. Ob dieses Vorgehen aber im
        
        
          Rahmen eines fair geführten Wettbewerbs
        
        
          sinnvoll ist, erscheint mehr als fraglich. Bei aller
        
        
          Konkurrenz darf nicht vergessen werden, dass
        
        
          sich die aktuelle Situation eines Tages umkeh-
        
        
          ren könnte. Abbildung 2 zeigt eine beispielhafte
        
        
          Aufstellung.
        
        
          Die Entscheidung hat letztlich die Unterneh-
        
        
          mensleitung zu fällen, wobei das Controlling mit
        
        
          einer Investitionsrechnung unterstützen soll,
        
        
          welche allerdings aufgrund der unsicheren Da-
        
        
          stehen, ist es wichtig die
        
        
          Risiken und Chan-
        
        
          cen
        
        
          festzulegen
        
        
          . In Folge kann das Controlling
        
        
          den oftmals unterschätzten Finanzbedarf
        
        
          realistischer einschätzen. So werden sich die
        
        
          Aufwendungen bei der Produktion zusätzlicher
        
        
          Güter nicht auf die Anlagen beschränken, son-
        
        
          dern auch zu einer Steigerung der Vorräte und
        
        
          Forderungen führen, welche es in der Finanz-
        
        
          planung zu berücksichtigen gilt.
        
        
          In der Gesamtsicht wird meistens ersichtlich,
        
        
          dass die
        
        
          vollständige Übernahme die größ-
        
        
          ten Chancen als auch Risiken
        
        
          bietet. Wer-
        
        
          den entsprechende Überlegungen angestellt,
        
        
          ist genau festzuhalten, warum der Mitbewer-
        
        
          ber in entsprechende Schwierigkeiten geraten
        
        
          ist und wie diese bei einer Übernahme bewäl-
        
        
          tigt werden können. Ohne diese Möglichkeit
        
        
          vollständig ausschließen zu wollen, gilt es an-
        
        
          gesichts der hohen Zahl gescheiterter Über-
        
        
          nahmen festzuhalten, dass Unternehmen sehr
        
        
          wohl gesundschrumpfen, kaum aber gesund-
        
        
          wachsen können.
        
        
          
            Entwicklung der Vorgehensweise
          
        
        
          Die Zielformulierung ist die Grundlage des wei-
        
        
          teren Vorgehens. Dabei stellt
        
        
          Abwarten
        
        
          nur
        
        
          in
        
        
          wenigen Fällen die beste Alternative
        
        
          dar.
        
        
          Mit Verschärfung der Krise werden sich weite-
        
        
          re Interessenten mit dem angeschlagenen
        
        
          Unternehmen beschäftigen bzw. dieses ev.
        
        
          unterstützen. Im Rahmen einer möglichen In-
        
        
          solvenz würde ein Insolvenzverwalter den
        
        
          Fortbestand des Unternehmens als primäres
        
        
          Ziel verfolgen. Mit der Übernahme durch einen
        
        
          finanzkräftigen Partner und möglichen Zuge-
        
        
          ständnissen von Mitarbeitern, Kunden und
        
        
          
            Abb. 2: Konkretisierte Aktiva des Konkurrenten und Möglichkeiten des Zugriffs
          
        
        
          
            CM September / Oktober 2015