11
Deckert kompakt
WEG-Rechtsprechung
kompakt
Keine aufschiebende Wirkung der An-
fechtungsklage
(BGH, Urteil v. 4.4.2014, V ZR 167/13)
Die Beschlussanfechtungsklage hat keine auf-
schiebende Wirkung. Solange Beschlüsse über
die Erhebung von Sonderumlagen nicht rechts-
kräftig für ungültig erklärt worden sind, sind
sie gültig und begründen die Zahlungspflicht
des einzelnen Wohnungseigentümers. Da die
Beschlüsse über die Erhebung von Sonderumla-
gen jedenfalls bis zu der Entscheidung über die
Beschlussanfechtungsklage gültig sind, ist das
Ergebnis eines solchen Verfahrens nicht vor-
greiflich für das Verfahren über die Zahlungskla-
ge. Für eine Aussetzung des Verfahrens über die
Zahlungsklage besteht deshalb kein Anlass.
!
Weiterführende Informationen:
Anfechtungsklage: Grundsätze
1717915
Bauliche Veränderung: Beseitigungsan-
spruch muss nicht durch Gemeinschaft
geltend gemacht werden
(LG Köln, Urteil v. 28.8.2014, 29 S 233/13)
Grundsätzlich kann die Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer einen den einzelnen
Wohnungseigentümern zustehenden Indivi-
dualanspruch auf Beseitigung einer baulichen
Veränderung durch Beschluss der Wohnungs-
eigentümer an sich ziehen. Ein Anspruch ei-
nes einzelnen Wohnungseigentümers auf eine
entsprechende Anspruchsdurchsetzung durch
die Gemeinschaft besteht allerdings nur in en-
gen Ausnahmefällen.
!
Weiterführende Informationen:
Bauliche Veränderung: Beseitigung
2711858
Vertretungsmacht des Verwalters umfasst
auch Anwaltsbeauftragung für Berufung/
Große Preisdifferenzen bei der Verwalter-
vergütung sind problematisch
(LG Dortmund, Urteil v. 10.9.2013, 1 S 416/12)
Die Vertretungsbefugnis des Verwalters in
Passivprozessen ist grundsätzlich umfassend
zu verstehen, so dass sie die Berechtigung
einschließt, einen Rechtsanwalt als Prozess-
vertreter zu beauftragen und zu bevollmäch-
tigen. Dies gilt auch für die Weiterführung des
Rechtsstreits in der Berufungsinstanz. Die vom
Verwalter verlangte Vergütung kann als wich-
tiger Grund gegen dessen Bestellung zum Ver-
walter sprechen. Dies gilt nicht nur bei absolut
überhöhter bzw. unangemessen hoher Vergü-
tung, sondern kommt auch dann in Betracht,
wenn eine erhebliche Preisdifferenz zu dem
Angebot eines Konkurrenten vorliegt.
!
Weiterführende Informationen:
Rechtsanwaltsbeauftragung
637013
Verfahren in Wohnungseigentumssachen
648709
Verwalter
637461
Veräußerer muss bis zur Umschreibung
im Grundbuch Hausgeld zahlen
(AG Herne, Urteil v. 16.12.2013, 28 C 46/13)
Der veräußernde Wohnungseigentümer hat
bis zur Umschreibung des Eigentums im
Grundbuch die laufenden Hausgelder zu zah-
len. Abweichende Vereinbarungen zwischen
Veräußerer und Erwerber haben hierauf kei-
nen Einfluss und sind demnach unerheblich.
!
Weiterführende Informationen:
Hausgeld
636649
Erwerberhaftung
636484
Ausgeschiedener Eigentümer
636222
Rückwirkende Änderung des Heizkosten-
verteilungsschlüssels ist unzulässig
(LG Hamburg, Urteil v. 9.4.2014, 318 S 66/13)
Festlegung und Änderung des Abrechnungs-
maßstabs bei der Verteilung der Heiz- und
Warmwasserkosten können lediglich mit Wir-
kung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums
erfolgen. Eine rückwirkende Änderung des
Kostenverteilungsschlüssels für Heizung und
Warmwasser ist unzulässig.
!
Weiterführende Informationen:
Heizkostenabrechnung
636688
Unterlassungsansprüche können verwirkt
sein
(LG Hamburg, Urteil v. 9.7.2014, 318 S 120/13)
Stimmen Wohnungseigentümer konkludent
oder ausdrücklich einer von der Teilungserklä-
rung abweichenden Nutzung zu, begeben sie
sich u. U. des Rechts, diese später zu unter-
binden.
!
Weiterführende Informationen:
Unterlassungsansprüche
637307
Kosten der Legionellenprüfung können
nicht ausschließlich vermietenden Woh-
nungseigentümern auferlegt werden
(AG Heiligenstadt, Urteil v. 20.12.2013,
3 C 331/13)
Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Verwaltung, nur die vermietenden Woh-
nungseigentümer mit den laufenden Kosten
der Legionellenprüfung zu belasten.
!
Weiterführende Informationen:
Trinkwasserverordnung
949807
Keine Begründung von Sondernutzungs-
rechten durch Beschluss
(LG Hamburg, Urteil v. 9.4.2014, 318 S 117/13)
Die Begründung eines Sondernutzungsrechts
ist ausschließlich durch Vereinbarung der
Wohnungseigentümer möglich. Lediglich ein
Beschluss der Wohnungseigentümer ist hierfür
mangels Beschlusskompetenz nicht ausrei-
chend.
!
Weiterführende Informationen:
Sondernutzungsrecht: Begründung
637162
Neubegründung von Sondernutzungs-
rechten bedarf Zustimmung der Grund-
pfandrechtsgläubiger
(OLG München, Beschluss v. 4.2.2014, 34 Wx
434/13)
Anders als für die Umwandlung von Teil- in
Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche
Aufhebung und anschließende Neubegrün-
dung von Sondernutzungsrechten der Zustim-
mung Dritter.
!
Weiterführende Informationen:
Sondernutzungsrecht: Begründung
637162
Streitwert der Anfechtung des Wirt-
schaftsplans bemisst sich nach einem
Bruchteil seines Gesamtbetrags
(OLG Frankfurt, Beschluss v. 3.9.2014,
19 W 46/14)
Der Streitwert betreffend die Klage über die
Anfechtung eines Wirtschaftsplans einer Woh-
nungseigentümergemeinschaft bestimmt sich
nach § 49a GKG in Höhe eines Bruchteils des
Gesamtbetrags des Wirtschaftsplans.
!
Weiterführende Informationen:
Streitwert
1717910