Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung September 2015
Der Verwalter-Brief
mit Deckert kompakt
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Mietpreisbremse: Gesetzlich nicht geregelte Folgen
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Schlusslicht
Seite 12
Liebe Leserin,
lieber Leser,
die Urlaubszeit dürfte für
die meisten schon zu Ende
sein. In Vorbereitung auf das
nächste Wirtschaftsjahr wäre
jetzt eine gute Gelegenheit,
sich grundlegende organisatorische Gedanken
über das nächste Jahr zu machen. Der Beitrag
„Jahresplanung durchführen“ gibt Ihnen hierzu
vielleicht Anregungen, wie Sie nächstes Jahr Ihre
gesteckten Ziele effizienter erreichen können.
Die „Mietpreisbremse“ zieht teilweise Folgen
nach sich, die sich aus dem Gesetzestext nicht
herauslesen lassen. Trotzdem sind diese Folgen
in der Praxis zu berücksichtigen. Einen Überblick
über diese gesetzlich nicht geregelten Folgen
finden Sie ab Seite 6.
Nach einer Entscheidung des LG Bamberg darf
der Verwalter bei einem Beschluss über eine
bauliche Veränderung einen Mehrheitsbe-
schluss nicht verkünden, wenn nicht alle von
der geplanten Maßnahme negativ betroffenen
Eigentümer zugestimmt haben. Wird ein den-
noch verkündeter Beschluss wirksam ange-
fochten, können dem Verwalter Prozesskosten
auferlegt werden. Eine bedenkliche Entschei-
dung über die sich trefflich streiten lässt.
Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen
Ihr
Dipl.-Kfm. Richard Kunze
Herausgeber