Immobilienwirtschaft 10/2018 - page 11

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0.2018
Wohnungswirtschaft
Investoren/Entwicklung
Städte/Kommunen
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Fortsetzung auf Seite 13
Alternative Investmentfonds
Änderungs-RL und VO für den grenz-
überschreitenden Vertrieb von AIF,
Vorschlag: Konsultation auf EU-COM-
Ebene ist abgeschlossen; Trilog-Ver-
fahren hat begonnen. Vorschlag hat
Auswirkungen für den Cross-Border-
wie auch den Inlandsvertrieb von
Immobilien-AIF.
Bauleitplanung,
Notifizierungsrichtlinie
Richtlinie mit Bestimmungen zur
Umsetzung der Dienstleistungsricht­
linie. Durch EuGH-Urteil vom Januar
2018 wurde bestätigt, dass Bestim-
mungen in der Bauleitplanung über
die Ansiedlung des Einzelhandels in
den Geltungsbereich der Dienstleis
tungsrichtlinie fallen. Sollte keine
Ausnahmeregelung gefunden werden,
hätte dies eine Notifizierungspflicht
der Bauleitplanung zur Folge (Unter-
richtung der Kommission über jeden
Entwurf vor Erlass des Flächennut-
zungsplans).
Bundeshaushalt 2019
Das Bundeskabinett hat am 6.07.2018
den Regierungsentwurf für den Bun-
deshaushalt 2019 und den Finanzplan
bis 2022 beschlossen. Die erste
Lesung der Entwürfe erfolgt in der Wo-
che vom 11.09.2018 bis 14.09.2018.
Im Entwurf werden u.a. die Mittel für
den Städtebau und die soziale Wohn-
raumförderung auf hohem Niveau
fortgeschrieben.
Gebäudeenergiegesetz
Das Vorhaben sieht die Zusammen
legung von EnEV, EnEG und EEWärmeG
vor. Der Kabinettsbeschluss soll noch
im Herbst 2018 erfolgen.
Grunderwerbsteuer (Share Deals)
Seit Mitte 2016 gibt es die Diskussion
um grunderwerbsteuerliche Ver-
schärfungen bei Share Deals. Mit der
Finanzministerkonferenz vom 21. Juni
2018 wurden Maßnahmen vorgestellt
und die Steuerabteilungsleiter des
Bundes- und der Länderfinanzministe-
rien gebeten, für die beschlossenen
Vorschläge kurzfristig Gesetzestexte zu
formulieren.
Grundsteuerreform
Das in der letzten Legislaturperiode
eingebrachte Kostenwertmodell ist
dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer
gefallen. Das Bundesverfassungs-
gericht hat für die Schaffung einer
Neuregelung eine Frist bis Ende 2019
gesetzt. Durch die weitere Fristsetzung
des Gerichts, die Neuregelung spätes
tens ab 2025 anwenden zu können,
werden von der Finanzverwaltung
derzeit verschiedene Reformmodelle
geprüft.
Klimaschutzgesetz
Das Gesetzesvorhaben ist Teil des Kli-
maschutzplans 2050 und wird bereits
im Koalitionsvertrag angekündigt.
Federführend ist das Bundesum-
weltministerium. Der Zeitpunkt des
Kabinettsbeschlusses ist bislang noch
unklar.
Mietrechtsanpassungsgesetz
Der Referentenentwurf des BMJV
wurde am 5. September 2018 in das
Kabinett eingebracht. Dieser sieht vor,
die Modernisierungsumlage in ange-
spannten Wohnungsmärkten für die
Frist von fünf Jahren auf acht Prozent
zu senken. Zudem werden Vermieter
verpflichtet, die Vormiete bei Mietver-
tragsabschluss offenzulegen.
BERLIN
Sonder-AfA
Der bis Redaktionsschluss behandelte
Referentenentwurf sieht vor, dass
zusätzlich zur linearen AfA von 2%
über vier Jahre zusätzlich bis zu 5%
pro Jahr steuerlich angesetzt werden
können. Voraussetzung ist u.a., dass
die Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten 3.000 Euro pro qm nicht über-
steigen. Als Bemessungsgrundlage ist
eine Höchstgrenze von 2.000 Euro pro
qm vorgesehen. Die Sonder-AfA kann
unter anderem nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn die in
Ansatz gebrachte Sonderabschrei-
bung im Rahmen der De-minimis-
Regelungen als Beihilfe zulässig ist.
Der Referentenentwurf soll vor dem
Wohnungsgipfel am 21. September im
Kabinett behandelt werden.
Soziale Wohnraumförderung
Das Bundeskabinett hat am
02.05.2018 einen Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grund-
gesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c,
143e) beschlossen. Ziel ist u.a. die
Fortführung der Bundesmittel für die
soziale Wohnraumförderung über
2019 hinaus.
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Energieeffizienzrichtlinie (EED)
Die Novellierung beinhaltet ein
verbindliches Ziel für Energieeffizienz
von 30% auf EU-Ebene bis 2030 sowie
Vorgaben zur Verbraucherfassung und
Abrechnung (verbesserte Information
und Verbraucherrechte).
Erneuerbare Energien,
Richtlinie (RED)
Die Richtlinie soll Investitionssicherheit
und gleiche Ausgangsbedingungen für
alle Technologien schaffen, um Strom
in der EU emissionsfrei zu erzeugen
(bis 2030 zu 50% und 2050 zu 100%).
Potenziale werden bei Heizen und
Kühlen von Gebäuden gesehen. In den
Geltungsbereich fallen u.a. Nutzung
von Abwärme von Gebäuden und
Einbezug von selbsterzeugter Energie.
Finanzrahmen, mehrjähriger
Der „Mehrjährige Finanzrahmen“ sieht
für die Förderperiode 2021 – 2027
etwa 1,13 Billionen € vor. Durch
den Ausstieg Großbritanniens als
Nettozahler sowie neuer Aufgaben
in Grenzschutz und Sicherheit der
EU kommt es zu flächendeckenden
Kürzungen in der EU-Kohäsionspolitik
mit einem Abschmelzen von bis zu
21% an Fördermitteln für Deutsch-
land. Erhöhungen hingegen sind
insbesondere im Forschungsbereich
vorgesehen.
Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die Novellierung betrifft die Einbezie-
hung langfristiger Renovierungsstra-
tegien bis 2050, stärkere Berücksich-
tigung von IKT-Technologien bzw. der
Bestimmungen für gebäudetechnische
Systeme (Anschlüsse für E-Mobilität,
verstärkter Einsatz von Informations-
technologie und Gebäudeautomati-
sierung), Energieeffizienzausweise
und die Straffung der Ansätze für
regelmäßige Inspektion.
Kleine und mittlere Unternehmen
(KMU), Neudefinition
Die europäische KMU-Definition wurde
bereits unter bulgarischer Ratspräsi-
dentschaft konsultiert. Die EU
-
Kommission wird dazu in 2018 eine
neue Definition vorschlagen, in der
auch diskutiert wird, ob Wohnungs­
unternehmen unter die KMU-Defi-
nition fallen. Dies hat signifikante
Auswirkungen für das Thema Wohnen
beim Zugang zur EU-Förderung oder
dem Energieaudit.
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