personalmagazin 1/2016 - page 61

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dem Arbeitgeber eine Fehlerliste mit
kryptischer Beschreibung mit der Bitte
um Berichtigung zu.
Jetzt hat man die Frage, wie mit Mel-
dungen umzugehen ist, die aus welchem
Grund auch immer, nicht den vorgesehe-
nen automatischen Durchlauf überstehen,
in einem gesetzlich definierten Verfahren
explizit festgelegt. Der Kern der Ände-
rungen ist dabei wie folgt zu beschreiben:
Fehlerhafte Meldungen werden, bevor
sie den Einzugsstellen rechtlich gesehen
zugehen, abgefangen und an den Arbeit-
geber wieder zurückgesandt. Dieser wird
damit gezwungen, eine neue Meldung ab-
zugeben. Ist diese erneute Meldung auch
wieder fehlerbehaftet, wird sie erneut zu-
rückgeschickt. Dieser Vorgang kann sich
so lange wiederholen, bis die Meldung,
ohne aufzufallen, den gesamten Work-
flow der kasseninternen EDV-Struktur
automatisch durchlaufen hat. Mit ande-
ren Worten: Ob der Arbeitgeber eine Mel-
dung im rechtlichen Sinne abgegeben hat,
mehr mit den objektiv richtigen Anga-
ben übereinstimmen.
Neuer Ablauf per Gesetz
Bisher gab es verschiedene Arten, der-
artige Probleme zu lösen. Im günstigs-
ten Falle durch ein Telefongespräch
oder eine klarstellende Email mit dem
Sachbearbeiter der Einzugsstelle, der
vielleicht das Problem schon selbst er-
kannt und korrigiert hatte. Im ungüns-
tigsten Fall schickte die Einzugsstelle
SACKGASSE KAPPT DIREKTVERBINDUNG
QUELLE: HAUFE AKADEMIE
Die Grafik zeigt: Meldungen des
Arbeitgebers treffen nur noch
beim Kommunikationsserver ein.
Meldefehler oder Unstimmigkeiten
im Datenbestand werden von den
SV-Behörden nicht geklärt oder
bereinigt. Stattdessen wird die Mel-
dung an den Kommunikationsserver
zurückgeschickt. Für den Arbeitge-
ber besteht mindestens einmal in
der Woche eine Abhol- und Bear-
beitungspflicht. Erfolgt keine Ab-
holung, wird die zurückgewiesene
Meldung nach 30 Tagen gelöscht.
Meldung des
Arbeitgebers
Einzugsstellen
(Krankenkassen,
Minijobzentrale, ...)
Annahmestelle der
Krankenkassen § 97 SGB IV
NEU
NEU
Sozialversicherungträ-
ger: Kranken-, Unfall-,
Rentenversicherung
Einbahnstraße
Kommunikationsserver
= Briefkasten mit wöchent­
licher Leerungspflicht
1...,51,52,53,54,55,56,57,58,59,60 62,63,64,65,66,67,68,69,70,71,...92
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