Der Verwalter-Brief 3/2015 - page 1

Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung März 2015
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Ihre Verwalter-Themen
im März
Meldungen
Seite 2
Service
Seite 3
Verwalterthema des Monats
Notwendigkeit eines aktiven Risikomanagements
Seite 4
Technik
EnEV-konforme Nachrüstungen im Bestand –
ab 2015 gelten neue Anforderungen (Teil 2)
Seite 6
FAQ
Sie fragen – unsere Experten antworten
Seite 8
Deckert kompakt
Entscheidung des Monats:
Vergemeinschaftung versus individuelle Rechtsverfolgung
Seite 9
WEG-Rechtsprechung kompakt
Seite 11
Schlusslicht
Seite 12
Liebe Leserin,
lieber Leser,
haben Sie sich bezüglich Ih-
res eigenen Verwaltungsun-
ternehmens schon einmal
die Frage des Risikomanage-
ments gestellt? Eine Vermö-
gensschadenhaftpflichtversicherung kann Ihnen
zwar die finanziellen Folgen abfedern. Aber
was ist mit anderen existenziellen Risiken, z. B.
Datenverlust? Ich hoffe, wir können Ihnen ein
paar interessante Anregungen geben.
Das „Rätsel“ EnEV mit seinen ab 2015 geltenden
neuen Anforderungen versuchen wir Ihnen am
Beispiel der Dämmung der obersten Geschoss-
decke näherzubringen. Dieser Beitrag ergänzt
die grundsätzlichen Ausführungen, die wir Ih-
nen mit dem letzten Verwalter-Brief schon an
die Hand gegeben haben.
In der „Entscheidung des Monats“ hat Dr. Deckert
wieder eine interessante BGH-Entscheidung auf-
gegriffen. Eine Gemeinschaft hatte beschlossen,
einen Unterlassungsanspruch wegen störender
Nutzung eines Wohnungseigentums gemein-
schaftlich geltend zu machen. Nachdem die
Gemeinschaft aber keine weiteren Maßnahmen
ergriff, klagte ein einzelner Eigentümer. Zulässig?
Weiterhin ein erfolgreiches Verwalten wünscht
Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber
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