Der Verwalter-Brief 5/2015 - page 12

Auch das noch
Verpfiffen
Wer ihn bei der Vermieterin angeschwärzt hat, wollte der Mieter ei-
ner Wohnung in einem Verfahren vor dem AG München in Erfahrung
bringen. Die Vermieterin hatte ihn nach der Beschwerde eines ande-
ren Hausbewohners aufgefordert, andere Mieter und Nachbarn nicht
weiter zu belästigen. Daraufhin wurde der Mieter neugierig und wollte
die Vermieterin mit gerichtlicher Hilfe zwingen, den Namen desjenigen
rauszurücken, der sich über ihn beschwert hat.
„Die Vermieterin darf schweigen“, sagte das AG München (Urteil v.
8.8.2014, 463 C 10947/14) und hob ihre Fürsorgepflicht gegenüber
den anderen Mietern hervor. Nenne sie Ross und Reiter, drohe weitere
Gefahr für den Hausfrieden. Der Mieter könne zunächst abwarten, ob
die Beschwerden zu einer Kündigung führen. Erst wenn es wirklich zu
einem Räumungsprozess komme, in dem die Vorwürfe bewiesen wer-
den müssen, müsse die Mieterin die Karten auf den Tisch legen.
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IMPRESSUM
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 5.6.2015.
Standpunkt
Dipl.-Kfm. Peter W. Patt, Fachverwalter,
RHENUS Verwaltung GmbH, Chemnitz
Unternehmer unter Generalverdacht
Ein Lohn, von dem man leben kann - darauf hoffen viele Men-
schen, die rund um die Immobilie ihre Dienstleistungen erbrin-
gen. Der Bundestag hat den Mindestlohn eingeführt, Bundesar-
beitsministerin Nahles hat ein „erstklassig wie selten gemachtes
Gesetz“ vorgelegt. Nur die von ihrer Generalsekretärin als „be-
scheuert“ bezichtigten Unternehmen haben es nicht ausreichend
verstanden und über viele Branchen hinweg zu Details fragen
müssen. Auch der Zoll, der mit 40.000 Beamten die Einhaltung
überwachen soll, muss sich ein angemessenes Prüfungsschema
erst noch erarbeiten. Als verdächtig gilt insbesondere, wer in den
schwarzarbeitgefährdeten Branchen Bau, Hotel und Gaststätten,
Taxi, Transport und Logistik, Schausteller, Forst, Gebäudereinigung,
Messe und Fleischwesen arbeitet. Wenn ein Mitarbeiter dort oder
anderswo zu niedrige Löhne bezieht, kann er auch gleich den
Auftraggeber verklagen, denn der haftet für seine Subunterneh-
mer. Damit Verwalter nicht versehentlich selber als gewerbliche
Auftraggeber auftreten, sollten sie bei Auftragsvergabe auf den
Zusatz ‚namens und auf Rechnung‘ der bürokratiebegünstigten
privaten WEG achten.
Aber Aufwand hat man mit dem Mindestlohngesetz ohnehin ge-
nug: eigene Mitarbeiter sowie Hausmeister bis 2.958 Euro Mo-
natslohn müssen wöchentlich Arbeitszeitprotokolle anfertigen.
Die Anforderungen sind „bewusst unbürokratisch ausgestattet“,
schreibt die Ministerin, lediglich „Beginn, Ende und Dauer der
täglichen Arbeitszeit“ müssen vermerkt sein. An anderer Stelle
sagt sie, es reiche auch die „Nettoarbeitszeit“. Und egal, ob es
Chef oder Mitarbeiter aufschreiben. Sogar ohne Unterschrift ist
alles gültig, elektronische Daten reichen. Solche Leichtigkeit ver-
muteten nicht mal die 6.000 Steuerberater - und mussten sich
gleich von der Ministerin für Falschberatung schelten lassen. Hof-
fentlich weiß auch der Zoll um die Einfachheit. Denn Frau Nahles
kann keine „verbindliche Auslegung und Anwendung“ vorneh-
men und natürlich auch keine „Rechtsberatung im Hinblick auf
konkrete Fallgestaltungen“ geben. Wieso auch, das Gesetz ist ja
„selten erstklassig“.
Zitat
Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich
schaffst du das Unmögliche.
Franz von Assisi (1182 – 1226), italienischer Mönch und Ordensgründer
Cartoon
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