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12|2018
ENERGIE UND TECHNIK
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auund Stadtentwicklung
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Dezember 2018
Betriebskosten aktuell online
Sämtliche seit 2004 erschienenen Ausgaben
„Betriebskosten aktuell“ stehen unter
als Download zur Verfügung.
Herbsttagung des Arbeitskreises Geislinger Konvention
Strategiepapier verabschiedet
Am 16. Oktober 2018 fand die Herbsttagung des Arbeitskreises Geislinger
Konvention in Hamburg statt. Auf Einladung der Baugenossenschaft freier
Gewerkschafter eG trafen sich die Teilnehmer in den Räumlichkeiten
der Genossenschaft und wurden dort von Vorstandsmitglied Ingo Theel
begrüßt. Zentrales Thema der Tagung war die Erarbeitung und Verab-
schiedung eines Strategiepapiers zu Selbstverständnis und Fortent-
wicklung des Arbeitskreises. Dieses sahen die Teilnehmer 15 Jahre nach
Gründung als notwendig an. Im Mittelpunkt standen der Arbeitskreis als
„Normierungsgremium“ zur Pflege und Weiterentwicklung der Geislinger
Konvention, die Förderung des Kostenmanagements bei Wohnimmobilien,
die Förderung und Kommunikation von „Best Practice“, Positionen und
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Betriebskostenrechts sowie
die Festigung der Anbindung an das Institut für nachhaltige Immobili-
enbewirtschaftung (IfnI) in der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
(HfWU). Dabei sieht sich der Arbeitskreis als Unterstützer der wohnungs-
und immobilienwirtschaftlichen Verbände in diesem Bereich.
Das Strategiepapier wurde einstimmig verabschiedet und soll allen
wichtigen Partnern zugleitet werden. Weitere Themen waren u. a. der
Aufbau einer digitalen Bibliothek über Abschluss- und andere Arbeiten
mit Wohnkostenbezug beim IfnI, die stärkere Einbeziehung einzelner
Betriebskostenarten in die wissenschaftliche Arbeit von Studierenden und
die Aktualisierung der drei Module, aus denen die „Geislinger Konvention“
als Grundlage des Betriebskostenbenchmarkings besteht.
PETER KAY – AUFGESPIESST
Mieterstromgesetz – ein Flop!
Was viele Experten erwartet hatten, lässt
sich an den von der Bundesnetzagentur
veröffentlichten Zahlen ablesen: Das im
Juli 2017 auf den Weg gebrachte Mieter-
stromgesetz ist ein Flop! Ein Jahr nach
Inkrafttreten des Gesetzes lag die Summe
der Leistung der geförderten Anlagen
bundesweit bei knapp 4 MW – angepeilt
waren 500 MW pro Jahr. Die Gründe für
die geringe Akzeptanz sind vielfältig, ins-
besondere wirken sich nach wie vor unnötige steuerliche und bürokrati-
sche Hemmnisse negativ aus.
Ungeachtet dessen sollte grundsätzlich hinterfragt werden, wie sinnvoll
ein Geschäftsmodell zur Förderung der Energiewende ist, das sich
nur auf Basis eingesparter EEG-Umlagen und Netzentgelte rechnet
und nicht aufgrund seiner günstigen Kosten per se. Nachhaltig ist das
jedenfalls nicht. Darüber hinaus stellt sich bei dieser Konstruktion u. a.
auch die Gerechtigkeitsfrage, bei Genossenschaften zusätzlich die Frage
nach dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn
letztendlich müssen die Mieter und Stromverbraucher, die nicht in den
Genuss des vergünstigten Mieterstroms kommen, diesen für die anderen
mit ihren Stromrechnungen mitbezahlen. Man darf gespannt sein, wie
lange benachteiligte Verbraucher das klaglos hinnehmen. Dabei ist das
Produkt, das aus der Steckdose kommt, doch für alle gleich!
Quelle: Kasper Fuglsang
Zur Herbsttagung trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises in Hamburg.
Im Mittelpunkt stand die Erarbeitung eines Strategiepapiers
Quelle: Eva Kiefer, BGFG