personalmagazin 1/2016 - page 66

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SPEZIAL
_ENTGELT
S
tellen Sie sich vor, Sie haben
2015 eine Weihnachtsfeier ge-
plant und kalkuliert, dass die
Kosten pro Teilnehmer nicht
mehr als 110 Euro betragen werden.
Richtigerweise stellen Sie damit zu-
nächst fest, dass Sie sich im Rahmen
des steuerlichen Freibetrags bewegen,
was abrechnungstechnisch bedeutet:
Alles was Sie Ihren Mitarbeitern auf
der Weihnachtsfeier zuwenden, ist steu-
erfrei - und was steuerfrei ist, das wird
auch von der Sozialversicherung nicht
als beitragspflichtig angesehen. Stellen
Sie sich jetzt vor, auch die Rechnung,
die Sie vom veranstaltenden Restaurant
geprüft und an die Finanzbuchhaltung
weitergeleitet haben, bewegt sich eben-
falls noch im Rahmen der Steuerfreiheit.
Dann bekommen Sie Mitte 2016 Be-
such vom Lohnsteuerprüfer, der sich
sämtliche Buchungsbelege rund um
das Datum Ihrer Weihnachtsfeier vorle-
gen lässt. Er entdeckt, dass Sie bei Ihrer
Kalkulation zwei Posten nicht berück-
sichtigt haben: die Kosten des Limou-
sinendienstes, den Ihr Chef spontan
bestellt hat, sowie die Ausgaben für die
ebenfalls spontane Chef-Order mehre-
rer Flaschen hochpreisigen spanischen
Weinbrands.
„Kann passieren“, zeigt sich der Lohn-
steuerprüfer versöhnlich, aber auch vol-
ler Prüferstolz, „diese Positionen waren
ja auch nicht auf der Rechnung des
Veranstalters, sondern die habe ich auf
der Abrechnung der Firmenkreditkarte
Ihres Chefs entdeckt. „Das ist ja nicht
Von
Thomas Muschiol
Beitragsfalle bei Pauschalierung
WARNUNG.
Über die Lohnsteuerpauschalierung konnten Kostenüberschreitungen bei
Betriebsveranstaltungen bisher einfach abgerechnet werden. Das hat sich geändert.
schlimm“, fährt der Lohnsteuerprüfer
mit Blick auf seinen Taschenrechner
fort: „Zwar ist der Rahmen um 30 Euro
pro Teilnehmer gesprengt. Das versteu-
ern wir jetzt jedoch einfach mit 25 Pro-
zent nach.“
Steuerverwaltung erkennt Problem
Das Beispiel zeigt zunächst: Die steuer-
liche Regelung, dass grundsätzlich alle
Kosten einer Betriebsveranstaltung auf
die Anzahl der Teilnehmer umzulegen
sind, macht die kalkulatorische Vorbe-
reitung oft unmöglich, wenn die Vor-
gabe gilt, dass die Einhaltung der Steu-
erfreigrenzen gesichert sein muss. So
können nicht nur spontane Zusatzkos-
ten wie im konkreten Beispiel den Frei-
betragsrahmen sprengen. Auch schon
das Fernbleiben von wenigen Mitarbei-
tern kann die Kosten pro Teilnehmer in
den steuerpflichtigen Bereich anheben.
© HERO IMAGES/CORBIS
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