Immobilienwirtschaft 10/2018 - page 21

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In der Immobilienbranche steht vielen Familienunternehmen der Generationswechsel bevor.
Den Umbruch gut zu managen ist eine große Herausforderung, die die meisten Firmen allein
kaum zu bewältigen vermögen. Daher sind kompetente Berater unverzichtbar.
und die familieninterne Nachfolge in der
Gesellschafterrolle zu gestalten. Anders
lief es bei Constantin Sepmeier, Inhaber
des Immobilieninvestors Accom. Schon
während des Jurastudiums arbeitete er im
Unternehmen der Mutter mit und half bei
dessen Umstrukturierung vom Bestands-
halter zum heutigen Geschäftsmodell der
Repositionierung arbeitsintensiver Value-
Add-Gewerbeimmobilien. Um familiären
Zwistigkeiten einen Riegel vorzuschieben,
wurde das neue Geschäftsmodell von
vornherein und zu Lebzeiten der über­
gebenden Generation in eine neue Ge-
sellschaft ausgelagert.
So reibungsfrei läuft es in der Praxis
selten ab. „Schließlich haben Erbberech-
tigte, etwa der Ehepartner, die am Fami-
lienunternehmen nicht beteiligt werden
sollen, im Erbfall grundsätzlich einen
Pflichtteilsanspruch und legen zudem
Wert darauf, fair bedacht zu werden“, sagt
Thonemann-Micker. Habe der Firmen-
inhaber keinen Ehevertrag geschlossen
und sei dessen Firma nicht aus dem Zu-
gewinnausgleich ausgeklammert, werde es
mitunter knifflig. Allerdings müssen auch
genügend finanzielle Ressourcen vorhan-
den sein, um getroffene Regelungen zu
realisieren. Ein häufig eingesetztes und
Kapital schonendes Gestaltungsinstru-
ment seien beispielsweise Risikolebens-
versicherungen.
Komplette Unternehmensnachfolge-
konzepte lassen sich nicht von einem Tag
auf den anderen austüfteln. Ein halbes Jahr
solltemindestens einkalkuliert werden, rät
Lehmann-Tolkmitt. Was die Kosten be-
trifft: Wegen des Beratungsaufwands sind
mittlere fünfstellige Honorare durchaus
üblich. Sie können sogar deutlich darüber
liegen. Lehmann-Tolkmitt: „Spätestens
alle fünf Jahre sollte geprüft werden, ob
das Nachfolgekonzept aktualisiert werden
muss.“
der zu zahlenden Steuer veräußert werden
müssten, was auch für Mieter nachteilig
sein könnte“, erklärt SusanneThonemann-
Micker, Fachanwältin für Steuerrecht und
Partnerin bei PwC Legal. Zur Befreiung
von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer
sollte der Wohnungsbestand mindestens
300 Einheiten umfassen.
Alle fünf Jahre sollte das
Unternehmen prüfen,
ob das Nachfolgekonzept
aktualisiert werden muss
Interessante Perspektiven können sich
ferner ergeben, wenn Immobilienportfo-
lien Teil des Privat- oder des Firmenver-
mögens einer Personengesellschaft sind.
Werden alle zehn Jahre Anteile hieran
an jemand anders übertragen, lässt sich
meist – verglichen mit einer einmaligen
Schenkung – die Schenkungsteuer deut-
lich senken, und ertragsteuerlich geht der
Fiskus sogar komplett leer aus.
Beliebt ist, Immobilien zur Gründung
einer GmbH&Co. KG einemWohnungs-
unternehmen zu übertragen, das mit er-
heblichen Wertabschlägen verschenkt
oder vererbt werden kann. Das habe
außerdem ertragsteuerlich den Charme,
stille Reserven unschädlich zu heben, so
Rundshagen. Ferner lasse sich durch das
Aufstocken der Buch- auf die aktuellen
Verkehrswerte ein erhöhtes Abschrei-
bungspotenzial steuersparend nutzen.
Die geschickte Strukturierung des Ver-
mögens kann sich anbahnende Konflikte
im Kreis der Erben im Vorfeld entschär-
fen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass
sich Familienunternehmer gut überlegen,
welche Ziele ihnen bei der Nachfolgerege-
lung wichtig sind. Die Familie Otten ent-
schied zumBeispiel, die Geschäftsführung
des familieneigenen Family Office an ei-
nen externen Geschäftsführer abzugeben
«
Norbert Jumpertz, Staig
PHASEN DER STRUKTURIERTEN
NACHFOLGEPLANUNG
PHASE EINS: ORDNEN
Schritt 1
Zusammensetzung und Eigenschaften
des Vermögens analysieren
Vermögensübersicht erstellen
Schritt 2
Struktur des Vermögens vereinfachen
Zurückzuhaltende Wirtschaftsgüter
separieren
PHASE ZWEI: GESTALTEN
Schritt 3
Zukünftige Ziele und Zwecke für
das Vermögen identifizieren
Persönliche Entscheidungen treffen
Schritt 4
Handlungsoptionen entwickeln
Vorteile der Optionen bewerten und
abwägen
PHASE DREI: ÜBERGABEN
Schritt 5
Die Beteiligten angemessen in den
Beratungsprozess einbinden
Zukünftige Rollen und Aufgaben
erörtern
Schritt 6
Neuordnung des Vermögens
vorbereiten
Bewerten, Verträge schließen,
Dokumentation erstellen
Schritt 7
Vermögen übertragen
Beteiligte koordinieren
Quelle: Ernst & Young
Unternehmensinhaber
sollten sich zusammen
mit ihrer Familie früh mit
der Thematik Nachfolge
befassen. Sonst ist die Ge-
fahr groß, zu Notlösungen
gezwungen zu sein.
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