Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung Mai 2019
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Verwalterthema des Monats
Von wem bekommt der Makler seine Provision?
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Deckert kompakt
Entscheidung des Monats:
Beschlussfassung - Haftung des Verwalters
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WEG-Rechtsprechung kompakt
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Schlusslicht
Seite 12
Liebe Leserin,
lieber Leser,
kommt es Ihnen auch wie
ein Déjà-vu vor, wenn
wieder mal der Slogan „Wer
bestellt, der bezahlt“ zu
hören ist. Denn jetzt steckt
das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien in der
Gesetzgebungs-Pipeline der Bundesjustizmi-
nisterin Barley. Der Referentenentwurf soll
Käufer von Immobilien entlasten. Geplant ist:
Die Kosten für den Makler beim Erwerb selbst
genutzten Wohnraums zu senken.
Die Branche ist gespalten. Denn arbeitet der
Immobilienmakler künftig nur noch für den
Verkäufer? Ist dann nicht zu befürchten, dass
die Provision auf den Kaufpreis draufgeschlagen
wird? Das wiederum erhöht die Grunderwerb-
steuer und die zahlt der Immobilienkäufer ans
Finanzamt! Honi soit qui mal y pense…
Hier wie da ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen. Und höchstrichterlich ist bisher
nicht entschieden: Haftet der Verwalter für
einen nicht ordnungsmäßigen Beschluss auf
Schadensersatz? Was er tun muss, das zeigen
wir Ihnen in dieser Ausgabe - mit handfesten
Verhaltensempfehlungen dazu.
Ein erfolgreiches Vermitteln wünscht Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber