Der Verwalter-Brief 3/2015 - page 3

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ment plus/pro“
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Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt
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Keine Modernisierungsmieterhöhung
für Instandsetzung
Wenn der Vermieter mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige In-
standsetzungsarbeiten erspart, kann er den Kostenanteil, der auf die In-
standsetzung entfällt, nicht im Rahmen der Modernisierungsmieterhö-
hung auf den Mieter umlegen. Enthält eine Modernisierungsmaßnahme
auch einen Instandsetzungsanteil, muss deshalb aus der Erklärung der
Modernisierungsmieterhöhung hervorgehen, in welchem Umfang durch
die durchgeführten Maßnahmen fällige Instandsetzungskosten erspart
wurden. Hierbei ist keine umfassende Vergleichsrechnung zu den hypo-
thetischen Kosten einer bloßen Instandsetzung notwendig. Vielmehr ist
es erforderlich, aber auch ausreichend, den ersparten Instandsetzungs-
aufwand zumindest durch Angabe einer Quote von den aufgewendeten
Gesamtkosten nachvollziehbar darzulegen. (BGH, Urteil v. 17.12.2014,
VIII ZR 88/13)
!
Weiterführende Informationen:
Mieterhöhung nach Modernisierung (Muster)
584789
Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf
schließt Kündigung nicht aus
Um ein Mietverhältnis über Wohnraum ordentlich kündigen zu können,
muss der Vermieter einen Kündigungsgrund vorbringen können, z. B.
Eigenbedarf. Entsteht der Eigenbedarf kurz nach Abschluss des Miet-
vertrags, stellt sich die Frage, ob sich der Vermieter hierauf berufen
kann. Eine wichtige Differenzierung ergibt sich aus einem neuen Urteil
des BGH:
Vermietet ein Vermieter Wohnraum auf unbestimmte Zeit, obwohl er
entschlossen ist oder zumindest erwägt, diesen für sich oder für ei-
nen Familien- oder Haushaltsangehörigen zu beanspruchen, handelt er
rechtsmissbräuchlich. Klärt er den Mieter über die Aussicht einer be-
grenzten Mietdauer nicht auf, darf er einem Mieter, der eine längere
Mietdauer erwartet, die mit einem Umzug verbundenen Belastungen
nicht zumuten. Wenn hingegen der Vermieter den Eigenbedarf zwar
hätte erkennen können, bei Vertragsabschluss aber weder entschlossen
war, diesen geltend zu machen, noch dies ernsthaft in Betracht gezogen
hat, kann ihm kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. Bei der Be-
urteilung, welcher Fall vorliegt, kommt es nicht allein auf die Angaben
des Vermieters an, sondern es ist eine Würdigung der Gesamtumstände
erforderlich.
Und noch etwas stellte der BGH klar: Der Vermieter muss vor Abschluss
des Mietvertrags von sich aus keine Angaben zu seiner persönlichen
und familiären Situation machen. Insbesondere bringt er durch Schwei-
gen hierzu nicht zum Ausdruck, dass er die Möglichkeit künftigen Ei-
genbedarfs geprüft hat und diesen ausschließt. (BGH, Urteil v. 4.2.2015,
VIII ZR 154/14)
!
Weiterführende Informationen:
Kündigung wegen Eigenbedarfs
923300
Kündigung wegen Eigenbedarfs (Muster)
584786
Service
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Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen
PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie-
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xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten.
Anmeldung unter
Der Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die
Verwalterpraxis
Fr., 20.3.2015, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 82,11 Euro
Seit 1. Januar dieses Jahres ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft.
Das neue Gesetz hat Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Aufzeichnungs-
pflichten, Lohnumstellungen und Zeiterfassung. Dies betrifft sowohl die
Hausverwaltungsfirma selbst als auch die Fremdverwaltungen im Be-
reich Miet- und WEG-Verwaltung.
1. Überblick
2. Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes
3. Arbeitszeitgestaltung – was müssen Sie beachten
4. Umsetzung in der Praxis – wie gehen Sie am besten vor
5. Formulare für die Immobilienverwalter
6. Umsetzung durch Beschluss in der WEG und Verwaltervertrag
Referent: Steffen Haase
Entgelt Spezial: Reisekosten
Di., 31.3.2015, 14:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 116,62 Euro
Für 2015 sind zwar keine größeren Änderungen im Reisekostenrecht
geplant, trotzdem sind einige Punkte zu beachten. Unser Referent infor-
miert Sie, auf was Sie speziell 2015 achten müssen, welche Werte zu
berücksichtigen sind, welche Pauschalen ansetzbar sind und über alles
Wichtige rund um die Reisekostenabrechnung 2015.
Referent: Michael Bühler
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