Immobilienwirtschaft 3/2017 - page 11

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3.2017
Wohnungswirtschaft
Investoren/Entwicklung
Städte/Kommunen
Bankenregulierung – neues Paket
Vorschläge betreffen u.a. Änderungen
an der Eigenkapitalverordnung (CRR)
und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD)
sowie Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten (BRRD) und der VO
über den einheitlichen Abwicklungs-
mechanismus. Das Paket ist Teil der
Bankenunion und vervollständigt den
Regulierungsrahmen für die Finanz-
märkte.
BaunutzungsVO, Novellierung
Das Bundeskabinett hat Ende
Dezember 2016 den Gesetzentwurf
beschlossen. Regierungsentwurf zur
Einführung von neuem Typ „Urbanes
Gebiet“ plus Förderung der Möglich-
keit der Nachverdichtung liegt vor.
Berufszulassungsregelung Makler
und Verwalter
Am 10.11.2016 fand im Bundestag
die erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines „Gesetzes zur Einführung
einer Berufszulassungsregelung für
gewerbliche Immobilienmakler und
Verwalter von Wohnungseigentum“
statt. Der Entwurf wurde verwiesen
an den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie sowie an den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz.
Breitband/DigiNetzG
Gebäudeeigentümer müssen den
Einbau und die Mitnutzung vorhan-
dener Infrastrukturen durch Netzbe-
treiber für schnelles Internet vermehrt
dulden und Neu- und Bestandsbauten
anpassen. In Kraft getreten am
10.11.2016.
Digitalisierung der Energiewende
Gesetz regelt u.a. die Einführung von
Smart Metern in Deutschland.
Typische Mieterhaushalte (Jahres-
stromverbrauch < 6.000 kWh) sind
nicht von einem verpflichteten Rollout
der elektronischen Zähler betroffen.
Ab 2020 ist eine optionale Regelung
vorgesehen.
Erbschaftsteuergesetz
Der Vermittlungsausschuss hat in
seiner 2. Sitzung am 21.09.2016
einen Kompromiss gefunden, der
u.a. einen Ausnahmetatbestand für
vermietete Wirtschaftsimmobilien
vorsieht. Die bisherige Begünstigung
von Wohnungsunternehmen ab 300
WE wurde beibehalten. Bundesrat und
Bundestag haben die Beschlussemp-
fehlung aufgenommen. Das Gesetz ist
rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft
getreten.
Finanzaufsichtsrechtergänzungs-
gesetz und makroprudenzielle
Aufsicht
Mit dem im Finanzaufsichtsrecht­
ergänzungsgesetz enthaltenen
Entwurf sollen gesetzliche Vorausset-
zungen für einen Instrumentenkasten
zur Vermeidung von Preisblasen für
die Finanzaufsicht geschaffen werden.
BERLIN
Gebäudeenergiegesetz
Der Gesetzentwurf sieht die Zusam-
menlegung EnEG/EnEV/EEWärmeG
vor. Zudem soll u.a. KfW 55 als
Niedrigstenergiestandard für öffent-
liche Gebäude definiert werden. Der
Entwurf soll in den nächsten Wochen
im Kabinett beschlossen werden
Genossenschaftsgesetz Änderung
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes
zur „Erleichterung unternehmerischer
Initiativen aus bürgerschaftlichem
Engagement und zum Bürokratie­
abbau bei Genossenschaften“ wurde
am 08.02.2017 vom Bundeskabinett
verabschiedet.
Grundsteuerreform
Die Bundesregierung hat am
21.12.2016 die Gesetzentwürfe des
Bundesrates zur Grundsteuerreform
zur weiteren Beratung in den Bundes-
tag eingebracht. Der Bodenwert soll
sich aus den Bodenrichtwerten der
Gutachterausschüsse, der Gebäude­
wert aus einem pauschalierten
Kostenwert ergeben.
Klimaschutzplan 2050
Der KSP ist am 14.11.2016 verabschie-
det worden. Impact Assessment und
Diskussion zu den Sektorzielen werden
im Laufe des Jahres fortgeführt. Darin
ist auch verstärkte wissenschaftliche
Begleitung und Erarbeitung konkreter
Maßnahmen inbegriffen.
Pflegestärkungsgesetz III
Das PSG III knüpft an das PSG II an und
will zusätzlich die Pflegeberatung aus-
bauen und die Rolle der Kommunen
stärken. Das Gesetz ist am 01.01.2017
in Kraft getreten.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie-
Umsetzungsgesetz
Das Gesetz ist am 21.03.2016 in
Kraft getreten. Voraussetzungen zur
Gewährung von Festzinsdarlehen
bleiben erhalten. Im Finanzaufsichts-
rechtergänzungsgesetz (Nr. 6) finden
sich Änderungen für die WIKR.
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Barrierefreiheit, Richtlinienvorschlag
Der Kommissionsvorschlag einer Barrie-
refreiheitsverordnung für Produkte und
Dienstleistungen zielt insbesondere
auf ICT-Produkte und -Dienstleistungen
sowie die öffentliche Verkehrsinfra-
struktur. Die mit der Richtlinie festge-
legten Barrierefreiheitsanforderungen
gelten auch für EU-Vorschriften zum
öffentlichen Auftragswesen sowie bei
der Verwendung von EU-Strukturfonds-
mitteln.
Energieeffizienzrichtlinie (EED)
Die Novellierung beinhaltet ein
verbindliches Ziel für Energieeffizienz
von 30% auf EU-Ebene bis 2030 sowie
Vorgaben zur Verbraucherfassung und
Abrechnung (verbesserte Information
und Verbraucherrechte).
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
(RED)
Die Richtlinie soll Investitionssicherheit
und gleiche Ausgangsbedingungen für
alle Technologien schaffen, um Strom
in der EU emissionsfrei zu erzeugen
(bis 2030 zu 50% und 2050 zu 100%).
Potenziale werden beim Heizen und
Kühlen von Gebäuden gesehen. In den
Geltungsbereich fallen u.a. Nutzung
von Abwärme von Gebäuden und Ein-
bezug von selbsterzeugter Energie.
Europäischer Fonds für Strategische
Investitionen (EFSI)
Der EFSI ist ein von der Europäischen
Investitionsbank gemanagtes Garantie­
instrument, um private Investitionen
für Projekte im Infrastruktur- und
KMU-Bereich zu generieren. Die
Laufzeit soll bis 2020 verdoppelt und
das Garantievolumen bis 33,5 Mrd. €
erweitert werden.
Gebäuderichtlinie (EPBD):
Die Novellierung betrifft die Einbezie-
hung langfristiger Renovierungsstra-
tegien bis 2050, stärkere Berücksich-
tigung von IKT-Technologien bzw. der
Bestimmungen für gebäudetechnische
Systeme (Anschlüsse für E-Mobilität,
verstärkter Einsatz von Informations-
technologie und Gebäudeautomati-
sierung), Energieeffizienzausweise
und die Straffung der Ansätze für
regelmäßige Inspektion.
Treibhausgas-Reduktion (Verord-
nung zur Festlegung verbindlicher
nationaler Jahresziele 2021–2030)
Gibt verbindliche nationale Jahresziele
für die THG-Reduktion u.a. in den
Bereichen Gebäude und Verkehr für die
Jahre 2021–2030 vor. Die VO ist Teil
eines Gesamtpaketes, das u.a. auch
eine Mitteilung für emissionsarme
Mobilität enthält.
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BRÜSSEL
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