wirtschaft und weiterbildung 3/2016 - page 13

wirtschaft + weiterbildung
03_2016
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Foto: Achim Zimmermann
Dr. Achim Zimmermann
Ist kein Outdoor-Seminar geplant, freuen sich die
Seminarteilnehmer meistens, wenn sie nicht im
Regen sitzen müssen. Deshalb finden wohl die
meisten Seminare in Hotels und anderen Räum-
lichkeiten statt. Um zu einem entscheidenden
Verkaufsargument – dem trockenen Seminar – zu
kommen, ist der erste Schritt die Buchung des
Seminarraums. Was sich einfach anhört, kann aus
rechtlicher Sicht etliche Tücken in sich bergen.
Bucht ein Trainer einen Seminarraum, so handelt
es sich regelmäßig um einen Mietvertrag. Ihm wird
somit für einen gewissen Zeitraum die jeweilige
Lokalität zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Da
die Buchung sich auf einen bestimmten Zeitraum
bezieht, endet der Vertrag nach dessen Ablauf. Eine
Kündigung ist deshalb nicht erforderlich.
Dennoch sind einige Aspekte zu beachten:
Zunächst sollte geklärt werden, welcher konkrete
Raum für das Seminar genutzt werden soll. Das
wird in den meisten Fällen problemlos sein, denn
die Hotels nehmen die Buchungen meist anhand
der Raumgröße entgegen. Trotzdem kann es vor-
kommen, dass das Hotel kurzfristig die Zuteilung
ändert. Will der Trainer aber einen bestimmten
Raum, etwa weil dieser gerade nicht über Tageslicht
verfügt oder besonders ruhig liegt, so ist bereits
bei der Buchung konkret festzulegen, dass es nur
dieser eine sein darf. Deshalb empfiehlt sich eine
ausdrückliche Festlegung auf diesen einen Raum.
Die meisten Trainer wissen bei der Buchung des
Raums nicht, ob ihr Seminar wirklich stattfindet.
Deshalb sollten immer vernünftige Stornofristen
vereinbart werden. Wichtig dabei ist, dass eine Stor-
nierung so spät wie möglich noch kostenfrei durch-
geführt werden kann. Hat der Trainer in seinen eige-
nen Seminarbedingungen eine Stornofrist, so bietet
sich an, für einen Gleichlauf der beiden Fristen zu
sorgen: Können die Teilnehmer sechs Wochen vor
dem Seminarbeginn noch stornieren, sollte die Stor-
nofrist beim Hotel nicht länger sein.
Leider hat nicht nur der Trainer ein Recht zur Stor-
nierung der Raumbuchung: Das Hotel kann in den
meisten Fällen ebenso diese Möglichkeit nutzen.
Kommt zum Beispiel für das Hotel eine lukrative
Anfrage für die Miete des gesamten Veranstal-
tungstrakts, so kann es den Raum für das Seminar
stornieren. Dabei ist das Hotel grundsätzlich an die-
selben Fristen wie der Trainer gebunden. Wenn es
dumm läuft, kann er also sechs Wochen vor seinem
Training ohne Raum dastehen.
Ist entschieden, welcher Raum gemietet wird, stellt
sich die Frage nach der Zeit. Nicht jedes Seminar
geht von 9:00 bis 18:00 Uhr. Der eine Trai-
ner möchte erst um 10:30 Uhr beginnen,
der andere führt seine Trainings bis nachts
um 22:00 Uhr durch. Solche konkreten
Zeiträume sollten mit dem Hotel fest
vereinbart werden. Nur so kann ausgeschlossen
werden, dass das Hotel den Raum zum Beispiel ab
20:00 Uhr für eine Abend-Gala nochmals vergibt.
Und zu guter Letzt: Gern werden Fotos vom Hotel für
Werbe-Broschüren und die Homepage des Trainers
genutzt. Aus urheberrechtlichen Gründen sollte hier
sicherheitshalber die Zustimmung des Hoteliers
eingeholt werden.
Kolumne Recht
Raumbuchung für
Seminare: Wie Sie
nicht im Regen sitzen
Dr. Achim Zimmermann ist mit rechtlichen Fragen rund um Training und Coaching in Theorie und Praxis vertraut: Er arbeitet als Rechtsanwalt und Mediator.
Zudem führt er juristische Schulungen für Trainer und Coachs durch.
Leider hat nicht nur der Trainer ein
Recht zur Stornierung des Raums.
Haben Sie Fragen zu rechtlichen Themen rund um Training und Coaching? Dann schicken Sie uns eine
E-Mail an
sgewählte Fragen beantwortet unser Kolumnist Achim Zimmer-
mann monatlich an dieser Stelle.
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