HR-Management
personalmagazin 10.18
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Foto: Eugenio Marongiu/gettyimages
Coole Tools!
Arbeitsverträge mit dem
Smartphone unterschreiben
Trotz Digitalisierung: Um einen Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterzeich-
nen zu lassen und allen Parteien auszuhändigen, wird üblicherweise immer
noch der Postweg benutzt – in den meisten Fällen mehrmals. Die Bundes-
druckerei hat zur Beschleunigung solcher Abläufe bereits auf der Cebit 2017
ihre Fernsignatur-Lösung Sign-me vorgestellt, nun bietet als deutschlandweit
erstes Personalunternehmen Zenjob studentischem Personal die Möglich-
keit, befristete Arbeitsverträge mit dem Smartphone zu unterschreiben. Über
das Sign-me-Portal können sich die Nutzer registrieren und per Personalaus-
weis oder Video-Ident-Verfahren verifizieren. Anschließend kann der digitale
Arbeitsvertrag abgerufen werden. Der Unterzeichnende erhält eine Mobile-
SMS-TAN auf sein Smartphone. Der Vertrag wird mit der Eingabe der TAN
direkt unterschrieben. Anschließend geht der unterzeichnete befristete
Vertrag zurück an den Arbeitgeber. Die qualifizierte elektronische Signatur
(QES) entspricht aufgrund der Zwei-Faktor-Authentifizierung den EU-Vorga-
ben und ist somit rechtlich der handschriftlichen Signatur gleichgesetzt.
Per Smartphone kann man jetzt auch Verträge unterschreiben.
381.000
Industrieroboter
wurden 2017
weltweit verkauft.
Der geschätzte
Bestand liegt bei
1,8 Millionen
Robotern.
Quelle IFR, Statista