personalmagazin 9/2018 - page 87

Betriebliche Gesundheit
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und den Umgang miteinander. Diese Informationen gilt es aus
Expertensicht zu bewerten und mit den Verantwortlichen des
Unternehmens im Hinblick auf die zukünftigen Ziele des BGM
zu diskutieren. Erst dann kann eine Abschätzung des Aufwands
für das BGM, aber auch für die Potenziale und den daraus abzu-
leitenden Nutzen erfolgen.
Wirft man einen Blick auf die Studienlage zum ökonomischen
Nutzen eines BGM, so findet man stets die Kennzahl Return on
Investment (ROI), die das Verhältnis des für das BGM eingesetz-
Wie lässt sich der Nutzen
eines BGM beweisen?
Die Basis kann eine
Status-quo-Betrachtung
zur Gesundheitssituation
sowie einen Blick auf
die Unternehmenskultur
sein.
ten sowie die Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität. Während
die Arbeitsbewältigungsfähigkeit in der Praxis als Erhalt der
Ressource Mensch im Arbeitsprozess und demnach als hohe
Leistungsfähigkeit und -bereitschaft bei gleichzeitig niedrigen
Krankenständen betrachtet wird, geht es bei der Arbeitgeber-
attraktivität vielmehr um Work-Life-Balance, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sowie um zielgruppenbezogene Angebote
zur Gesundheitsförderung.
Nutzenbeweis und Erfolgsmessung
„Wie können Sie sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen
erfolgreich sein werden und letztlich einen monetär bewert-
baren Nutzen für das Unternehmen haben?“ So oder so ähnlich
stellen immer mehr Unternehmen ihren internen BGM-Verant-
wortlichen oder einem Dienstleister die Frage nach dem Nutzen
eines BGM, was nicht selten zu einer Erklärungsnot führt. Kann
im Vorfeld des Aufbaus eines BGM hierzu keine überzeugende
Antwort geliefert werden, bleibt es oft bei einem Angebot von
niederschwelligen Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäf-
tigten für ein gesundheitsförderliches Verhalten. Um die Kosten
so gering wie möglich zu halten, erfolgt in der Regel auch der
Einbezug einer Krankenkasse.
Wie aber lässt sich der Beweis für den Nutzen eines BGM
darstellen und wie kann eine Erfolgskontrolle im laufenden
Prozess erfolgen? Die Basis hierfür kann eine Status-quo-Be-
trachtung zur Gesundheitssituation im Unternehmen, zum
Umsetzungsgrad des Arbeitsschutzes und des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements (BEM) sowie zu weiteren, bereits
laufenden Maßnahmen mit Gesundheitsbezug sein. Darüber
hinaus sollte auch die Unternehmenskultur auf Basis der ge-
gebenenfalls vorhandenen Dokumente in den Blick genommen
werden, etwa in Hinsicht auf das Verständnis von Werten und
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