IMMOBILIENWIRTSCHAFT 6/2017 - page 58

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TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
I
ENERGIEEFFIZIENZ
Lüftung. Die Wärmerückgewinnung in
diesem System wird nun auch positiv
für den Primärenergiebedarf angerech-
net. Auf der ISH waren hierfür vielfäl-
tige Lösungen zu finden, die teils schon
Jahrzehnte erprobt sind. Zumeist sind
sie wärmepumpenbasiert. Dabei entzieht
eine Abluftwärmepumpe der Raumluft die
Wärme, statt diese via Lüftungsanlage ins
Freie zu befördern. Die gewonnene Wär-
me kann der Brauchwassererwärmung
wie auch der Heizung dienen.
Bei Großimmobilien in Gewerbe und
Industrie sind auch Anwendungen zur
kombinierten Kühlung und Heizung be-
kannt, etwa wenn große Mengen genau
temperierter Abwärme anfallen oder eine
Kühlung erforderlich ist. Hier kann ein bi-
polarer Betrieb der Wärmepumpe gleich
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Das System sorgt dann für den Transport
entweder der Wärme oder der Kälte dort-
hin, wo sie gebraucht wird. Ein bekanntes
Beispiel ist die Abluft aus Serverräumen,
die in Bürogebäuden etagenweise oder
zentral gesammelt und zu Heizzwecken
weiter genutzt werden kann.
DIGITALISIERUNG NÖTIG
Energieanlagen
dieser komplexen Art verlangen digita-
lisierte Steuerung. Abrechnungsdienst-
leister Techem etwa will damit eine kos­
tengünstige und möglichst aufwandslose
Erhöhung der Energieeffizienz und CO
2
-
Vermeidung erreichen, so Rainer Bau-
mann, Head of Solution Management bei
Techem. Auf der ISH kündigte zudem
Holger Suschowk, Geschäftsführer der
TechemEnergy Contracting, an, als erstes
Unternehmen ein ganzheitliches, digital-
gestütztes Energie- und Immobilienma-
nagement anzubieten. Das reiche vom
Einkauf des Brennstoffs über optimierte
Erzeugung und Verteilung bis hin zur op-
timalen Nutzung durch den Verbraucher
in der Immobilie.
FAZIT
Für die energetische Versorung von
Neubau-Immobilien kommen neben den
erneuerbaren Energien in Zukunft nur
noch KWK und Wärmerückgewinnung
in Frage. Die Komplexität wird mittels
Digitalisierung bewältigt.
«
Frank Urbansky, Leipzig
Nutzung von Abwärme, wie hier bei IKEA in Berlin,
wird primärenergetisch mit Bestnoten bewertet.
UPDATE
FÖRDERUNG
VON KWK-HEIZUNGEN
Das Bundeswirtschaftsministerium
modifizierte die Förderung von KWK-
und Brennstoffzellentechnologie in
Wohngebäuden. Für große Anlagen
ab 1 bis 50 MW erfolgt sie nun über
Ausschreibungen als Bestandteil des
Anreizprogramms Energieeffizienz
(APEE). Antragsteller erhalten einen
Zuschuss bis zu 40 Prozent der förder-
fähigen Kosten und maximal 28.200
Euro je eingebauter Brennstoffzelle für
stationäre Brennstoffzellenheizungen
in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5
kW elektrischer Leistung. Die Förder-
zuschüsse setzen sich zusammen aus
einem Festbetrag in Höhe von 5.700
Euro sowie einem leistungsabhängigen
Betrag. Das Programm ist auf drei Jahre
ausgelegt. Der Zuschuss kann direkt im
KfW-Zuschussportal beantragt werden.
Mehr unter
Tipp:
Bei der ASUE kann eine Broschü-
re heruntergeladen werden, die die
steuerliche Behandlung der KWK gut
beleuchtet.
Info: asue.de/blockheiz-
kraftwerke/steuerbroschuere
WAS DAS NEUE GEG WOLLTE
UND DIE EnEV IMMER NOCH WILL
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte
Eckpunkte aus der bisherigen Energie-
einsparverordnung (EnEV) fortführen.
Ein wichtiger Punkt ist der Primärener-
giefaktor der verwendeten Energieträ-
ger zur energetischen Bewertung von
Immobilien. Positiv, also mit einem
niedrigen Primärenergiefaktor, werden
nur noch erneuerbare und effiziente
Technologien, etwa Kraft-Wärme-Kopp-
lung, bewertet.
Gebäude sollten deshalb soweit mög-
lich mit erneuerbaren Energien wie
Strom aus PV-Anlagen und Wärme aus
Solarthermie oder Biomasse versorgt
werden. Positiv bewertet werden
auch Batteriespeicher zur Aufnahme
und Abgabe des eigens erzeugten
PV-Stroms. Ein weitgehendes Einbinden
fossiler Energien würde sich negativ
auf die Beurteilung der Immobilie im
Energiepass auswirken. Positiv bewer-
tet wird nach Dichtheitsprüfung des
Gebäudes auch seine Lüftungsanlage,
falls diese mit Wärmerückgewinnung
oder regelungstechnisch verminderter
Luftwechselrate ausgestattet ist.
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