 
          wirtschaft + weiterbildung
        
        
          03_2016
        
        
          13
        
        
          Foto: Achim Zimmermann
        
        
          Dr. Achim Zimmermann
        
        
          Ist kein Outdoor-Seminar geplant, freuen sich die
        
        
          Seminarteilnehmer meistens, wenn sie nicht im
        
        
          Regen sitzen müssen. Deshalb finden wohl die
        
        
          meisten Seminare in Hotels und anderen Räum-
        
        
          lichkeiten statt. Um zu einem entscheidenden
        
        
          Verkaufsargument – dem trockenen Seminar – zu
        
        
          kommen, ist der erste Schritt die Buchung des
        
        
          Seminarraums. Was sich einfach anhört, kann aus
        
        
          rechtlicher Sicht etliche Tücken in sich bergen.
        
        
          Bucht ein Trainer einen Seminarraum, so handelt
        
        
          es sich regelmäßig um einen Mietvertrag. Ihm wird
        
        
          somit für einen gewissen Zeitraum die jeweilige
        
        
          Lokalität zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Da
        
        
          die Buchung sich auf einen bestimmten Zeitraum
        
        
          bezieht, endet der Vertrag nach dessen Ablauf. Eine
        
        
          Kündigung ist deshalb nicht erforderlich.
        
        
          Dennoch sind einige Aspekte zu beachten:
        
        
          Zunächst sollte geklärt werden, welcher konkrete
        
        
          Raum für das Seminar genutzt werden soll. Das
        
        
          wird in den meisten Fällen problemlos sein, denn
        
        
          die Hotels nehmen die Buchungen meist anhand
        
        
          der Raumgröße entgegen. Trotzdem kann es vor-
        
        
          kommen, dass das Hotel kurzfristig die Zuteilung
        
        
          ändert. Will der Trainer aber einen bestimmten
        
        
          Raum, etwa weil dieser gerade nicht über Tageslicht
        
        
          verfügt oder besonders ruhig liegt, so ist bereits
        
        
          bei der Buchung konkret festzulegen, dass es nur
        
        
          dieser eine sein darf. Deshalb empfiehlt sich eine
        
        
          ausdrückliche Festlegung auf diesen einen Raum.
        
        
          Die meisten Trainer wissen bei der Buchung des
        
        
          Raums nicht, ob ihr Seminar wirklich stattfindet.
        
        
          Deshalb sollten immer vernünftige Stornofristen
        
        
          vereinbart werden. Wichtig dabei ist, dass eine Stor-
        
        
          nierung so spät wie möglich noch kostenfrei durch-
        
        
          geführt werden kann. Hat der Trainer in seinen eige-
        
        
          nen Seminarbedingungen eine Stornofrist, so bietet
        
        
          sich an, für einen Gleichlauf der beiden Fristen zu
        
        
          sorgen: Können die Teilnehmer sechs Wochen vor
        
        
          dem Seminarbeginn noch stornieren, sollte die Stor-
        
        
          nofrist beim Hotel nicht länger sein.
        
        
          Leider hat nicht nur der Trainer ein Recht zur Stor-
        
        
          nierung der Raumbuchung: Das Hotel kann in den
        
        
          meisten Fällen ebenso diese Möglichkeit nutzen.
        
        
          Kommt zum Beispiel für das Hotel eine lukrative
        
        
          Anfrage für die Miete des gesamten Veranstal-
        
        
          tungstrakts, so kann es den Raum für das Seminar
        
        
          stornieren. Dabei ist das Hotel grundsätzlich an die-
        
        
          selben Fristen wie der Trainer gebunden. Wenn es
        
        
          dumm läuft, kann er also sechs Wochen vor seinem
        
        
          Training ohne Raum dastehen.
        
        
          Ist entschieden, welcher Raum gemietet wird, stellt
        
        
          sich die Frage nach der Zeit. Nicht jedes Seminar
        
        
          geht von 9:00 bis 18:00 Uhr. Der eine Trai-
        
        
          ner möchte erst um 10:30 Uhr beginnen,
        
        
          der andere führt seine Trainings bis nachts
        
        
          um 22:00 Uhr durch. Solche konkreten
        
        
          Zeiträume sollten mit dem Hotel fest
        
        
          vereinbart werden. Nur so kann ausgeschlossen
        
        
          werden, dass das Hotel den Raum zum Beispiel ab
        
        
          20:00 Uhr für eine Abend-Gala nochmals vergibt.
        
        
          Und zu guter Letzt: Gern werden Fotos vom Hotel für
        
        
          Werbe-Broschüren und die Homepage des Trainers
        
        
          genutzt. Aus urheberrechtlichen Gründen sollte hier
        
        
          sicherheitshalber die Zustimmung des Hoteliers
        
        
          eingeholt werden.
        
        
          Kolumne Recht
        
        
          Raumbuchung für
        
        
          Seminare: Wie Sie
        
        
          nicht im Regen sitzen
        
        
          Dr. Achim Zimmermann ist mit rechtlichen Fragen rund um Training und Coaching in Theorie und Praxis vertraut: Er arbeitet als Rechtsanwalt und Mediator.
        
        
          Zudem führt er juristische Schulungen für Trainer und Coachs durch.
        
        
          Leider hat nicht nur der Trainer ein
        
        
          Recht zur Stornierung des Raums.
        
        
          „
        
        
          „
        
        
          Haben Sie Fragen zu rechtlichen Themen rund um Training und Coaching? Dann schicken Sie uns eine
        
        
          E-Mail an
        
        
        
          sgewählte Fragen beantwortet unser Kolumnist Achim Zimmer-
        
        
          mann monatlich an dieser Stelle.