DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 4/2016 - page 72

MARKT UND MANAGEMENT
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4|2016
Bilanz- und Steuerwissen –
Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW
Haftungsrisiken von Unternehmensleitern in der Krise
Auch genossenschaftliche oder kommunale Wohnungsunternehmen, die vermeintlich sicheren
„Betongoldunternehmen“, sind vor Krisen nicht gefeit. Häufig sind die Probleme „hausgemacht“,
weil das Controllingsystem des Unternehmens nur mangelhaft eingerichtet ist, nicht angemessen
gesteuert wird oder schlicht, weil unsolide gewirtschaftet wird.
Den Leitungsebenen obliegt eine Vielzahl von
Pflichten, deren genaue Kenntnis und deren
Befolgen im komplexen Tagesgeschäft immer
schwieriger geworden ist. Jüngst ergangene Ur-
teile und Gesetze zeigen eine Tendenz auf, wonach
Gesellschafter und Gläubiger in einer akuten Un-
ternehmenskrise den Unternehmensleiter – selbst
imRoutinegeschäft – auch persönlich in die Pflicht
nehmen. Die Versicherungen haben darauf re-
agiert, denn heute gehören D&O-Versicherungen
auch im Mittelstand zum Standard.
Die Verantwortung, die auf einem Geschäftslei-
ter in einer Unternehmenskrise lastet, ist hoch.
Der Geschäftsleiter kämpft z. B. damit, dass die
liquiden Mittel nicht mehr zur Begleichung der
laufenden Verbindlichkeiten seines Unterneh-
mens ausreichen. In der Praxis ist es schwierig,
den Übergang von der bloßen Zahlungsstockung
zur Zahlungsunfähigkeit zu erkennen. Geschäfts-
partner üben Zahlungsdruck aus, Banken drohen
mit Kündigung und die Mitarbeiter müssen in-
formiert werden. Manche Handlungen, die im
Routinebetrieb folgenlos sind, sind in der Krise,
gar in der Insolvenz, anders zu beurteilen. Zivil-
und auch strafrechtliche Haftungsrisiken des Ge-
schäftsleiters erhöhen sich mit dem Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit. Ist ein Insolvenzverwalter
bestellt, prüft dieser natürlich auch mögliche
Haftungsansprüche gegen den Unternehmens-
leiter, denn sein Ziel ist es, die Insolvenzmasse
zu vergrößern. Daraus folgt: Die Leitungsorgane
müssen ihre persönlichen Haftungsrisiken und
Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand
Vorstandsmitglied
BBU und VSWG
Berlin, Dresden
HAFTUNGSRISIKEN
Zivilrechtliche
Haftungsrisiken
Strafrechtliche
Haftungsrisiken
Unternehmenskrise
Quelle: GdW
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