Auch das noch
Spiegelverkehrt
Ein fehlerhafter Bauplan sorgte in einem Fall, den das OLG Karlsruhe auf
dem Tisch hatte, für kostspieligen Ärger. Ein Unternehmen hatte einen
Architekten beauftragt, den Bau einer Produktionsstraße mit Lackieranlage
zu überwachen und übergab ihm entsprechende Pläne. Was zunächst kei-
ner merkte: Im Plan für das Fundament war die vorgesehene Produktions-
richtung spiegelverkehrt eingezeichnet, in der Reihenfolge „Trocknen – La-
ckieren – Reinigen“. Erst als reichlich Beton verarbeitet war, fiel der Fehler
auf. Mit über 50.000 EUR schlug die anstehende Korrektur zu Buche.
„Der Schaden ist halbe-halbe zwischen Bauherrn und Architekt zu ver-
teilen“, sprach das Oberlandesgericht (Urteil v. 2.3.2017, 8 U 152/15).
Den Einwand des Architekten, er müsse nicht wissen, wie eine Lackier-
anlage im Einzelnen funktioniere, und habe den Fehler daher nicht
erkennen müssen, ließ es nicht gelten. Auch ohne Spezialwissen sei
klar, dass Lackiergut erst gereinigt, dann lackiert und zuletzt getrocknet
werde, und nicht umgekehrt. Da der fehlerhafte Plan aber vom Auf-
traggeber stamme, sei auch dieser nicht unschuldig an der Misere und
müsse deshalb ebenfalls mit 50 Prozent „in die Bütt“.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert/Elzer kompakt
ISSN: 2190-4006
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint ab 11.06.2019.
Standpunkt
Dipl.-Kfm. Peter W. Patt, Fachverwalter,
RHENUS Verwaltung GmbH, Chemnitz
Ich nehm’ das mal mit
Nur wenige Eigentümer kennen die gesetzlichen Regeln für Be-
schlussfassungen. Viele sammeln ihre Probleme und bringen sie
zur jährlichen Eigentümerversammlung mit. Aber wenn es keinen
konkreten Tagesordnungspunkt in der Einladung gab, kann regel-
mäßig kein Beschluss zur Problemlösung gefasst werden. Verwal-
ter nehmen sich solcher Hinweise dann unter „Sonstiges“ an. Ohne
Protokollierung und ohne Beschlussbuch drohen die Hinweise un-
terzugehen. Ähnlich geschieht das in hektischen Verwalterbüros
mit laufenden Kundenanrufen „Ich hab‘ da mal ein Problem“. An-
ders als Briefe und Faxe sind auch E-Mails schnell gelöscht.
Für das Verschieben und Vergessen von Arbeit gibt es ebenso
viele Ursachen wie Begriffe: mal sehen, kümmere mich drum,
Zitat
Nicht alles was zählbar ist, zählt auch wirklich; nicht alles,
was zählt, kann man auch zählen.
Albert Einstein (1879 – 1955), deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Cartoon
demnächst, ma ~nana (spanisch), bei Gelegenheit, geht seinen
Gang (sozialistisch) u.v.a.m. Neu taucht das dem Kunden zuge-
wandt klingende „Ich nehm‘ das mal mit“ auf. Man sollte bei
solchen Phrasen damit rechnen, dass nichts passiert. „Aber gut,
dass wir mal darüber geredet haben.“
Vielleicht ist ja auch wirklich gut, darüber geredet zu haben,
denn unausgesprochene Wünsche können selten befriedigt und
nicht bekannte Mängel schwerlich repariert werden. Verwalter
sind auf die Schwarmintelligenz der Eigentümer angewiesen,
zumindest bei der Identifikation und Weitergabe von Proble-
men. Und dann darf es nicht beim Reden bleiben. Verwalter
sind lösungsorientierte Sachwalter, die aus den angesproche-
nen Aufgaben zwischen solchen abwägen, die nach der Ge-
meinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag eigenständig
gelöst werden können und müssen, und solchen, die beschluss-
fähige Tagesordnungspunkte erfordern. Manches ist vielleicht
auch gar nicht wichtig. Entscheidung setzt jedenfalls Kenntnis
voraus. Kenntnis stammt aus Reden und Beobachten. Reden wir
also mehr miteinander.