Der Verwalter-Brief 5/2015 - page 1

Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung Mai 2015
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Ihre Verwalter-Themen
im Mai
Meldungen
Seite 2
Service
Seite 3
Verwalterthema des Monats
Die Mietpreisbremse: Eine Übersicht
Seite 4
Organisation
Das Mindestlohngesetz – neue Verpflichtungen für Verwalter
Seite 6
FAQ
Sie fragen – unsere Experten antworten
Seite 8
Deckert kompakt
Entscheidung des Monats:
Bei Verwalterbestellung müssen Eckdaten des Verwaltervertrags feststehen
Seite 9
WEG-Rechtsprechung kompakt
Seite 11
Schlusslicht
Seite 12
Liebe Leserin,
lieber Leser,
die „Mietpreisbremse“ für
Neuvermietungen, nicht
zu verwechseln mit der
Kappungsgrenze bei Miet-
erhöhungen im Bestand,
kommt. Bundestag und Bundesrat haben ihr
zugestimmt. Unser Spezialist hierfür, Dr. Dr. Ab-
ramenko, gibt Ihnen eine Übersicht über dieses
nicht ganz einfache Thema.
Das Mindestlohngesetz dagegen ist schon seit
einiger Zeit in Kraft, macht aber doch immer
noch hier und da Probleme in der Anwendung.
Mit einem Beitrag aus „Praktikersicht“ möchte
Ihnen Herr Haase hilfreiche Informationen an
die Hand geben.
Dr. Deckert schließlich setzt sich mit einer inte-
ressanten BGH-Entscheidung auseinander. Eine
WEG fasste in der Eigentümerversammlung den
Beschluss zur Wiederbestellung des Verwalters,
ohne in der Bestellung die wesentlichen Eck-
punkte des abzuschließenden Verwaltervertrags
zu nennen. Der Inhalt des Verwaltervertrags
sollte einem späteren Beschluss vorbehalten
sein. Der BGH war mit dieser Vorgehensweise
nicht einverstanden.
Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber
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