personalmagazin 3/2017 - page 71

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03/17 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
nicht zu belasten, sondern deren Arbeit
erheblich zu erleichtern – trotz des Auf-
trags zu einer aktiven Auskunfts- und
Informationspflicht. In der Gesetzesbe-
gründung ist in diesem Zusammenhang
die Rede von einer Entlastung in Höhe
von 7,65 Millionen Euro im Jahr. Denn
die Anzahl der Rückfragen von Unter-
nehmen bei den Krankenkassen, so ist
weiter in der Gesetzesbegründung zu
lesen, soll mit dem neuen Informations-
portal deutlich reduziert werden. Durch
leicht zugängliche und „barrierefreie“
Informationen sei eine Vermeidung von
rund 20 Prozent aller Anrufe bei den zu-
ständigen Hotlines möglich.
Geradezu euphorisch wird dabei ver-
kündet, dass es nicht nur zu einer Redu-
zierung der Verwaltungskosten bei den
Einzugsstellen kommen wird. Vielmehr
soll die „Umlenkung“ der Anfragen auf
das Informationsportal auch auf Arbeit-
geberseite den jährlichen Aufwand um
rund 2,4 Millionen Euro vermindern.
Was das neue, amtliche
Informationsportal leisten kann
Es stellt sich jedoch vor allem die Fra-
ge, was das unter der Adresse
ngerichtete so-
genannte Informationssystem von dem
unterscheidet, was bisher schon an In-
Das neue Informations-
portal der Sozialversi-
cherung: Verschiedene
Fragen sollen zur Lösung
des Problems hinführen.
Weshalb bei der Einführung des neuen Informationsportals ausdrücklich auf die Kos-
tenersparnis abgestellt wird, erklärt sich aus der sogenannten Bürokratiebremse.
Die „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Büro-
kratie“ vom 11. Dezember 2014, auch Bürokratiebremse genannt, besagen: Neue
Belastungen dürfen nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen
abgebaut werden. Bei der Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen, die sich durch das 6.
Änderungsgesetz zum SGB IV ergeben haben, dient daher die Schätzung der Bundes-
regierung, dass durch das Informationsportal erheblich Kosten eigespart werden, der
Kompensation von an anderen Stellen auftretenden Zusatzbelastungen. Wie Entlas-
tungen von 7,65 Millionen Euro zustande kommen? Dazu ist in der Gesetzesbegrün-
dung Folgendes zu finden: „Der Schätzung zugrunde liegen die Zahlen einer großen
Ersatzkasse für 2015, die allein rund 600.000 Telefonanfragen bearbeitet, von denen
64 Prozent in dem Bereich der beabsichtigten Antworten im Informationsportal liegen.
Ausgegangen wird davon, dass rund 20 Prozent dieses Anteils durch das Informations-
portal abgefangen und dadurch die Telefondienste in diesem Umfang entlastet werden.
Hochgerechnet auf alle Telefonate der Sozialversicherungsträger macht dies rund eine
Million Telefonate, die entfallen können. Bei einer durchschnittlichen Telefondauer von
15 Minuten und der niedrig geschätzten Mitarbeiterkosten von 7,65 Euro für diese Zeit,
ergibt sich auf alle Sozialversicherungsträger bezogen für rund eine Million entfallender
Telefonate die Summe von 7,65 Millionen Euro Entlastung.“
Ob sich diese Prognose bewahrheiten wird, dass soll nach zwei Jahren Laufzeit ergrün-
det werden. Hier bestimmt das Gesetz: „Die Einführung der Informationsplattform für
Arbeitgeber wird im Rahmen eines Berichtes in Bezug auf ihre Nutzung und mögliche
weitere Ausgestaltung untersucht werden. Die Evaluation soll darüber Aufschluss geben,
ob in diesem Projekt Aufwand und Nutzen im Einklang stehen.“
One-in-one-out-Regel
BÜROKRATIE
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