Der Verwalter-Brief 9/2017 - page 7

Bussgeld droht
Verwaltet ein Gewerbetreibender Wohnimmobilien ohne gewerbe-
rechtliche Erlaubnis, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann dann
mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz wurde in der vorletzten Sitzungswoche der 18. Legislatur-
periode verabschiedet. Da die Bundesregierung keine Eilbedürftigkeit
feststellte, schaffte es das Gesetz nicht mehr in die letzte Bundesrats-
sitzung vor der Sommerpause. Das Gesetz wird daher in der nächsten
Bundesratssitzung am 22. September verabschiedet. Die Verkündung
kann dementsprechend frühestens im Oktober erfolgen. Am Tag nach
der Verkündung tritt die Verordnungsermächtigung in Kraft. Für die Er-
arbeitung der Verordnung hat das Ministerium anschließend 9 Monate
Zeit, bis die Erlaubnisvoraussetzungen und die Weiterbildungspflicht in
Kraft treten. Frühestens im August 2018 beginnt daher der sechsmona-
tige Übergangszeitraum, in dem bereits am Markt tätige Immobilien-
verwalterinnen und -verwalter ihre Erlaubnis beantragen müssen. Der
Nachweis der erbrachten Weiterbildungen wird wohl erstmals im Au-
gust 2021 fällig (siehe Grafik). Sollte der Bundesrat wider Erwarten den
Vermittlungsausschuss anrufen, wäre das Gesetz hinfällig und würde
unter das Prinzip der sachlichen Diskontinuität fallen. Danach verfallen
alle Gesetzesvorhaben automatisch, die innerhalb einer Legislaturpe-
riode nicht verabschiedet worden sind. Das Gesetzgebungsverfahren
müsste dann – angefangen bei der Gesetzesinitiative – in der folgenden
Legislaturperiode wieder neu beginnen.
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Martin Kaßler
ist seit Oktober
2010 Geschäfts-
führer
des
Dachverbandes
Deutscher Im-
mo b i l i e n ve r-
walter, der mittlerweile mehr als
2.200 professionelle Immobilien-
verwaltungen in 10 Landesver-
bänden auf sich vereint.
DER AUTOR
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