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3|2019
ENERGIE UND TECHNIK
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
März 2019
Das interessante Urteil
Zugangscodes für Heizkostenverteiler müssen herausgegeben werden
Anbieter von Heizkostenverteilern und Wasserzählern müssen die Ent-
schlüsselungscodes auf Verlangen ihrer Kunden herausgeben, wenn die
Geräteinformationen derart verschlüsselt sind, dass sie nur für den An-
bieter lesbar sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt mit Urteil vom 21.
September 2018 – 385 C 2556/17 – entschieden. In dem entschiedenen
Fall bestanden getrennte Verträge über die Miete der Heizkostenverteiler
und Wasserzähler einerseits und dem Erfassungs- und Abrechnungs-
service andererseits. Dabei wurden die erfassten Werte per Funk derart
verschlüsselt an den Geräteanbieter übermittelt, dass nur dieser in der
Lage war, den Verbrauch im Rahmen des mit ihm gesondert abgeschlos-
senen Servicevertrages auszulesen und abzurechnen. Nach Auffassung
des Gerichts muss der Geräteanbieter seinem Kunden bei Beendigung des
Servicevertrages die Entschlüsselungscodes zur Verfügung stellen, auch
wenn der Gerätemietvertrag wegen einer längeren Laufzeit noch weiter
besteht. Weigere er sich, könne der Kunde auch zur Kündigung des Gerä-
temietvertrages berechtigt sein. Das Insourcing der Messdienstleistun-
gen, d. h. die Ablesung und Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
durch den Vermieter in Eigenregie, wird durch diese Rechtsprechung
wesentlich erleichtert.
Quelle: Elena Chevalier/shutterstock.com
EEG-Umlage 2019
Ökostromumlage sinkt,
Strompreis steigt
Im Januar 2019 ist die EEG-Umlage um 5,7% auf 6,405 ct/kWh gesun-
ken (2018: 6,792 ct). Für die Verbraucher bedeutet das allerdings bei
Weitem noch keine Entwarnung an der Strompreisfront. So rechnet der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auch für
2019 mit weiter steigenden Strompreisen. Gründe hierfür sind hö-
here Beschaffungskosten und steigende Netzentgelte bei den lokalen
Verteilnetz-Betreibern. Hinzu kommt eine Offshore-Netzumlage von
0,416 ct/kWh.
Laut dem Portal Verivox hatte fast die Hälfte der Stromanbieter bereits
im Dezember und Januar Preiserhöhungen um durchschnittlich 4,4% an
gekündigt. Damit setzt sich die vor zehn Jahren begonnene Strompreis-
Rallye zum Nachteil der Verbraucher fort. Zwischenzeitlich machen
Steuern, Abgaben und Umlagen 54% des Strompreises aus. Diese sind
maßgeblich für den Strompreisanstieg der letzten Jahre verantwortlich.
Der Bund verdient dabei kräftig mit. Allein die Stromsteuer von aktuell
2,05 ct/kWh spült ihm jährlich 7 Mrd. € in die Kasse. Eine Absenkung auf
den europarechtlich möglichen Mindestsatz von 0,1 ct würde die Verbrau-
cher um rund 5,5 Mrd. € im Jahr entlasten.
Informationsaustausch
Arbeitsgruppe BekoBench Nord
tagte in Hamburg
Auf Einladung der WohnCom GmbH, Berlin, trafen sich am 13. November
2018 Teilnehmer der AG BekoBench Nord im Verband norddeutscher
Wohnungsunternehmen (VNW) in Hamburg, um sich über neue Ent-
wicklungen im Betriebskosten-Benchmarking zu informieren und ihre
Erfahrungen auszutauschen. Dr. Peter Hitpaß (VNW) stellte neue Urteile
zum Betriebskostenrecht vor. Karsten Goldt (Analyse & Konzepte GmbH)
präsentierte QUIS, ein innovatives Quartiers-Informationssystem, das auf
Knopfdruck kleinräumige Informationen u. a. über Mieten, Demografie,
Sozialstrukturen, Infrastruktur, Lage und Gebietstyp liefert. Reinhard Zehl
(WohnCom) berichtete über neue Entwicklungen und Möglichkeiten im
Betriebskosten-Benchmarking.
In der abschließenden Diskussionsrunde benannten die Teilnehmer
u. a. die Wartung von Aufzügen sowie von Solar-, Be- und Entlüftungs-
anlagen, die Reinigung unbeweglicher Glas-/Fensterflächen und die
Regelung und Wartung von Pellets-Gas-Kombithermen als Kostenarten,
die insbesondere bei neueren Objekten stärker ins Gewicht fallen und im
Rahmen der Geislinger Konvention entsprechend berücksichtigt werden
sollten.