Verwalterbrief 5/2019 - page 7

bei der herrschenden Praxis, während 32 % keine Erforderlichkeit für
eine gesetzliche Änderung sehen. Marktüblich ist es derzeit in 9 der 16
Bundesländer, die Provision hälftig zwischen Verkäufer und Käufer auf-
zuteilen, in 2 weiteren Bundesländern variiert die Praxis je nach Region
zwischen hälftiger Aufteilung und voller Übernahme durch den Käufer
(siehe Tabelle).
Die Politik ist gespalten
Ähnlich gespalten wie die Maklerlandschaft zeigt sich auch die Bun-
despolitik. Während die
Grünen
- die sich bereits im Sommer 2018
für die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf und
zudem die Deckelung der Maklerprovision auf 2 % aussprachen (BT-Drs.
19/4557) - die Pläne der Bundesjustizministerin begrüßen, reagiert der
SPD
-Koalitionspartner ambivalent. So schien
CSU
-Bundesinnenminister
Horst Seehofer hausintern wohl zunächst Sympathie zum Referenten-
entwurf zu bekunden, so klang dies kurze Zeit später schon anders. Der
im Bundesinnenministerium dafür nunmehr zuständige Parlamentari-
sche Staatssekretär Marco Wanderwitz ist vom Barleyschen Ansatz nicht
überzeugt. „Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumla-
ge”, heißt es. Beim Wohngipfel habe es hierzu nur einen Prüfauftrag
gegeben, und man sei nach der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen,
„dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrumente
gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastungen beim Thema Kos-
ten des Wohnungseigentumserwerbs zu kommen“. Hierzu zählten eine
Begrenzung oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer.
Noch deutlicher wird der stellvertretende rechtspolitische Sprecher
der
CDU/CSU
-Bundestagsfraktion und Mietrechtsexperte Dr. Jan-Marco
Luczak: „Wenn wir gesetzlich vorschreiben, dass die Maklerprovision
ausschließlich vom Verkäufer zu tragen ist, besteht die Gefahr, dass die-
se auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird“. Zudem gehe das Bundesjus-
tizministerium beim Argument der „faktischen Zwangslage“ von einer
falschen Ausgangslage aus. Diese Situation treffe nur auf Ballungsräu-
me mit angespannten Wohnungsmärkten zu, in vielen Regionen wür-
den händeringend Käufer gesucht. Nötig sei deshalb eine Lösung, „die
für alle Wohnungsmärkte in Deutschland angemessen ist und nicht nur
für München oder andere Ballungsräume“. Dass Barley den Referen-
tenentwurf der Presse zuspielte, bevor sie mit dem Koalitionspartner
sprach, wurde von Unionsmitgliedern zudem als unkollegial eingestuft.
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Kritik kommt auch von der
FDP
: „Da die Maklerkosten beim Bestel-
lerprinzip auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden, erweist Ministerin
Barley dem Hauskäufer einen Bärendienst.“
Unterstützung bekommt Barley nur von den
LINKEN
. Die stellvertreten-
de Fraktionsvorsitzende Carem Lay äußerte sich gegenüber den Medien:
„Wer bestellt, muss auch bezahlen“.
Bestellerprinzip - eine neue Chance für Makler…
Unterstützung aus einer ganz anderen Ecke erhält die Bundesjustizmi-
nisterin vom
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
(IW Köln). Dort
kommt das Ergebnis einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass in Län-
dern mit Bestellerprinzip die Maklercourtage geringer ist als in Deutsch-
land, wo vielfach 6 % (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben werden. In den
Niederlanden und Schweden beispielsweise liegt die Provision unter
2 %, im Vereinigten Königreich nur wenig höher. Ursächlich hierfür sei
insbesondere, dass Verkäufer Angebote mehrerer Makler einholen und
so wesentlich besser über die Provisionshöhe verhandeln könnten. Auch
die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eruierten
bereits 2018, dass in Ländern mit Bestellerprinzip die Provisionshöhen
häufig deutlich geringer ausfielen als in Deutschland.
Die Gefahr, dass die Courtage über den Kaufpreis vollständig an den
Erwerber weitergegeben wird, beurteilt das IW Köln als gering. Dies
gelte „zum einen, weil die Makler neben der Preismaximierung das
Ziel verfolgen, die Immobilien möglichst zeitnah zu verkaufen, und zum
anderen, weil der Käufer auf alternative Angebote, etwa das Wohnen
zur Miete, ausweichen kann.“
Zwar sei nicht auszuschließen, dass nach Einführung des Bestellerprin-
zips zunächst weniger Makler beauftragt werden, da Käufer versuchen
könnten, Kosten zu sparen.
Zudem bietet für Makler laut IW Köln auch die Beratung der Käufer
finanzielle Potenziale, wenn die Leistungen transparent und zu pau-
schalen Kosten angeboten werden. Die Maklerlandschaft könnte somit
durchaus von der Einführung des Bestellerprinzips für den Immobili-
enerwerb profitieren.
… oder für Immobilienverwalter?
Eine im Juli 2018 deutschlandweit durchgeführte Kurzumfrage des
DDIV
ergab, dass Erwerber rund 30 % weniger zahlen, wenn die Eigentums-
wohnung über einen Immobilienverwalter vermittelt wird statt über
einen klassischen Makler.
Bundesland
Maklerprovi-
sion gesamt
Anteil
Käufer
Anteil
Verkäufer
Baden-Württemberg
7,14 %
3,57 %
3,57%
Bayern
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Berlin
7,14 %
7,14 %
0,00 %
Brandenburg
7,14 %
7,14 %
0,00 %
Bremen
7,14 %
oder 5,95 %
3,57 %
oder 5,95 %
3,57 %
oder 0,00 %
Hamburg
6,25 %
6,25 %
0,00 %
Hessen
5,95 %
5,95 %
0,00 %
Mecklenburg-
Vorpommern
5,95 %
5,95 %
0,00 %
Niedersachsen
7,14 % oder
4,76–5,95 %
3,57 % oder
4,76–5,95 %
3,57 %
oder 0,00 %
Nordrhein-Westfalen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Rheinland-Pfalz
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Saarland
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Sachsen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Sachsen-Anhalt
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Schleswig-Holstein
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Thüringen
7,14 %
3,57 %
3,57 %
Internationale Erfahrungen aber zeigten, dass Makler in allen Märk-
ten eine wichtige Rolle spielten: „In Ländern mit Bestellerprinzip
werden viel mehr Immobilien von Maklern verkauft als in Deutsch-
land. Die Käufer wollen tendenziell lieber vom Profi kaufen, aber
eben nur, wenn sie das finanziell verkraften können.“ Der Anteil
der von Maklern inserierten Angebote läge außerhalb Deutschlands
häufig bei über 80 %, während er hierzulande nur 50 bis 60 %
betrage. Insofern könnte auch in Deutschland der Anteil der von
Maklern angebotenen Objekte steigen.
HINWEIS: WICHTIGE ROLLE DES MAKLERS
Die Provisionssätze von Immobilienverwaltungen bei der Vermitt-
lung von Wohneigentum liegen nahezu deutschlandweit unterhalb
der marktüblichen Werte. In Baden-Württemberg und Nordrhein-
Westfalen beispielweise erheben Immobilienverwaltungen eine um
rund 30 % günstigere Gebühr als Makler. In Bayern beträgt die Dif-
ferenz sogar über 35 %.
HINWEIS: PROVISIONSSÄTZE VON IMMOBILIENVERWALTERN DEUTLICH
GERINGER
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12
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