Auch das noch
Frühlingsfrisch
Wenn vor Gericht über Geruchsbelästigungen gestritten wird, sind zu-
meist eher „herzhafte“ Gerüche im Spiel. Anders in einem Fall, den das
AG Wolfratshausen auf dem Tisch hatte. Ein Ehepaar fühlte sich beläs-
tigt, wenn beim Nachbarn Waschtag war und dessen Wäschetrockner
lief. Die Duftstoffe aus dem Waschmittel, die auf ihr Grundstück hinü-
berwehten, seien unerträglich. Obst und Salat in ihrem Garten drohten
ungenießbar zu werden. Sie klagten daher auf Unterlassung.
„Der Nachbar darf weiterhin waschen, wie er will“, sagte das AG
Wolfratshausen (Urteil v. 5.12.2016) und wies die Klage ab. Ein vom Ge-
richt beauftragter Sachverständiger hatte „probewaschen und -trock-
nen“ lassen und vermochte keine Hinweise auf unangenehme Gerüche
zu finden. Zudem würden keinerlei Grenzwerte überschritten. Nachdem
sich der Zwist über mehrere Jahre hingezogen hatte, wollte sich der
Nachbar auch nicht auf den Vorschlag einlassen, seinen Ablufttrockner
gegen einen Kondenstrockner auszutauschen.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Best.-Nr.: A06436VJ
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 13.9.2017.
Standpunkt
Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV, Berlin
Zugangsvoraussetzungen beschlossen –
und nun?
Den Sachkundenachweis abgeschafft und eine Weiterbildungs-
pflicht beschlossen. Auf diese Kurzformel könnte man das im
Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Berufszulas-
sungsregelung für Makler und Verwalter bringen. Bis zuletzt stand
das Gesetz auf der Kippe, da die federführende AG Wirtschaft der
Unionsfraktion bremste: Regulierung wolle man nicht, hieß es.
Spätestens bei der Auswahl der Sachverständigen zur Anhörung im
Bundestag war klar, wohin die Reise auch führen kann, nämlich ins
Nichts. Es bedurfte anschließend allein dreier Berichterstatterge-
spräche, um eine Einigung zwischen Union und SPD zu erzielen.
Nur die Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter war im Ver-
fahren unstrittig, trotz Vorbehalten der Versicherungswirtschaft,
aber das Haftungsrisiko ist eben da.
Schnell war klar, dass es keine Berufshaftpflichtversicherung
mehr für Makler gibt und auch der Sachkundenachweis auf der
Strecke bleibt, da mit der „Alten-Hasen-Regel“ wohl die über-
große Mehrheit davon befreit gewesen wäre. Eine Informations-
pflicht für den Verbraucher sollte es stattdessen nur geben. Dabei
sollte der Verwalter aufführen, was für Weiterbildungen er absol-
viert. Nicht klar war jedoch (und ist es immer noch nicht), welche
Inhalte und zeitliche Dauer dies umfasst. Letzteres fand am Ende
noch den Weg ins Gesetz - mindestens 20 Stunden Weiterbildung
in 3 Jahren. Auch der Mietverwalter ist jetzt mit dem WEG-Ver-
walter verankert. Beide Tätigkeitsfelder fallen künftig unter den
Begriff Wohnimmobilienverwalter. Insbesondere Weiterbildungs-
pflicht, Mietverwalter und Haftpflicht waren 3 zentrale Anliegen
des DDIV.
Nun ist endlich ein Anfang für unser Berufsbild getan. Dazu
gehört eben aber auch, sich ehrlich zu machen. Wenn Missma-
nagement und Schäden am Markt bestehen, sind sie zu benen-
nen. Das schafft politisches Vertrauen und Seriosität und brachte
letzthin die Wende. Wie gesagt, es hätte auch im Nichts enden
können...
Zitat
Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.
Franz Kafka (1883 – 1924), deutschsprachiger Schriftsteller
Cartoon