personalmagazin 1/2016 - page 68

personalmagazin 01/16
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Neuer Zusatzbeitrag 2016
P
ünktlich zum Start des neuen Jahres wird die gesetzliche Kranken-
versicherung auf breiter Front teurer. Der durchschnittliche Zusatz-
beitrag liegt 2016 bei 1,1 Prozent und damit um 0,2 Punkte höher
als im laufenden Jahr. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist allein vom
Arbeitnehmer zu zahlen und wird vom Bruttogehalt abgezogen. Arbeitge-
ber sind von den steigenden Zusatzbeiträgen finanziell nicht betroffen.
Deren Anteil zur Krankenversicherung ist auf 7,3 Prozent fixiert. Zwar
darf seit Anfang 2015 jede Krankenkasse ihren eigenen Zusatzbeitrag
festlegen, nur wenige Krankenkassen haben sich jedoch frühzeitig für
2016 festgelegt. Da die Finanzlage bei den Kassen sehr unterschiedlich
ausfällt, rechnen Experten mit deutlich unterschiedlichen Prozentwerten.
Sozialversicherungswerte
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Ende November 2015 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverord-
nung 2016 zugestimmt. Ab Januar des neuen Jahres erhöhen sich Bezugsgröße, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgren-
zen. Eine Übersicht dazu können Sie auf unserem Online-Portal kostenlos herunterladen.
Gehaltsübersicht
Entgeltabrechner können im kommenden Jahr auf die zweithöchste Gehaltssteigerung im Bereich Finanz- und Rech-
nungswesen hoffen. Das zeigt die Gehaltsübersicht 2016 des Personaldienstleisters Robert Half.
Jobticket
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern ein Jobticket. Eine neue Verwaltungsanweisung des Bayerisches Landesamts
für Steuern (Verfügung vom 12.08.2015 - S 2334.2.1-98/5 St32) klärt Fragen rund um die steuerliche Behandlung solcher Jobtickets und die
Anwendung der 44-Euro-Grenze. Letztlich kommt es für die Anwendung der Freigrenze auf den monatlichen Zufluss an.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Kulanz nach ELStAM-Pannen
NACHGEBESSERT
Wir hatten an dieser Stelle bereits darüber
berichtet. Zuletzt sind Arbeitgebern gerne
Mal fehlerhafte ELStAM-Daten für Mitar-
beiter zur Verfügung gestellt worden. Zum
Beispiel teilte die Finanzverwaltung dem
Arbeitgeber rückwirkend eine fehlerhafte
Steuerklasse mit oder durch einen Fehler
eines weiteren Arbeitgebers des Arbeit-
nehmers wird dem Arbeitgeber des ersten
Dienstverhältnisses zu Unrecht die Steuer-
klasse VI mitgeteilt. Nun hat die Verwaltung
darauf reagiert: Auch wenn es sich streng
genommen nicht um eine technische
Störung handelt, legt die Verwaltung diesen
Begriff großzügig aus. So werden auch die
genannten Pannen erfasst. Die Folge: Der
Arbeitgeber kann für die Lohnsteuerbe-
rechnung für die Dauer von maximal drei
Kalendermonaten die voraussichtlichen
Lohnsteuerabzugsmerkmale des jeweiligen
Mitarbeiters zugrunde legen. Zwar bleibt es
dabei: Eine Berichtigung der ELStAM kann
nur der Mitarbeiter bei seinem Finanzamt
beantragen. Dennoch dürfte diese Lösung
die Probleme erheblich entschärfen.
© SETAREH - FOTOLIA
Kassenwechsel? Bei höheren Zusatzbeiträgen gibt es Sonderkündigungsrecht.
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