Immobilienwirtschaft 5/2018 - page 11

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Immobilienbestände eine reine – private
– Vermögensverwaltung. Folgt man dem
BFH in seiner Argumentation, sind künf-
tig nur noch bewachte undmit Concierge-
Service kombinierte Wohnanlagen steu-
erbegünstigt auf die nächste Generation
übertragbar, die bloße Vermietung auch
größerer Wohnungsbestände wäre dage-
gen nicht mehr begünstigungsfähig. Die
von der Finanzverwaltung vorgesehene
Befreiungsregelung würde weitgehend
ins Leere laufen.
FAZIT UND TIPP
Wohnungsunternehmen,
bei denen der Generationswechsel an-
steht, sollten den Stabwechsel ohnehin
sorgfältig planen undmit demSteuerbera-
ter abstimmen. Von der Finanzverwaltung
wird man demnächst eine vertrauens-
schützende Übergangsregelung erwarten
dürfen, weil der BFH ja direkt auf Kon-
frontation zu einem geltenden Erlass der
Finanzämter gegangen ist. Vielleicht wird
das Urteil ja nicht amtlich veröffentlicht
oder mit einem Nichtanwendungserlass
belegt – dann bleibt es bei der bisherigen
Begünstigung.
Möglicherweise wird aber auch der
Gesetzgeber nachbessern müssen, um
die eigentlich gewollte Steuerbegünsti-
gung für Immobilienunternehmen klarer
im Gesetz zu formulieren. Einfach erst
mal abwarten und in Ruhe Tee trinken
ist wahrscheinlich nicht die schlechteste
Lösung.
SUMMARY
»
Der BFH hat erbschaftsteuerliche Vergünstigungen
eines Wohnungsunternehmens bei einem Generationswechsel
beschränkt.
»
Bis klar ist, ob und ggf. welche Auswirkungen auf andere Fälle bestehen,
heißt es zunächst abzuwarten.
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Michael Schreiber, Oberweser
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