PERSONALquarterly 3/2017 - page 19

19
03/17 PERSONALquarterly
Um den genannten Barrieren zumindest teilweise zu begeg-
nen, verleiht Audi dem Wunsch nach mobiler Arbeit einen be-
sonderen Stellenwert: Sofern es die Arbeitsaufgabe erlaubt, hat
jeder Mitarbeiter – laut Betriebsvereinbarung – Anspruch auf
mobile Arbeit. Führungskräfte und Beschäftigte stimmen sich
dazu individuell ab und sind aufgerufen, ihre Interessen um-
sichtig abzuwägen. Diese Formulierung gibt der individuellen
Aufgabe, die für die mobile Arbeit vorgesehen ist, besondere
Bedeutung. Prinzipiell ist mobile Arbeit auch für Mitarbeiter
aus der Produktion möglich, wenn sie bspw. Protokolle von zu
Hause aus erstellen müssen (was jedoch nur in seltenen Fällen
Teil ihrer Aufgabe ist). Die Formulierung soll zudem verhin-
dern, dass Mitarbeiterwünsche nach mobiler Arbeit pauschal
von der Führungskraft abgelehnt werden: Zum einen könnte
der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere
Aufgabe erneut anfragen; zum anderen liegt die Argumentati-
onspflicht aufseiten der Führungskraft, die in einem Gespräch
die individuellen Gründe für die Ablehnung des Wunsches
offenlegen und begründen muss.
People Analytics: Wie wird die Betriebsvereinbarung
angenommen?
Das Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung zum mobilen Ar-
beiten bietet einen geeigneten Ansatzpunkt, um den Erfolg der
Regelung mit soliden Methoden und Auswertungen näher zu
beleuchten. Das Setting ist sozusagen „quasi-experimentell“:
Für die betroffenen Mitarbeiter (hier: alle) ist die Betriebs-
vereinbarung ein exogener „Schock“, der prinzipiell für alle
in der gleichen Form und Intensität auftritt. Als Betriebsver-
einbarung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gilt sie
zum Datum der Einführung unmittelbar für alle Mitarbeiter
im gesamten Unternehmen. Solche Situationen erlauben es
prinzipiell, Aussagen über quasi-kausale Zusammenhänge
zwischen einer unabhängigen und einer abhängigen Variable
Ausgangslage: Einfache Aussagen zur Wirksamkeit der neuen Regelung sind schwierig aufgrund einer Fülle an Ak-
teuren und Interessen sowie bekannten Hinderungsfaktoren, die eine flächendeckende Annahme der
neuen Regelung einschränken.
Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 2:
Darstellung des People-Analytics-Vorhabens für mobiles Arbeiten bei Audi
Einführung der
Betriebsvereinbarung
Setting:
Erlaubt quasi-kausale Aussagen über Zusam-
menhang von Einführung der Betriebsver-
einbarung und der Verbreitung von mobiler
Arbeit im Unternehmen
Exogener „Schock“:
Prinzipiell gleichförmiger Einfluss
auf alle Mitarbeiter
Ziele:
1. Aufzeigen von Verbreitungsmustern
2. Vorhersagen und Erklären von Nutzungsunterschieden
3. Ableiten von Handlungsempfehlungen
4. Erhöhen der Entscheidungsqualität für Projekte mit ähnlichem Fokus
Insider Econometrics:
Unternehmensweite, selektive Ad-hoc-
Interviews zur Gewinnung von tiefer
Fallkenntnis
Zusätzliche Datenbasen:
Verknüpfung mit Daten der jährlichen Mitarbei-
terbefragung auf aggregierter Ebene zur Klärung
weiterer Fragestellungen
in Kombination mit
Auswertung der Nutzung durch Zeiterfassungssystem
kontrolliert um historische Nutzungsunterschiede zur
Abschätzung des Effekts der Betriebsvereinbarung
1...,9,10,11,12,13,14,15,16,17,18 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,...56
Powered by FlippingBook