Der Verwalter-Brief 2/2019 - page 12

Auch das noch
Weggeschoben
Das Halten in einer Garageneinfahrt kam einen Autobesitzer in einem
Fall des AG München teuer zu stehen. Er stellte seinen VW mit Automa-
tikgetriebe samt Anhänger in einer Hofeinfahrt ab. Just als er den Wagen
verlassen hatte, wollte ein Garagenmieter in den Hof fahren. Als dieser
an dem VW, der die Zufahrt blockierte, keinen Fahrer vorfand, stellte er
kurzerhand das Automatikgetriebe von P auf N und schob den Wagen
nebst Anhänger zur Seite. Hiervon war der Autobesitzer, der wenig spä-
ter wieder auftauchte, nicht begeistert. Durch das Schalten ohne Zünd-
schlüssel sei das Getriebe beschädigt worden – 1.300 Euro Schaden.
„Selbst schuld“, sagte das AG München (Urteil v. 13.6.2018, 132 C
2617/18) und wies die Schadensersatzklage ab. Das Versperren der
Zufahrt zum Hof sei verbotene Eigenmacht, so dass der Garagenmieter
zur Selbsthilfe mit Gewalt habe greifen dürfen. Ihm habe sich nicht
aufdrängen müssen, dass das Automatikgetriebe durch Betätigen des
Wählhebels ohne steckenden Zündschlüssel beschädigt werden könnte.
Er habe auch nicht auf den Fahrer warten müssen, zumal nicht ersicht-
lich gewesen sei, wann dieser wieder erscheine.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert/Elzer kompakt
ISSN: 2190-4006
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 07.03.2019.
Standpunkt
Dr. Dr. Andrik Abramenko, Idstein
Der kostenlose Sozialstaat als Wille ohne
Vorstellung
Nun haben wir sie, die Novelle zur Novelle, die uns die vermeint-
lich runderneuerte Mietpreisbremse und Modernisierung beschert.
Mit Auskunftspflichten, erleichterten Rügemöglichkeiten und neu-
en Kappungsgrenzen meint der Gesetzgeber, bezahlbaren Wohn-
raum für jedermann zu schaffen. Dabei verweisen die Gesetzes-
materialien auf sinkende Hypothekenzinsen und verschlechterte
Alternativen zur Geldanlage, um den fairen Interessenausgleich
der neuesten mietrechtlichen Kreation irgendwie zu begründen.
Und geradezu jubilierend verkünden die Gesetzesmaterialien „nur
geringfügige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“.
Dies dokumentiert den von vorneherein falschen Ansatz der der-
zeit politisch Verantwortlichen. Der Sozialstaat ist, wie der Begriff
Zitat
Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern,
wenn er ganz woanders ankommt.
Oscar Wilde (1854 – 1900), irischer Dramatiker und Poet
Cartoon
schon sagt, zuvörderst Aufgabe des Staates. Es geht nicht an,
die Privatisierung sozialer Lasten ausgerechnet mit Umständen
wie der unter der Inflationsrate liegenden Zinsentwicklung zu
begründen, die die Altersvorsorge von Kleinsparern langsam ver-
nichtet. Wo es eine Wohnungsknappheit gibt, beruht diese nicht
auf einem Mangel an dirigistischen Maßnahmen, sondern einem
nicht ausreichenden Wohnungsbau. Dem können die öffentlichen
Kassen nicht zum Nulltarif beikommen. Damit sollen keine staat-
lichen Wohnungsbauten gefordert werden. Das können private
Inverstoren besser. Aber wie wäre es, würde der Staat auch nur
steuerlich die Umwandlung von Gewerbebrachen in Wohnraum
fördern? Derartige Projekte wären fast in jeder Stadt mit ange-
spanntem Wohnungsmarkt möglich. Oder, wenn dies zu kapita-
listisch erscheint: Junge Familien wenigstens dadurch zu fördern,
dass man die in jüngster Vergangenheit teilweise drastisch an-
gehobenen Grunderwerbsteuern für die eigene Wohnimmobilie
abschafft oder zumindest ermäßigt. Das würde den Mietmarkt
ebenfalls entspannen. Alleine das Wirtschaften auf anderleuts
Kosten ist ein Sozialstaat als Wille ohne Vorstellung.
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