Der Verwalterbrief 7-8/2017 - page 4

Organisation der Beteiligung aller Konfliktparteien
Verantwortung für den Ablauf des Verfahrens – jedoch nicht für des-
sen Erfolg!
Allparteiliche Vermittlung aus seiner externen Position heraus
Unterstützung einer freiwilligen und eigenverantwortlichen Konflikt-
lösung
Finden von Win-Win-Lösungen
Sicherstellung der Freiwilligkeit
Schaffung einer vertraulichen, angstfreien und ergebnisoffenen At-
mosphäre unter den Medianten
Einen guten Überblick über die Grundsätze der Mediation bietet die
Symbolik von Udo Pracht (siehe Abb. 1).
Das Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator dazu, sicherzustellen,
dass die Teilnehmer diese Grundsätze auch verstanden haben und sie
akzeptieren.
Ziele im Rahmen der Konfliktbearbeitung sind:
Aktive Problembewältigung,
Verhinderung von Stillstand,
Abbau von Spannungen,
Schaffung klarer Verhältnisse und neuer Lösungen und
Einleitung von notwendigen Veränderungen.
Wie arbeitet ein Mediator?
Im täglichen Leben sind alle Menschen hin und wieder Streitschlich-
ter. Die Kollegen arbeiten gegeneinander statt miteinander, die Kinder
streiten sich, bei Freunden hängt der Haussegen schief: Ob im Büro, bei
Konflikten mit oder zwischen Mitarbeitern oder zu Hause – wir wissen
als neutraler Dritter oft intuitiv, wie Streitschlichtung funktioniert.
Das Ziel eines professionellen Mediators ist es, durch gezielte Frage- und
Gesprächstechniken die Konfliktparteien anzuregen, ihre Konflikte ei-
genverantwortlich zu lösen.
Auf diese Weise entsteht
eine bessere Akzeptanz der
Lösung auf beiden Seiten.
Hierfür müssen die Beteilig-
ten aber sowohl ihre bewuss-
ten als auch ihre unbewuss-
ten Konflikte kennen. In deren
Aufdeckung liegt die Kunst:
Das Eisberg-Modell (siehe
Abb. 2) macht deutlich, wie
klein üblicherweise der Teil
des Konfliktes ist, der sich an der Oberfläche – also im Bewusstsein – ab-
spielt. Der große Rest ist meist verborgen. Durch spezielle Fragetechniken,
Umformulierungen und weiteres Handwerkszeug aus dem Methodenkoffer
bringt der Mediator den gesamten Konflikt an die Oberfläche. Oft fallen in
dieser Phase Sätze wie „So habe ich das noch gar nicht betrachtet“ oder
„Ich wusste gar nicht, dass dich diese kleine Sache so belastet“. Sind die
Mediation in der
Immobilienverwaltung
Patrick Beier, Stade
Ein in Mediation geschulter Hausverwalter kann Auseinanderset-
zungen von vornherein vermeiden und unzufriedene Kunden be-
sänftigen. Überdies lassen sich durch eine Tätigkeit als Mediator
zusätzliche Umsätze generieren.
Der Umgang mit Konflikten gehört für Hausverwalter leider zum Alltag:
Da gibt es die Geschwister, die nach dem Erbe über Zuständigkeiten und
finanzielle Aspekte streiten, Ehepartner, die sich nicht über die Zahlung
der Hausgelder einigen können oder Mieter, die ständig dem Verwalter
mit Beschwerden über unliebsame Nachbarn in den Ohren liegen. Die
Liste möglicher Konfliktkonstellationen ist gerade in der Immobilien-
branche sehr lang.
Ein Konflikt lässt sich als Unvereinbarkeit im Denken, Vorstellen, Wahr-
nehmen, Fühlen, Wollen oder Handeln von zwei oder mehr Parteien de-
finieren. Diese Unvereinbarkeit hindert die Konfliktparteien daran, ihre
eigenen Ziele zu erreichen oder ihre Interessen zu wahren.
Im Umgang mit Konflikten spielen Ängste eine große Rolle – beispiels-
weise die Angst vor Macht- und Kontrollverlust, vor Aufdeckung und
Entlarvung oder vor einem Imageverlust. Kurz gesagt: die Angst davor,
„über den Tisch gezogen zu werden“.
In diesen Fällen kann Mediation dabei helfen, gemeinsam zu einer gu-
ten Lösung zu kommen.
Mediation – was ist das überhaupt?
Mediation ist laut Duden eine „Technik zur Bewältigung von Konflikten
durch unparteiische Beratung“ und „Vermittlung zwischen den Interes-
sen verschiedener Personen“.
Sie ist ein vertrauliches, freiwilliges und konsensorientiertes Verfahren
nach einem vorgegebenen Muster. Durchgeführt wird eine professio-
nelle Mediation von einem ausgebildeten Mediator, der die Interessen
aller Konfliktparteien gleichermaßen wahrt. Das Ziel ist eine Lösung, mit
der alle zufrieden sind – also ein Konsens.
Seit dem 26.07.2012 ist in Deutschland das Mediationsgesetz in Kraft.
Es fördert die außergerichtliche Beilegung von Konflikten und soll die
Gerichte entlasten. Darüber hinaus ist das Ergebnis eines Mediationsver-
fahrens vollstreckbar. Die Beteiligten eines Mediationsverfahren haben
folglich die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher mit der Umsetzung
der vereinbarten Leistung zu beauftragen. Doch auch unabhängig davon
spricht vieles für eine Mediation: Sie spart Kosten und Zeit und schont
die Nerven sowie die Reputation.
Was ist ein Mediator?
Der Begriff Mediator ist bis heute nicht rechtlich geschützt. Allerdings
legt das Mediationsgesetz fest, welche Voraussetzungen notwendig
sind, um sich „zertifizierter Mediator“ nennen zu dürfen. Hierzu gehören
z. B. bestimmte Inhalte und die Dauer der Ausbildung.
Die Hauptaufgaben des Mediators sind laut Mediationsgesetz:
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Verwalterthema
des Monats
Abb. 2: Eisberg-Modell
Abb. 1: Oben v.l.n.r.: Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Eigenständigkeit der Medianten, Vertrau-
lichkeit
Unten v.l.n.r.: Achtung und Respekt, Informiertheit, Neutralität des Mediators, Allparteilichkeit
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12
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