DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 4/2016 - page 59

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Auch gängige Rohrunterbrecher oder System-
trenner sind keine ausreichende Absicherung
dieser Einrichtungen gegen die Trinkwasser-
Installation.
Waschungen der Füße im Waschbecken sind in
Hinblick auf die Trinkwasserhygiene grundsätz-
lich unproblematisch. Wichtig ist nur, dass das
Waschbecken ausreichend sicher befestigt ist.
Als zusätzliche Maßnahme können Waschbecken
auch niedriger gehängt werden als üblich, um die
mechanische Belastung zu minimieren.
Regelverstöße und Verantwortlichkeiten
Fachhandwerker oder Vermieter wurden bislang
nur seltenmit religiös bedingten Hygieneduschen
und Dusch-WCs inWohnungen konfrontiert. Statt-
dessenwerden derartige Anschlüsse vielfach in Ei-
genregie installiert – und damit häufig nicht regel-
konform. Zudemwerden diese Produkte nur selten
vom Großhandel geführt. Daher haben sich viele
der hier lebenden Muslime ihre Hygienedusche
oder auch ein einfaches Dusch-WC aus muslimisch
geprägten Ländern mitgebracht. In vielen Woh-
nungen und Häusern sind solche Einrichtungen
über Schläuche direkt mit der Trinkwasser-Ins-
tallation verbunden – oft unter dem Waschtisch.
Aus diesen nicht fachgerechten Anschlüssen kann
man niemandem einen Vorwurf machen – denn
außerhalb von Fachkreisen kennt kaum jemand
die DIN EN 1717. Dennoch ist der Vermieter ge-
mäß § 17 (6) auch dafür verantwortlich, dass die
Trinkwasser-Installation mit entsprechenden
Sicherungseinrichtungen gegen „nichttrinkwas-
serführende“ Bauteile oder Bereiche abgesichert
ist. Einen „Bestandschutz“ gibt es dabei nicht, da
auch imBetrieb die allgemein anerkannten Regeln
der Technik einzuhalten sind (TrinkwV, §17 (1)).
Man muss aber auch deutlich sagen, dass einer-
seits ein direkter Anschluss dieser Einrichtungen
zwar ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten
Regeln der Technik ist, aber andererseits (noch?)
keine bedeutsamen Auffälligkeiten in der Fachöf-
fentlichkeit bekannt geworden sind.
Bidets, Dusch-WCs oder Hygieneduschen?
Wer eine Möglichkeit zur Reinigung mit fließen-
dem Wasser anbieten will, um unsachgemäße
Eigeninstallationen zu vermeiden, steht vor der
Frage, ob Bidets, Dusch-WCs oder Hygieneduschen
zum Einsatz kommen sollen.
Für alle drei Lösungen gibt es gute technisch-
wirtschaftliche Gründe. Fest steht jedoch, dass
Bidets inmuslimischen Ländern nahezu unbekannt
sind. Weiterhin benötigen Bidets deutlich mehr
Platz als die anderen beiden Lösungen und sind
daher für kleine Badezimmer oder Toilettenanla-
gen kaum geeignet.
Dusch-WCs sind dagegen eine gute Alternative. Sie
gibt es in einfacher Form in vielen moslemischen
Ländern. Gleiches gilt auch für einfache nachrüst-
bare Toilettensitze mit identischem Wirkprinzip.
Für den gehobenen Wohnungsbau gibt es die
komfortablen Dusch-WCs großer Anbieter mit
Warmwasserangebot bis hin zumTrocknungsföhn.
Eine weitere Alternative sind Hygieneduschen, die
mittels Schlauch an der Toilette genutzt werden
können.
Allen Varianten ist gemeinsam, dass sie einenWas-
seranschluss benötigen und gemäß DIN EN 1717
nach Kategorie 5 gegen die Trinkwasser-Installa-
tion abzusichern sind. Nur bei den komfortablen
und teuren Dusch-WCs ist diese Absicherung in
aller Regel bereits im Produkt integriert.
Gibt es Alternativen zum „Freien Auslauf“
der EN 1717?
Ein Wassergefäß oder eine Schale mit einer
Schöpfkelle sind grundsätzlich ausreichend zur
rituellen Reinigung. Zumindest im privaten Be-
reich sind dies Alternativen, wenn es keine andere
Möglichkeit gibt, am WC fließendes Wasser zur
Verfügung zu haben. Für Toilettenanlagen sind
die Lösungen selbstverständlich ungeeignet. Auch
deshalb, weil sich darüber Möglichkeiten der ge-
genseitigen Ansteckung über Fäkalkeime ergeben
könnten. Lokale Epidemienmit Noroviren können
die Folge sein.
„Rohrunterbrecher Typ DC“ statt „Freiem
Auslauf“?
Generell ist ein Rohrunterbrecher vom Typ DC
ebenfalls zur Absicherung der Kategorie 5 ge-
eignet, wenn nachgelagert der Wasserdruck dem
atmosphärischen Druck entspricht (p = atmgemäß
DIN EN 1717). Es darf also hinter diesem Rohr-
unterbrecher keine Absperrung mehr vorhanden
sein – auch nicht bei einer Hygienedusche. Darauf
weisen die DIN EN 1717 und die Hersteller auch
deutlich hin! Weiterhin muss der Rohrunterbre-
cher mindestens 150 mm über dem maximalen
Flüssigkeitsspiegel liegen. Dadurchwird das Ganze
nicht mehr praktikabel, wenn man sich vorstellt,
man hätte eine Hygienedusche ohne endständige
Betätigung in der rechten Hand undmüsste gleich-
zeitig mit der rechten Hand das Eckregulierventil
aufdrehen. Daher könnte man sich einen solchen
Rohrunterbrecher DC höchstens übergangsweise
in Wohnungen mit einfachem Dusch-WC vorstel-
len, die heute über keine Absicherung verfügen.
Man müsste dann aber noch im Einzelfall prüfen,
wie die notwendige Anschlusshöhe sicherzustellen
und die theoretisch mögliche Nachrüstung einer
Hygienedusche mit Absperrung durch Informati-
onsschriften und Kontrollen zu verhindern ist.
Musterinstallation einer fachgerecht
abgesicherten Hygienedusche an einem
hochhängenden Spülkasten
Quelle aller Fotos: Schell GmbH & Co. KG
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