Der Verwalter-Brief 9/2017 - page 1

Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung September 2017
Der Verwalter-Brief
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Berufszugangsvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter:
Vom Werdegang eines Gesetzes
und warum es so eminent wichtig ist
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Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters
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WEG-Rechtsprechung kompakt
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Schlusslicht
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Liebe Leserin,
lieber Leser,
es war ein langer und stei-
niger Weg, den das „Gesetz
zur Einführung von Berufs-
zugangsvoraussetzungen für
gewerbliche Wohnimmobi-
lienverwalter und Immobilienmakler“ genom-
men hat. Doch nun scheint es vollbracht. Rein
formal muss das Gesetz noch die letzte Hürde
„Bundesrat“ nehmen. Aber daran zweifelt
niemand ernsthaft.
Der „Sachkundenachweis“ hat es letztlich nicht
geschafft. Stattdessen soll es eine Weiterbil-
dungsverpflichtung geben. Auch sonst fanden
nicht alle „Wünsche“ Eingang in das Gesetz.
Immerhin wurde erreicht, dass das Gesetz jetzt
auch die Mietverwalter mit umfasst. Wichtig
ist aber vor allem, dass ein 1. Schritt getan ist.
Darauf lässt sich aufbauen.
Was jetzt genau auf uns zukommt, wird sich
zum Großteil erst der zu erlassenden Rechts-
verordnung entnehmen lassen. Frühestens im
August 2018 beginnt der sechsmonatige Über-
gangszeitraum, in dem bereits am Markt tätige
Immobilienverwalterinnen und -verwalter ihre
Erlaubnis beantragen müssen.
Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber
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