Die Wohnungswirtschaft 7/2018 - page 34

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ter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Berufs-
feuerwehr hinreichend sicher.“
Für zusätzliche Sicherheit sorgt auch die Tatsa-
che, dass die Wohnungen untereinander durch
Trennwände brandschutztechnisch unterteilt
werden. Damit entstehen relativ kleine Zellen,
die im Brandfall gut beherrschbar sind. Sowohl
auf den Oberflächen als auch bei den Dämmstof-
fen in den Ständerwändenwerden nichtbrennbare
Materialien verarbeitet. Zur Brandfrüherkennung
erhalten alleWohnungen Rauchwarnmelder nach
DIN 14676. Das Risiko einer Brandübertragung
über Installationen der Haustechnik wird durch
konsequente Vorwandinstallationen ebenfalls
deutlich reduziert. Durch die massive Bauweise
des Treppenhauses, das als Fluchtweg fungiert,
können außerdemdie baurechtlichen Anforderun-
gen an diesen Bereich eingehalten werden.
Die Wandkonstruktionen
Ausgeführt wurde die brandschutztechnisch
wirksame Bekleidung der Holzkonstruktion mit
Gipsfaserplatten der Firma Fermacell. Die Platten
gewährleisten je nach Konstruktion Brandschutz
bis zur Feuerschutzklasse F120 und sind gemäß
der EN 13501 als nichtbrennbarer Baustoff
der Baustoffklasse A 2 klassifiziert. Sie wurden
sowohl für die Innen- als auch für die Außen-
wandkonstruktion eingesetzt. Sämtliche Wände
erhielten beidseitig in Abhängigkeit der Brand-
schutzanforderungen (Feuerwiderstand sowie
Kapselkriterium) eine 1- bzw. 2-lagige Beklei-
dung aus diesen Platten. Die Hohlraumdämmung
erfolgte mit Steinwolle WLG 035 (A1, Schmelz-
punkt > 1.000 °C, Rohdichte ≥ 30 kg/m
3
).
Gleichzeitig mit dem geforderten Brandschutz
erfüllen die Gipsfaserplatten alle Anforderungen
zur statischen Aussteifung, die anmoderneWände
gestellt werden. Die Platten bieten mit ihrer ho-
mogenen Struktur aufgrund ihrer Faserarmierung
(recycelte Papierfasern) eine hohe mechanische
Beanspruchbarkeit und stellen mit Material- und
Verarbeitungseigenschaften, die dem Holz sehr
ähnlich sind, eine gute Ergänzung zur Holzunter-
konstruktion dar.
Im ersten Dachgeschoss werden die Holztafel-
wand-Konstruktionen der Außenwände raumsei-
tig mit einer Installationsebene (50 mm, unge-
dämmt) sowie einer doppelten Lage aus 12,5mm
Gipsplatten geschlossen. Die Brandschutzabkap-
selung der hölzernen Unterkonstruktion erfolgt
beidseitig mit jeweils einer doppelten Lage aus
2×15mmGipsfaserplattenmit 50mmSteinwolle
auf der Raumseite sowie einer Zwischenständer-
dämmung aus 160mmSteinwolle. Den Abschluss
bildet eine hinterlüftete Konstruktion (32 mm
Unterkonstruktion/Luftschicht) aus 8 mm HPL-
Platten in vertikaler Verlegung. Damit erfüllen die
385 mm dicken Außenwände die Brandschutzan-
forderungen REI 90 K
2
45.
Die tragenden Innenwände werden hier mit einer
beidseitigen Beplankung aus 2×15mmGipsfaser-
platten und einer Hohlraumdämmung aus 100mm
Steinwolle ausgeführt (REI 90 K
2
45). Die Woh-
nungstrennwände erhalten eine beidseitig dop-
pelte Lage aus jeweils 2×15mmGipsfaserplatten
mit einer Dämmung aus 100mm Steinwolle bzw.
30 mm Steinwolle auf Federschiene montiert.
Damit wird die Brandschutzanforderung REI 90
K
2
45 erreicht.
Das Konzept wird im zweiten Dachgeschoss ent-
sprechend den im Vergleich zum ersten Dachge-
schoss niedrigeren Anforderungen leicht modi-
fiziert: Die Holzkonstruktion der Außenwände
erhält hier raumseitig eine doppelte Lage aus
2×12,5 mm dicken Gipsfaserplatten sowie auf
der Außenseite eine einfache Lage aus 18 mm
Platten, die dicht gestoßen verarbeitet wer-
den. Im Wandhohlraum wird eine Dämmung aus
50 mmMineralwolle (WLG035, A1, Schmelzpunkt
> 1.000 °C, Rohdichte ≥ 30 kg/m
3
) auf der Raum-
seite sowie eine Zwischenständerdämmung aus
160mmSteinwolle (WLG035, A1, Schmelzpunkt
> 1.000 °C, Rohdichte ≥ 30 kg/m
3
) installiert. Den
Abschluss bildet auf der Raumseite eine doppelte
Lage aus 2×12,5mm Gipsplatten (Installations-
ebene mit Metallständer-Unterkonstruktion, un-
gedämmt, 50 mm) sowie auf der Fassadenseite
eine hinterlüftete Konstruktion (44mmUnterkon-
struktion/Luftschicht) aus 8 mm HPL-Platten in
vertikaler Verlegung. Die Konstruktion erfüllt da-
mit die festgelegten Anforderungen REI 30 K
2
30.
Links oben: Die Decke zum 2.
Dachgeschoss wird komplett in
Holzbauweise ausgeführt. Zum
darunterliegenden Wohnraum
wird die Brandschutzkapselung
mit einer doppelten Lage aus
2×15 mm Gipsfaserplatten
ausgeführt
Rechts: Die Gipsfaserplatten
wurden auch für die Außenwand-
konstruktion eingesetzt
Die brandschutztechnisch wirksame
Bekleidung der Holzkonstruktion
wurde mit Gipsfaserplatten ausge-
führt. Die Platten gewährleisten je
nach Konstruktion Brandschutz bis
zur Feuerschutzklasse F120 und
sind gemäß der EN 13501 als nicht
brennbarer Baustoff der Baustoff-
klasse A 2 klassifiziert. Sie wurden
sowohl für die Innen- wie auch
für die Außenwandkonstruktion
eingesetzt
NEUBAU UND SANIERUNG
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