Der Verwalter-Brief 7-8/2015 - page 12

Auch das noch
Es rauscht
Wohl eher von feinfühliger Natur war der Mieter in einem Fall, über
den das AG Spandau zu urteilen hatte. Der Mieter bemängelte, dass er
im Schlafzimmer das Rauschen der Wasserleitung höre, wenn jemand
das angrenzende Badezimmer der Wohnung benutze. Tatsächlich über-
schritten die beanstandeten Geräusche die für Wohn- und Schlafräume
geltenden Grenzwerte.
„Eine Minderung ist nicht drin und der Vermieter muss auch die Wand nicht
besser isolieren“, sagte das AG Spandau (Urteil v. 4.4.2014, 3 C 576/13).
Zwar seien die Grenzwerte überschritten, doch seien diese für Geräusche
innerhalb der Wohnung gar nicht anwendbar. Außerdem ging das Rau-
schen allein von den Mitbewohnern derselben Wohnung aus – und damit
von Personen, mit denen sich der Mieter bewusst in ein besonderes Nä-
heverhältnis begeben habe. Dies sei etwas anderes, als wenn man un-
gewollt akustisch am Leben der Nachbarn teilhabe. Und schließlich habe
man auf einen Mitbewohner mehr Einfluss als auf den Nachbarn.
Ergo: Auch rechtlich kommt es darauf an, wer nebenan duscht.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 15.9.2015.
Standpunkt
Dipl.-Kfm. Peter W. Patt, Fachverwalter,
RHENUS Verwaltung GmbH, Chemnitz
Der guten Ordnung halber ...
Grenzkontrollen gibt es innerhalb des EU-Schengen-Raumes
grundsätzlich nicht mehr. Doch in der Sorge um Ordnung und Si-
cherheit vor dem jüngsten G7-Gipfeltreffen wurden sie punktuell
wieder umgesetzt. Mit unerwartetem Erfolg für die Polizei: Zahl-
reiche Schleuser von Ausländern ohne Aufenthaltstitel wurden
festgenommen, Haftbefehle wegen Rauschgiftdelikten erlassen,
unerlaubte Waffen und Feuerwerkskörper sichergestellt, Diebesgut
beschlagnahmt, Fahndungen erfolgreich beendet u.v.a.m. Diese Er-
folge haben große Zustimmung in der Bevölkerung gebracht, auch
wenn manchem der Aufwand um den Schutz der Staatsführer zu
hoch war und man selber eigentlich lieber ungehindert reist.
Ordnung und Sicherheit. Was würde wohl alles zum Vorschein
kommen, wenn Verwalter die von ihnen betreuten Liegenschaf-
ten in eigener Person systematisch auf „Herz und Nieren“ prü-
fen würden, also unabhängig von beauftragten Hausmeistern?
Zugegeben, viele Verwalter tun das natürlich, aber ebenso viele
Objektbetreuer haben - ob aus Zeitmangel oder im Zuge arbeits-
teiliger Prozesse - diese Arbeit auf andere Personen verlagert.
Doch der Objektbetreuer, der in der Eigentümerversammlung
Rede und Antwort stehen muss, hat die bessere Sicht auf Haus
und Hof und die Menschen, nämlich die Sicht aus den Augen ei-
nes Eigentümers und Bewohners. Und dabei geht es nicht nur um
Sicherheitsaspekte wie Prüfsiegel an Feuerlöschern, Funktion von
Schließanlagen, Zugängigkeit von Technikräumen, Brandlasten
und Unordnung im Keller sowie der Blick in die Nachbarschaft.
Es geht auch um das wohnwertvolle Gefühl der Bewohner, dass
eine ordnende Hand ansprechbar ist, dass soziale Missstände
und eventuell Verwahrlosung erkannt werden, dass man Messi-
es enttarnt oder manche nachbarschaftlichen Missverständnisse
bereinigt. Hausordnung und Gemeinschaftsordnung schlummern
meist tief im Aktenschrank der Kunden. Wir, die Verwalter, sind
diejenigen, auf die man sich verlässt und denen man das Ver-
trauen schenkt.
Zitat
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte
Gerechtigkeit.
Platon (427 – 348/347 v. Chr.), griechischer Philosoph
Cartoon
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