personalmagazin 1/2016 - page 69

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Zwölf Monate Kurzarbeitergeld
Z
um 1. Januar 2016 soll die gesetzliche Bezugsdauer für das so-
genannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf
Monate verlängert werden. Durch Kurzarbeitergeld können
Auftragsschwankungen mit Arbeitsausfällen überbrückt und die Ar-
beitsverhältnisse der Beschäftigten erhalten werden. Bisher sieht das
Gesetz eine Bezugsdauer von sechs Monaten vor, die nun gesetzlich
auf zwölf Monate verlängert wird. Zwar war es in den vergangenen Jah-
ren bereits Rechtspraxis, dass die im Gesetz bestimmte Bezugsdauer
des Kurzarbeitergelds durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsmi-
nisteriums auf zwölf Monate verlängert wurde. Sicher war dies aber
erst, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt stand. Diese Praxis
wird nun dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Für die Sonderformen
des Kurzarbeitergelds ändert sich nichts. Das Saison-Kurzarbeitergeld
in der Bauwirtschaft bleibt auf die Schlechtwetterzeit begrenzt. Das
Transferkurzarbeitergeld wird maximal zwölf Monate gezahlt.
Künftig gibt es
zwölf Monate
Kurzarbeitergeld.
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